Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal.
b) Vorlage von Referenzen, also Liste der aus den letzten bis zu 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Entwicklung einer Hochleistungspulsquelle mit variabler Pulsform für die Anwendung in der transkraniellen Magnetstimulation) vergleichbar sind, unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie möglichst eines Ansprechpartners beim Auftraggeber inkl. Kontaktdaten. Mit den Referenzen sollen die Bewerber Erfahrung insbesondere in den folgenden Bereichen nachweisen:
- Einschlägige Erfahrungen in Design von Leistungselektronik im Bereich einstelliger Kiloampere und Kilovolt;
- Einschlägige Erfahrungen in der Entwicklung von Multilevelsystemen;
- Kompetenzen im Bereich Mikrokontrollerprogrammierung, speziell von STM32-Microcontrollern;
- Erfahrungen mit Bussystemen, Hard- und Softwareebenen;
- Kompetenzen im Erstellen von usernaher Software;
- Kompetenzen im regulatorischen Bereich (z. B. Medizintechnik, OEM, Luftfahrt).
Start Ups dürfen - sofern keine bzw. nur wenige abgeschlossene Aufträge vorliegen - auch eine Referenzliste mit Erfahrungen der beteiligten Mitarbeiter in der Entwicklung einer Hochleistungspulsquelle mit variabler Pulsform für die Anwendung in der transkraniellen Magnetstimulation (beispielsweise Auflistung von Forschungsarbeiten, Veröffentlichungen, Beteiligung an Großprojekten) oder vergleichbarer Geräte einreichen. Start Ups definiert der Auftraggeber angelehnt an die Definition des European Startup Monitors als Unternehmen, die jünger als 8 Jahre sind, sich durch innovative Produkte, Dienstleistungen und/oder Geschäftsmodelle auszeichnen und auf starkes Wachstum ausgerichtet sind.
c) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und welche Teilleistungen des ausgeschriebenen Auftrags er durch Nachunternehmer ausführen lassen wird, unter Benennung des Nachunternehmers.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bewerbergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.