Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Restabfall sowie die Entsorgung von Sperrabfall (altholzentfrachtet) des Kreises Viersen, einschließlich der Übernahme an einer vorgegebenen Übernahmestelle des AG, des Transports und gegebenenfalls der Vorbehandlung. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind, stammen aus dem Kreis Viersen. Die Leistung der Entsorgung von Rest- und Sperrabfällen wird in zwei Fachlosen, die sich in Mengenlose aufteilen, vergeben: Fachlos 1 wird in vier Mengenlosen aufgeteilt: -Mengenlos 1: Entsorgung von 31.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 2: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 3: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 4: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Fachlos 2 wird in zwei Mengenlosen aufgeteilt: -Mengenlos 1: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 2: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Restabfall sowie die Entsorgung von Sperrabfall (altholzentfrachtet) des Kreises Viersen, einschließlich der Übernahme an einer vorgegebenen Übernahmestelle des AG, des Transports und gegebenenfalls der Vorbehandlung. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind, stammen aus dem Kreis Viersen.
Die Leistung der Entsorgung von Rest- und Sperrabfällen wird in zwei Fachlosen, die sich in Mengenlose aufteilen, vergeben:
Fachlos 1 wird in vier Mengenlosen aufgeteilt:
-Mengenlos 1: Entsorgung von 31.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 2: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 3: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 4: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Fachlos 2 wird in zwei Mengenlosen aufgeteilt:
-Mengenlos 1: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 2: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Restabfall sowie die Entsorgung von Sperrabfall (altholzentfrachtet) des Kreises Viersen, einschließlich der Übernahme an einer vorgegebenen Übernahmestelle des AG, des Transports und gegebenenfalls der Vorbehandlung. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind, stammen aus dem Kreis Viersen.
Die Leistung der Entsorgung von Rest- und Sperrabfällen wird in zwei Fachlosen, die sich in Mengenlose aufteilen, vergeben:
Fachlos 1 wird in vier Mengenlosen aufgeteilt:
-Mengenlos 1: Entsorgung von 31.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 2: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 3: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 4: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Fachlos 2 wird in zwei Mengenlosen aufgeteilt:
-Mengenlos 1: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 2: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-20 📅
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 203-633999
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben. Angebote sind ausschließlich elektronisch unter dem in Ziffer I.3) genannten Zugang einzureichen.
2. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU);
3. Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z. T. Formblätter enthalten sind:
- bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft sowie Konzept, welches Mitglied welche Tätigkeiten durchführen soll,
- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
- Eigenerklärung des Bieters zum BMWK‐Rundschreiben vom 14.04.2022
- Entsorgungskonzept gemäß Teil II der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
- Angaben zu einer oder mehreren Vorbehandlungs- und/oder Entsorgungsanlage(n) für die Rest- und Sperrabfälle, einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit sowie Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit
- bei Eignungsleihe: Nennung von Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistung im Formblatt "Auflistung über Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe)", für die der Bieter beabsichtigt zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen sowie auf Verlangen des AG zusätzliche Nachweise gem. § 47 VgV
- Dokumentation der Transportroute(n) [Ausdruck(e) aus dem Routenplaner von Google Maps] nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung
- sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: mit Angebotsabgabe: NU-Liste, weitere Nachweise (hinsichtlich des Zeitpunkts der Einreichung siehe VU): Angaben zum jew. NU, Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. NU zum Umsatz bzgl. der auszuführenden Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der vom NU auszuführende(n) Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht, Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jew. NU.
4. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben. Angebote sind ausschließlich elektronisch unter dem in Ziffer I.3) genannten Zugang einzureichen.
2. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU);
3. Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z. T. Formblätter enthalten sind:
- bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft sowie Konzept, welches Mitglied welche Tätigkeiten durchführen soll,
- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
- Eigenerklärung des Bieters zum BMWK‐Rundschreiben vom 14.04.2022
- Entsorgungskonzept gemäß Teil II der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
- Angaben zu einer oder mehreren Vorbehandlungs- und/oder Entsorgungsanlage(n) für die Rest- und Sperrabfälle, einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit sowie Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit
- bei Eignungsleihe: Nennung von Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistung im Formblatt "Auflistung über Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe)", für die der Bieter beabsichtigt zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen sowie auf Verlangen des AG zusätzliche Nachweise gem. § 47 VgV
- Dokumentation der Transportroute(n) [Ausdruck(e) aus dem Routenplaner von Google Maps] nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung
- sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: mit Angebotsabgabe: NU-Liste, weitere Nachweise (hinsichtlich des Zeitpunkts der Einreichung siehe VU): Angaben zum jew. NU, Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. NU zum Umsatz bzgl. der auszuführenden Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der vom NU auszuführende(n) Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht, Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jew. NU.
4. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Restabfall sowie die Entsorgung von Sperrabfall (altholzentfrachtet) des Kreises Viersen, einschließlich der Übernahme an einer vorgegebenen Übernahmestelle des AG, des Transports und gegebenenfalls der Vorbehandlung. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind, stammen aus dem Kreis Viersen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Restabfall sowie die Entsorgung von Sperrabfall (altholzentfrachtet) des Kreises Viersen, einschließlich der Übernahme an einer vorgegebenen Übernahmestelle des AG, des Transports und gegebenenfalls der Vorbehandlung. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind, stammen aus dem Kreis Viersen.
Die Leistung der Entsorgung von Rest- und Sperrabfällen wird in zwei Fachlosen, die sich in Mengenlose aufteilen, vergeben:
Fachlos 1 wird in vier Mengenlosen aufgeteilt:
-Mengenlos 1: Entsorgung von 31.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 2: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 3: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 4: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Fachlos 2 wird in zwei Mengenlosen aufgeteilt:
-Mengenlos 1: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 2: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 1
Losnummer: Fachlos 1 - Mengenlos 1
Kurze Beschreibung:
Mengenlos 1: Entsorgung von 31.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang:
- Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG,
- Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN,
- ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
- ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 2
Losnummer: Fachlos 1 - Mengenlos 2
Kurze Beschreibung: Mengenlos 2: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 3
Losnummer: Fachlos 1 - Mengenlos 3
Kurze Beschreibung: Mengenlos 3: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 4
Losnummer: Fachlos 1 - Mengenlos 4
Kurze Beschreibung: Mengenlos 4: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2 – Sperrabfall- Mengenlos 1
Losnummer: Fachlos 2 - Mengenlos 1
Kurze Beschreibung:
Mengenlos 1: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
Jedes Mengenlos des Fachloses 2 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang:
- Übernahme von Sperrabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG,
- Transport des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen zu (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und anschließender Transport zu (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN,
- Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
- Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2 – Sperrabfall- Mengenlos 2
Losnummer: Fachlos 2 - Mengenlos 2
Kurze Beschreibung: Mengenlos 2: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Viersen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister.
Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
- Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
- Für Fachlos 1, jeweils Mengenlose 1, 2, 3 und 4, sofern sich das Angebot auf mindestens ein Mengenlos bezieht: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Entsorgung von Restabfällen,
- Für Fachlos 2, jeweils Mengenlose 1 und 2, sofern sich das Angebot auf mindestens ein Mengenlos bezieht: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistungen Vorbehandlung und Entsorgung von Sperrabfällen.
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7)
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2)
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der der ausgeschriebenen Leistung
- Für Fachlos 1, jeweils Mengenlose 1, 2, 3 und 4, sofern sich das Angebot auf mindestens ein Mengenlos bezieht: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung von Restabfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.3.1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Für Fachlos 1, jeweils Mengenlose 1, 2, 3 und 4, sofern sich das Angebot auf mindestens ein Mengenlos bezieht: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung von Restabfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.3.1).
