Die Ausschreibung der Entsorgungsleistungen nicht gefährlicher Stoffe beinhaltet 3 Teilleistungen, welche gesamtheitlich vergeben werden. Teilleistung 1: Campus allgemein Teilleistung 2: Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e.V., Hans-Knöll- Institut (HKI) Teilleistung 3: Leibniz Institut für Alternsforschung e.V., Fritz-Lipmann-Institut (FLI) Folgende Leistungen sind umfasst: Abholung von den Anfallstellen, Handling und Entsorgung von Leichtverpackungen, Folien und Transportverpackungen - Abholung von den Anfallstellen, Handling und Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen - Datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von Papierdokumenten (inklusive Stellung von Datentonnen), einschließlich Erstellung eines Protokolls nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz - Abholung von Glas an den Anfallstellen der Nutzer, ggf. Sortierung, einschließlich Entsorgung - Abholung von Schrott an den Anfallstellen der Nutzer, einschließlich Entsorgung - Abholung von Sperrmüll an den Anfallstellen der Nutzer, einschließlich Entsorgung - Abholung, Handling und Entsorgung von Elektroschrott, Computer nur ohne Datenträger Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.07.2026 und endet zum 30.06.2028. Eine Verlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf des 30.06. eines Jahres gekündigt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-15.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgungsleistungen
Beutenberg Campus
Referenznummer: EU-OV/2026-41
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung der Entsorgungsleistungen nicht gefährlicher Stoffe beinhaltet 3 Teilleistungen, welche gesamtheitlich vergeben werden.
Teilleistung 1: Campus allgemein
Teilleistung 2: Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e.V.,
Hans-Knöll- Institut (HKI)
Teilleistung 3: Leibniz Institut für Alternsforschung e.V., Fritz-Lipmann-Institut (FLI)
Folgende Leistungen sind umfasst:
Abholung von den Anfallstellen, Handling und Entsorgung von Leichtverpackungen, Folien
und Transportverpackungen
- Abholung von den Anfallstellen, Handling und Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen
- Datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von Papierdokumenten (inklusive Stellung
von Datentonnen), einschließlich Erstellung eines Protokolls nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz
- Abholung von Glas an den Anfallstellen der Nutzer, ggf. Sortierung, einschließlich Entsorgung
- Abholung von Schrott an den Anfallstellen der Nutzer, einschließlich Entsorgung
- Abholung von Sperrmüll an den Anfallstellen der Nutzer, einschließlich Entsorgung
- Abholung, Handling und Entsorgung von Elektroschrott, Computer nur ohne Datenträger
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.07.2026 und endet zum 30.06.2028. Eine Verlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf des 30.06. eines Jahres gekündigt wird.
Die Ausschreibung der Entsorgungsleistungen nicht gefährlicher Stoffe beinhaltet 3 Teilleistungen, welche gesamtheitlich vergeben werden.
Teilleistung 1: Campus allgemein
Teilleistung 2: Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e.V.,
Hans-Knöll- Institut (HKI)
Teilleistung 3: Leibniz Institut für Alternsforschung e.V., Fritz-Lipmann-Institut (FLI)
Folgende Leistungen sind umfasst:
Abholung von den Anfallstellen, Handling und Entsorgung von Leichtverpackungen, Folien
und Transportverpackungen
- Abholung von den Anfallstellen, Handling und Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen
- Datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von Papierdokumenten (inklusive Stellung
von Datentonnen), einschließlich Erstellung eines Protokolls nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz
- Abholung von Glas an den Anfallstellen der Nutzer, ggf. Sortierung, einschließlich Entsorgung
- Abholung von Schrott an den Anfallstellen der Nutzer, einschließlich Entsorgung
- Abholung von Sperrmüll an den Anfallstellen der Nutzer, einschließlich Entsorgung
- Abholung, Handling und Entsorgung von Elektroschrott, Computer nur ohne Datenträger
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.07.2026 und endet zum 30.06.2028. Eine Verlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf des 30.06. eines Jahres gekündigt wird.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Interne Kennung: EU-OV/2026-41
Titel: Entsorgungsleistungen Beutenberg Campus
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Ausschreibung der Entsorgungsleistungen nicht gefährlicher Stoffe beinhaltet 3 Teilleistungen, welche gesamtheitlich vergeben werden.
Teilleistung 1: Campus allgemein
Teilleistung 2: Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e.V.,
Hans-Knöll- Institut (HKI)
Teilleistung 3: Leibniz Institut für Alternsforschung e.V., Fritz-Lipmann-Institut (FLI)
Folgende Leistungen sind umfasst:
Abholung von den Anfallstellen, Handling und Entsorgung von Leichtverpackungen, Folien
und Transportverpackungen
- Abholung von den Anfallstellen, Handling und Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen
- Datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von Papierdokumenten (inklusive Stellung
von Datentonnen), einschließlich Erstellung eines Protokolls nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz
- Abholung von Glas an den Anfallstellen der Nutzer, ggf. Sortierung, einschließlich Entsorgung
- Abholung von Schrott an den Anfallstellen der Nutzer, einschließlich Entsorgung
- Abholung von Sperrmüll an den Anfallstellen der Nutzer, einschließlich Entsorgung
- Abholung, Handling und Entsorgung von Elektroschrott, Computer nur ohne Datenträger
Die Ausschreibung der Entsorgungsleistungen nicht gefährlicher Stoffe beinhaltet 3 Teilleistungen, welche gesamtheitlich vergeben werden.
