Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der speziellen Eignungsanforderungen hat der Bieter dem Angebot
zusätzlich die im Folgenden genannten Unterlagen beizufügen bzw. Erklärungen
abzugeben.
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens 2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte,
vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens drei
Jahren beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,
wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr
als drei Jahre zurückliegen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
- Leistung: Jährliche Abfallmenge (in to) in vergleichbarer Größenordnung
(mindestens 250 to) pro Referenz-Standort. Zulässig sind nur Referenzen bei
denen die tatsächliche Abfallmenge an einem Standort entsteht. Als Standort
gilt die angegebene Niederlassung des Kunden sowie zum selben Unternehmen
gehörende Zweigstellen in einem Radius von 30 km.
- Vergleichbare Anzahl (mind. 4) an Abfallfraktionen gem. Leistungsbeschreibung
und Leistungsverzeichnis
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Auftragswert/Umsatz in TEUR p.a.
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher
Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz);
? Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Refrenzkunden
mit Telefonnummer
- Angaben zur jährlich anfallenden Abfallmenge (Durchschnitt der letzten drei
Jahre)
- Angabe der Anzahl an verschiedenen Abfallfraktionen
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage 7 - Referenzen"
zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung
basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern
unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle
geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift,
so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit
dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen
der angebotenen Leistung erbringen soll.
Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015
- Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe vorzulegen)
Der Bieter hat zu erklären, dass er über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO
9001:2015 verfügt. Die Erklärung ist in einer selbst zu erstellenden Anlage zu
machen, die dem Angebot beizufügen ist.
- Zertifikat (nach separater Aufforderung vorzulegen)
Der WDR behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung
den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, die Zertifizierung in Kopie vorzulegen.
Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland.
Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit
nachzuweisen.
Sonstige spezielle Eignungsanforderungen gemäß § 46 Abs. 3
VgV
Nachweise und Genehmigungen zur Ausführung von Entsorgungsdienstleistungen
Der Bieter hat zu erklären, dass er über die folgenden Nachweise und Genehmigungen
verfügt. Die Erklärung ist in einer selbst zu erstellenden Anlage zu machen,
die dem Angebot beizufügen ist.
- Nachweis zur erfolgten Anzeigepflicht von nicht gefährlichen Abfällen nach § 53
KrWG sowie erteilte Erlaubnis zur Beförderung von gefährlichen Abfällen durch
die Bezirksregierung gem. § 54 KrWG.
- Prüfbescheinigung für Fahrzeuge, die für den Transport derartiger Abfallstoffe
zugelassen sind (DGUV V70, Betriebserlaubnis).
- Nachweis zur Leitungsfähigkeit in Form einer Auflistung der gewählten Verwertungs-
und Beseitigungsanlagen (Hersteller, Baujahr, Fassungsvermögen, allg.
technische Daten (Datenblatt), Standort).
Der WDR behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung
den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, die vorgenannten Nachweise/ Genehmigungen
in Kopie vorzulegen. Für ausländische Bieter gelten gleichwertige Nachweise/
Genehmigungen aus dem Herkunftsland. Ausländische Bieter haben der
Vergabestelle die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)
Der Bieter hat zu erklären, dass er über einen Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb
nach § 56 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) verfügt.
Die Erklärung ist in einer selbst zu erstellenden Anlage zu machen, die dem Angebot
beizufügen ist.
Der WDR behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung
den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, den vorgenannten Nachweis in Kopie
vorzulegen. Für ausländische Bieter gelten gleichwertige Nachweise/ Genehmigungen
aus dem Herkunftsland. Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die
Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Nachweis über Vorbehandlungsanlage nach § 4 Abs. 1 der Gewerbeabfallverordnung
(GewAbfVO)
Der Bieter hat zu erklären, dass er eine solche Anlage hat oder im Falle der Zuschlagserteilung
eine solche anschafft. Die Erklärung ist in einer selbst zu erstellenden
Anlage zu machen, die dem Angebot beizufügen ist.
Der WDR behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung
den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, den vorgenannten Nachweis in Kopie
vorzulegen. Für ausländische Bieter gelten gleichwertige Nachweise/ Genehmigungen
aus dem Herkunftsland. Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die
Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Abfallbegleitschein
Der Bieter hat zu erklären, dass er über eine gültige Genehmigung für die Abgabe/
Abnahme von Küchenabfällen verfügt, welcher dem WDR vor Auftragsbeginn
vorzulegen ist. Die Erklärung ist in einer selbst zu erstellenden Anlage zu
machen, die dem Angebot beizufügen ist.