Beim Auftragsgegenstand handelt es sich um einen Luftbeweglichen Waffenträger (LuWa) als Nachfolger des Waffenträgers Wiesel 1 mit dem die Fähigkeiten der luftlandefähigen Kräfte der Bundeswehr erhalten und ausgebaut werden. Das avisierte Nutzungsdauerende des Wiesel 1 ist Ende 2030. Die Aufnahme einer Waffenanlage Maschinenkanone 25mm (MK) und Panzerabwehr (PzAbw), eine hohe Mobilität im Gelände bei moderatem Schutzniveau und die Lufttransportfähigkeit als Innenlast im und Außenlast am Schweren Transporthubschrauber (STH) stellen die Kernforderungen des LuWa dar und sind designbestimmend. Der LuWa muss über eine modulare Bauweise verfügen, bestehend aus einem einheitlichen Fahrgestell und den Modulen Waffenanlage MK, Waffenanlage PzAbw und Fahrschulkabine. Die Dachplatte muss dabei als Schnittstelle fungieren. Der Auftragsgegenstand umfasst die Anteile Entwicklung und Serienfertigung. Es sind drei Vorserienfahrzeuge (je eine Variante MK, PzAbw und Fahrschule) inklusive fünf Waffenanlagen MK zu entwickeln und im Rahmen der Integrierten Nachweisführung zu qualifizieren. Der Anteil Entwicklung beinhaltet den entwicklungsbegleitenden Prozess der über "Design Reviews" (Meilensteine) definiert ist. Es werden vom AN entsprechende Konzepte gefordert und bis zum Critical Design Review (CDR) finalisiert. Anschließend beginnt der Bau der Vorserienfahrzeuge für die Integrierte Nachweisführung. Eine erfolgreiche Qualifikation ist die Voraussetzung für die Serienfreigabe. Nach abgeschlossener Nachweisführung und Serien Konstruktionsstandfestlegung sind die Vorserienfahrzeuge instandzusetzen und auf den K-Stand der Serie zu bringen. Insgesamt sind 56 LuWa der Variante MK, 24 LuWa der Variante PzAbw und 9 LuWa der Variante Fahrschule zu fertigen und zu liefern. Eine Maschinenkanone 25 mm sowie die Funkgeräteausstattung D-LBO wird vom AG beigestellt. Darüber hinaus sind vom AN Ausbildungsmittel für Instandsetzung, Fahrschule, Waffe und Ausbildungsgerät Duellsimulator (AGDUS) zu erstellen sowie eine Erstausbildung durchzuführen. Die Logistik der Fahrzeuge ist im Rahmen des Prozesses Integrated Logistic Support (ILS) vorzubereiten. Für den LuWa gelten folgende designbestimmende Kernforderungen: • Der AN muss eine Gesamtnutzungsdauer von mindestens 20 Jahren ab der Auslieferung des 1. Serienfahrzeuges sicherstellen. • Der LuWa muss für den Transport im STH über eine maximale Fahrzeuglänge von 4200 mm, eine maximale Höhe von 1870 mm und eine maximale Breite von 1900 mm verfügen. • Die LuWa muss über eine Gefechtsmasse von maximal 4,5 t und über eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 5 t verfügen. • Der LuWa muss für eine hohe Mobilität im Gelände über einen spezifischen Bodendruck von < 5 N/cm² verfügen. • Der LuWa muss auf Straßen in der Ebene eine Dauergeschwindigkeit von 90 km/h erreichen. • Der LuWa muss über einen definierten Schutz der Fahrzeugbesatzung vor Wuchtgeschossen und Minenwirkung gemäß STANAG 4569 verfügen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-22.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gepanzerte Militärfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Entwicklung von Vorserienfahrzeugen und -geräten in drei AusführungenLieferung von 89 Fahrzeugen, sowie Ersatzteile und SonderwerkzeugLieferung von Ausbildungsmitteln und Durchführung der entsprechenden Schulungsmaßnahmen (Instandsetzung, Fahrschule, Waffe, Duellsimulator)
Entwicklung von Vorserienfahrzeugen und -geräten in drei AusführungenLieferung von 89 Fahrzeugen, sowie Ersatzteile und SonderwerkzeugLieferung von Ausbildungsmitteln und Durchführung der entsprechenden Schulungsmaßnahmen (Instandsetzung, Fahrschule, Waffe, Duellsimulator)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gepanzerte Militärfahrzeuge📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/🌏
E-Mail: baainbwk2.2@bundeswehr.org📧
Fax: +49 261-400-12660 📠
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in 3-facher Ausführung (ein Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem Verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1. i.V.m. Anhang A III. genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
"NICHT-ÖFFNEN-EU TEILNAHMEWETTBEWERB Verhandlungsverfahren:
Bearbeitungsnummer: Q/K2BC/PA076/SV075:
Schlusstermin:
Per Fax oder elektronische eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronsicher Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD; DVD) ist zulässig.
Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für die Kopien.
Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Bei Nutzung des AI Vergabemanagers / der e-Vergabe-Plattform:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Firm bis zu dem unter Abschnitte IV.3.4) genannten Schlusstermin hochzuladen über die deutsche e-Vergabe-Plattform über
http://root.deutsche-everabe.de/Portal im Dokumentenmanager.
Eine Signierung der hochgeladenen Dokumente zum Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.
Hinweis: Auch bei Nutzung des AI-VM ist es derzeit in Bereich der VsVgV noch zulässig, dass die Teilnahmeanträge in Papierform eingereicht werden
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in 3-facher Ausführung (ein Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem Verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1. i.V.m. Anhang A III. genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
Per Fax oder elektronische eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronsicher Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD; DVD) ist zulässig.
Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für die Kopien.
Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Bei Nutzung des AI Vergabemanagers / der e-Vergabe-Plattform:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Firm bis zu dem unter Abschnitte IV.3.4) genannten Schlusstermin hochzuladen über die deutsche e-Vergabe-Plattform über
Eine Signierung der hochgeladenen Dokumente zum Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.
Hinweis: Auch bei Nutzung des AI-VM ist es derzeit in Bereich der VsVgV noch zulässig, dass die Teilnahmeanträge in Papierform eingereicht werden
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beim Auftragsgegenstand handelt es sich um einen Luftbeweglichen Waffenträger (LuWa) als Nachfolger des Waffenträgers Wiesel 1 mit dem die Fähigkeiten der luftlandefähigen Kräfte der Bundeswehr erhalten und ausgebaut werden. Das avisierte Nutzungsdauerende des Wiesel 1 ist Ende 2030. Die Aufnahme einer Waffenanlage Maschinenkanone 25mm (MK) und Panzerabwehr (PzAbw), eine hohe Mobilität im Gelände bei moderatem Schutzniveau und die Lufttransportfähigkeit als Innenlast im und Außenlast am Schweren Transporthubschrauber (STH) stellen die Kernforderungen des LuWa dar und sind designbestimmend. Der LuWa muss über eine modulare Bauweise verfügen, bestehend aus einem einheitlichen Fahrgestell und den Modulen Waffenanlage MK, Waffenanlage PzAbw und Fahrschulkabine. Die Dachplatte muss dabei als Schnittstelle fungieren. Der Auftragsgegenstand umfasst die Anteile Entwicklung und Serienfertigung. Es sind drei Vorserienfahrzeuge (je eine Variante MK, PzAbw und Fahrschule) inklusive fünf Waffenanlagen MK zu entwickeln und im Rahmen der Integrierten Nachweisführung zu qualifizieren. Der Anteil Entwicklung beinhaltet den entwicklungsbegleitenden Prozess der über "Design Reviews" (Meilensteine) definiert ist. Es werden vom AN entsprechende Konzepte gefordert und bis zum Critical Design Review (CDR) finalisiert. Anschließend beginnt der Bau der Vorserienfahrzeuge für die Integrierte Nachweisführung. Eine erfolgreiche Qualifikation ist die Voraussetzung für die Serienfreigabe. Nach abgeschlossener Nachweisführung und Serien Konstruktionsstandfestlegung sind die Vorserienfahrzeuge instandzusetzen und auf den K-Stand der Serie zu bringen. Insgesamt sind 56 LuWa der Variante MK, 24 LuWa der Variante PzAbw und 9 LuWa der Variante Fahrschule zu fertigen und zu liefern. Eine Maschinenkanone 25 mm sowie die Funkgeräteausstattung D-LBO wird vom AG beigestellt. Darüber hinaus sind vom AN Ausbildungsmittel für Instandsetzung, Fahrschule, Waffe und Ausbildungsgerät Duellsimulator (AGDUS) zu erstellen sowie eine Erstausbildung durchzuführen. Die Logistik der Fahrzeuge ist im Rahmen des Prozesses Integrated Logistic Support (ILS) vorzubereiten.