- Für Fachlos 2, jeweils Mengenlose 1 und 2, sofern sich das Angebot auf mindestens ein Mengenlos darauf bezieht: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistungen Vorbehandlung und Entsorgung von Sperrabfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.3.2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Für Fachlos 2, jeweils Mengenlose 1 und 2, sofern sich das Angebot auf mindestens ein Mengenlos darauf bezieht: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistungen Vorbehandlung und Entsorgung von Sperrabfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.3.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters sind
a) das Erbringen wesentlicher Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt, in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf
- für Fachlos 1, Mengenlos 1: die Entsorgung von Restabfällen bezogen auf eine Menge von mindestens 25.000 Mg/a an Restabfällen.
- für Fachlos 1, jeweils Mengenlose 2, 3 und 4: die Entsorgung von Restabfällen bezogen auf eine Menge von mindestens 6.000 Mg/a an Restabfällen.
- für Fachlos 2, jeweils Mengenlose 1 und 2: die Vorbehandlung und Entsorgung von Sperrabfällen bezogen auf eine Menge von mindestens 3.000 Mg/a an Sperrabfällen.
b) Das Vorliegen eines Entsorgungsfachbetriebszertifikats im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG des Bieters für die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Abfallschlüsselnummern. Mindestens vier Wochen bevor die Gültigkeit eines Zertifikats während der Leistungszeit endet, hat der AN das neue Zertifikat unaufgefordert gegenüber dem AG nachzuweisen.
b) Das Vorliegen eines Entsorgungsfachbetriebszertifikats im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG des Bieters für die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Abfallschlüsselnummern. Mindestens vier Wochen bevor die Gültigkeit eines Zertifikats während der Leistungszeit endet, hat der AN das neue Zertifikat unaufgefordert gegenüber dem AG nachzuweisen.
Hinweis: Soweit der AN die Tätigkeiten des Behandelns sowie des „abschließenden“ Verwertens und des „abschließenden“ Beseitigens im Sinne von Anlage 3 EfbV zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht selbst ausübt, sondern durch (einen) Dritte(n) nach § 22 KrWG ausüben lässt, gilt Folgendes: Der AN bzw. dessen mit den Leistungen beauftragte Niederlassung muss in diesem Fall nicht im Sinne des § 56 Absatz 2 KrWG für diese Leistungen / Tätigkeiten zertifiziert sein, jedoch der / die Nachunternehmer.
Hinweis: Soweit der AN die Tätigkeiten des Behandelns sowie des „abschließenden“ Verwertens und des „abschließenden“ Beseitigens im Sinne von Anlage 3 EfbV zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht selbst ausübt, sondern durch (einen) Dritte(n) nach § 22 KrWG ausüben lässt, gilt Folgendes: Der AN bzw. dessen mit den Leistungen beauftragte Niederlassung muss in diesem Fall nicht im Sinne des § 56 Absatz 2 KrWG für diese Leistungen / Tätigkeiten zertifiziert sein, jedoch der / die Nachunternehmer.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
- Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt:
- Fachlos 1, Mengenlos 1: Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Entsorgung von Restabfällen bezogen auf eine Menge von mindestens 25.000 Mg/a an Restabfällen, mit Angabe der entsorgten Abfallmenge pro Jahr (in Mg/a)), der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4.1).
- Fachlos 1, Mengenlos 1: Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Entsorgung von Restabfällen bezogen auf eine Menge von mindestens 25.000 Mg/a an Restabfällen, mit Angabe der entsorgten Abfallmenge pro Jahr (in Mg/a)), der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4.1).
- Fachlos 1, jeweils Mengenlose 2, 3 und 4: Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Entsorgung von Restabfällen bezogen auf eine Menge von mindestens 6.000 Mg/a an Restabfällen, mit Angabe der entsorgten Abfallmenge pro Jahr (in Mg/a)), der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4.2).
- Fachlos 1, jeweils Mengenlose 2, 3 und 4: Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Entsorgung von Restabfällen bezogen auf eine Menge von mindestens 6.000 Mg/a an Restabfällen, mit Angabe der entsorgten Abfallmenge pro Jahr (in Mg/a)), der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4.2).