Teilleistung 1: Campus allgemein
Teilleistung 2: Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e.V.,
Hans-Knöll- Institut (HKI)
Teilleistung 3: Leibniz Institut für Alternsforschung e.V., Fritz-Lipmann-Institut (FLI)
Folgende Leistungen sind umfasst:
Abholung von den Anfallstellen, Handling und Entsorgung von Leichtverpackungen, Folien
und Transportverpackungen
- Abholung von den Anfallstellen, Handling und Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen
- Datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von Papierdokumenten (inklusive Stellung
von Datentonnen), einschließlich Erstellung eines Protokolls nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz
- Abholung von Glas an den Anfallstellen der Nutzer, ggf. Sortierung, einschließlich Entsorgung
- Abholung von Schrott an den Anfallstellen der Nutzer, einschließlich Entsorgung
- Abholung von Sperrmüll an den Anfallstellen der Nutzer, einschließlich Entsorgung
- Abholung, Handling und Entsorgung von Elektroschrott, Computer nur ohne Datenträger
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
vorrangige Verwertung gegenüber der Beseitigung der Abfälle
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Jena, Kreisfreie Stadt
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 5 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Das Verfahren unterliegt dem ThürVgG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationaler Vereinbarungen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber sieht nur Bieter als fachlich geeignet an, die im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre jährlich mindestens 120.000 EUR im benannten Geschäftsbereich umgesetzt haben.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber sieht nur Bieter als fachlich geeignet an, wenn dieser im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre auf mindestens 10 festangestellte Mitarbeiter zurückgreifen konnten. Aktuell (2026) muss der Bieter ebenfalls auf mindestens 10 festangestellte Mitarbeiter zurückgreifen können, um als leistungsfähig angesehen zu werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber sieht nur Bieter als fachlich geeignet an, wenn dieser im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre auf mindestens 10 festangestellte Mitarbeiter zurückgreifen konnten. Aktuell (2026) muss der Bieter ebenfalls auf mindestens 10 festangestellte Mitarbeiter zurückgreifen können, um als leistungsfähig angesehen zu werden.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden: 5 Mio. €, Sachschäden 5 Mio. €, Vermögensschäden 5 Mio. €, Schlüsselschäden 500.000 €, Umweltschäden 500.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden: 5 Mio. €, Sachschäden 5 Mio. €, Vermögensschäden 5 Mio. €, Schlüsselschäden 500.000 €, Umweltschäden 500.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
gefordert sind 3 Referenzen in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren mit Kurzbeschreibung und Kontaktdaten des Auftraggebers (die Referenzen dürfen nicht das Recht des Auftragsgebers aus-schließen oder einschränken weitere Informationen bei den Auftraggebern einzuholen).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
gefordert sind 3 Referenzen in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren mit Kurzbeschreibung und Kontaktdaten des Auftraggebers (die Referenzen dürfen nicht das Recht des Auftragsgebers aus-schließen oder einschränken weitere Informationen bei den Auftraggebern einzuholen).
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wägeeinrichtung zum nachvollziehbaren Verwiegen der Abfälle und Gegenzeichnung durch zuständigen Mitarbeiter vor Ort.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die des Abfallrechts, das Vorliegen sämtlicher für die Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen,
die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde der Mitarbeiter sowie regelmäßige Schulungen und die lückenlose Nachvollziehbarkeit der Entsorgungswege in geeigneter Weise
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die des Abfallrechts, das Vorliegen sämtlicher für die Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen,
die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde der Mitarbeiter sowie regelmäßige Schulungen und die lückenlose Nachvollziehbarkeit der Entsorgungswege in geeigneter Weise
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die des Abfallrechts, das Vorliegen sämtlicher für die Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen, die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde der Mitarbeiter sowie regelmäßige Schulungen und die lückenlose Nachvollziehbarkeit der Entsorgungswege in geeigneter Weise
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die des Abfallrechts, das Vorliegen sämtlicher für die Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen, die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde der Mitarbeiter sowie regelmäßige Schulungen und die lückenlose Nachvollziehbarkeit der Entsorgungswege in geeigneter Weise
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder Eigenerklärung Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragslaufzeit die sachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle sicherstellen. Daher ist der Nachweis der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb erforderlich. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabenoch nicht über eine entsprechende Zertifizierung verfügt, so hat er mittels einer Eigenerklärung zu erklären, dass diese Zertifizierung spätestens mit Vertrags start vorliegen wird und entsprechend nachgereicht wird. In der Eigenerklärung ist auf den aktuellen Stand des Zertifizierungsverfahrens einzugehen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder Eigenerklärung Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragslaufzeit die sachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle sicherstellen. Daher ist der Nachweis der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb erforderlich. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabenoch nicht über eine entsprechende Zertifizierung verfügt, so hat er mittels einer Eigenerklärung zu erklären, dass diese Zertifizierung spätestens mit Vertrags start vorliegen wird und entsprechend nachgereicht wird. In der Eigenerklärung ist auf den aktuellen Stand des Zertifizierungsverfahrens einzugehen.
Ausschlussgrund: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Beschreibung der Ausschlussgründe: Weitere Ausschlußgründe s. Anlage 4 Eigenerklärung zur Eignung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Nachprüfstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder E-Mail) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder E-Mail) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 074-261005 (2026-04-15)