Hinweis: Wenn ein Bieter sich auf mehrere Mengenlose des Fachloses 1 bewirbt, kann er sich – sofern diese die Mindestvorgaben erfüllt - auf eine Referenz berufen und muss nicht verschiedene Referenzen vorlegen.
- Fachlos 2, jeweils Mengenlose 1 und 2: Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Vorbehandlung und Entsorgung von Sperrabfällen bezogen auf eine Menge von mindestens 3.000 Mg/a an Sperrabfällen, mit Angabe der vorbehandelten / entsorgten Abfallmenge pro Jahr (in Mg/a)), der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4.3).
- Fachlos 2, jeweils Mengenlose 1 und 2: Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Vorbehandlung und Entsorgung von Sperrabfällen bezogen auf eine Menge von mindestens 3.000 Mg/a an Sperrabfällen, mit Angabe der vorbehandelten / entsorgten Abfallmenge pro Jahr (in Mg/a)), der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4.3).
Hinweis: Wenn ein Bieter sich auf mehrere Mengenlose des Fachloses 2 bewirbt, kann er sich – sofern diese die Mindestvorgaben erfüllt - auf eine Referenz berufen und muss nicht verschiedene Referenzen vorlegen.
- Entsorgungsfachbetriebezertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Abfallschlüsselnummern
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-02-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben. Angebote sind ausschließlich elektronisch unter dem in Ziffer I.3) genannten Zugang einzureichen.
1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben. Angebote sind ausschließlich elektronisch unter dem in Ziffer I.3) genannten Zugang einzureichen.
2. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU);
3. Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z. T. Formblätter enthalten sind:
3. Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z. T. Formblätter enthalten sind:
- bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft sowie Konzept, welches Mitglied welche Tätigkeiten durchführen soll,
- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
- Eigenerklärung des Bieters zum BMWK‐Rundschreiben vom 14.04.2022
- Entsorgungskonzept gemäß Teil II der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
- Angaben zu einer oder mehreren Vorbehandlungs- und/oder Entsorgungsanlage(n) für die Rest- und Sperrabfälle, einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit sowie Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit
- bei Eignungsleihe: Nennung von Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistung im Formblatt "Auflistung über Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe)", für die der Bieter beabsichtigt zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen sowie auf Verlangen des AG zusätzliche Nachweise gem. § 47 VgV
- bei Eignungsleihe: Nennung von Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistung im Formblatt "Auflistung über Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe)", für die der Bieter beabsichtigt zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen sowie auf Verlangen des AG zusätzliche Nachweise gem. § 47 VgV
- Dokumentation der Transportroute(n) [Ausdruck(e) aus dem Routenplaner von Google Maps] nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung
- sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: mit Angebotsabgabe: NU-Liste, weitere Nachweise (hinsichtlich des Zeitpunkts der Einreichung siehe VU): Angaben zum jew. NU, Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. NU zum Umsatz bzgl. der auszuführenden Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der vom NU auszuführende(n) Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht, Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jew. NU.
- sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: mit Angebotsabgabe: NU-Liste, weitere Nachweise (hinsichtlich des Zeitpunkts der Einreichung siehe VU): Angaben zum jew. NU, Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. NU zum Umsatz bzgl. der auszuführenden Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der vom NU auszuführende(n) Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht, Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jew. NU.
4. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 203-633999 (2023-10-16)
Ergänzende Angaben (2023-11-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Diese Änderung des Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge bezieht sich auf die vorherige Änderung des Schlusstermins gemäß der Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben (2023/S 222-697724).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgungsdienstleistungen Rest- und Sperrabfall für den Kreis Viersen
Referenznummer: 01
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Restabfall sowie die Entsorgung von Sperrabfall (altholzentfrachtet) des Kreises Viersen, einschließlich der Übernahme an einer vorgegebenen Übernahmestelle des AG, des Transports und gegebenenfalls der Vorbehandlung. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind, stammen aus dem Kreis Viersen.
Die Leistung der Entsorgung von Rest- und Sperrabfällen wird in zwei Fachlosen, die sich in Mengenlose aufteilen, vergeben:
Fachlos 1 wird in vier Mengenlosen aufgeteilt:
-Mengenlos 1: Entsorgung von 31.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 2: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 3: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 4: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Fachlos 2 wird in zwei Mengenlosen aufgeteilt:
-Mengenlos 1: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 2: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Restabfall sowie die Entsorgung von Sperrabfall (altholzentfrachtet) des Kreises Viersen, einschließlich der Übernahme an einer vorgegebenen Übernahmestelle des AG, des Transports und gegebenenfalls der Vorbehandlung. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind, stammen aus dem Kreis Viersen.
Die Leistung der Entsorgung von Rest- und Sperrabfällen wird in zwei Fachlosen, die sich in Mengenlose aufteilen, vergeben:
Fachlos 1 wird in vier Mengenlosen aufgeteilt:
-Mengenlos 1: Entsorgung von 31.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 2: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 3: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 4: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Fachlos 2 wird in zwei Mengenlosen aufgeteilt:
-Mengenlos 1: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
-Mengenlos 2: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
Mengenlos 1: Entsorgung von 31.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang:
- Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG,
- Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN,
- ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Mengenlos 1: Entsorgung von 31.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang:
- Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG,
- Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN,
- ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Zusätzliche Informationen:
Bei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Stadt: Kreis Viersen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Viersen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Mengenlos 2: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang:
- Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG,
- Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN,
- ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Mengenlos 2: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang:
- Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG,
- Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN,
- ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Mengenlos 3: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang:
- Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG,
- Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN,
- ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Mengenlos 3: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang:
- Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG,
- Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN,
- ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Mengenlos 4: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang:
- Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG,
- Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN,
- ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Mengenlos 4: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen
Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang:
- Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG,
- Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN,
- ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Mengenlos 1: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
Jedes Mengenlos des Fachloses 2 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang:
- Übernahme von Sperrabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG,
- Transport des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen zu (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und anschließender Transport zu (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN,
- Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Mengenlos 1: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
Jedes Mengenlos des Fachloses 2 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang:
- Übernahme von Sperrabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG,
- Transport des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen zu (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und anschließender Transport zu (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN,
- Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Mengenlos 2: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
Jedes Mengenlos des Fachloses 2 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang:
- Übernahme von Sperrabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG,
- Transport des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen zu (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und anschließender Transport zu (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN,
- Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Mengenlos 2: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
Jedes Mengenlos des Fachloses 2 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang:
- Übernahme von Sperrabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG,
- Transport des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen zu (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und anschließender Transport zu (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN,
- Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Fachlos 1 - Mengenlos 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-02-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 999
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Remondis GmbH & Co. KG, Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: DE 121972114
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 20-22
Postleitzahl: 50769
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vertrieb.rheinland@remondis.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Name: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 813771760
Postanschrift: Greefsallee 1-5
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Region: Viersen
🏙️
E-Mail: info@egn-mbh.de📧
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
Nationale Registrierungsnummer: DE 119108160
Postanschrift: Rathausmarkt 3
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Region: Viersen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: abfallbetrieb@kreis-viersen.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.abfallbetrieb-kreis-viersen.de🌏
Federführendes Mitglied ✅
Adresse des Käuferprofils: https://www.abfallbetrieb-kreis-viersen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 633999-2023
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 036-104241 (2024-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-22)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-22+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Die Angabe, die in der ursprünglichen Bekanntmachung unter Ziffer 6.1.3 aufgeführt wurde war an dieser Stelle nicht richtig aufgeführt. Diese Angabe wurde mit dieser Änderung unter Ziffer 6.1.2 aufgeführt.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 LOT-0003 LOT-0004 LOT-0005 LOT-0006 Andere zusätzliche Informationen
Angabe unter einer falschen Ziffer: hier Korrektur dieser Angabe
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 87d8627b-9839-4c06-8e53-c5db68973364-01
Quelle: OJS 2024/S 039-112422 (2024-02-22)