Beim Auftragsgegenstand handelt es sich um einen Luftbeweglichen Waffenträger (LuWa) als Nachfolger des Waffenträgers Wiesel 1 mit dem die Fähigkeiten der luftlandefähigen Kräfte der Bundeswehr erhalten und ausgebaut werden. Das avisierte Nutzungsdauerende des Wiesel 1 ist Ende 2030. Die Aufnahme einer Waffenanlage Maschinenkanone 25mm (MK) und Panzerabwehr (PzAbw), eine hohe Mobilität im Gelände bei moderatem Schutzniveau und die Lufttransportfähigkeit als Innenlast im und Außenlast am Schweren Transporthubschrauber (STH) stellen die Kernforderungen des LuWa dar und sind designbestimmend. Der LuWa muss über eine modulare Bauweise verfügen, bestehend aus einem einheitlichen Fahrgestell und den Modulen Waffenanlage MK, Waffenanlage PzAbw und Fahrschulkabine. Die Dachplatte muss dabei als Schnittstelle fungieren. Der Auftragsgegenstand umfasst die Anteile Entwicklung und Serienfertigung. Es sind drei Vorserienfahrzeuge (je eine Variante MK, PzAbw und Fahrschule) inklusive fünf Waffenanlagen MK zu entwickeln und im Rahmen der Integrierten Nachweisführung zu qualifizieren. Der Anteil Entwicklung beinhaltet den entwicklungsbegleitenden Prozess der über "Design Reviews" (Meilensteine) definiert ist. Es werden vom AN entsprechende Konzepte gefordert und bis zum Critical Design Review (CDR) finalisiert. Anschließend beginnt der Bau der Vorserienfahrzeuge für die Integrierte Nachweisführung. Eine erfolgreiche Qualifikation ist die Voraussetzung für die Serienfreigabe. Nach abgeschlossener Nachweisführung und Serien Konstruktionsstandfestlegung sind die Vorserienfahrzeuge instandzusetzen und auf den K-Stand der Serie zu bringen. Insgesamt sind 56 LuWa der Variante MK, 24 LuWa der Variante PzAbw und 9 LuWa der Variante Fahrschule zu fertigen und zu liefern. Eine Maschinenkanone 25 mm sowie die Funkgeräteausstattung D-LBO wird vom AG beigestellt. Darüber hinaus sind vom AN Ausbildungsmittel für Instandsetzung, Fahrschule, Waffe und Ausbildungsgerät Duellsimulator (AGDUS) zu erstellen sowie eine Erstausbildung durchzuführen. Die Logistik der Fahrzeuge ist im Rahmen des Prozesses Integrated Logistic Support (ILS) vorzubereiten.
Für den LuWa gelten folgende designbestimmende Kernforderungen:
• Der AN muss eine Gesamtnutzungsdauer von mindestens 20 Jahren ab der Auslieferung des 1. Serienfahrzeuges sicherstellen.
• Der LuWa muss für den Transport im STH über eine maximale Fahrzeuglänge von 4200 mm, eine maximale Höhe von 1870 mm und eine maximale Breite von 1900 mm verfügen.
• Die LuWa muss über eine Gefechtsmasse von maximal 4,5 t und über eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 5 t verfügen.
• Der LuWa muss für eine hohe Mobilität im Gelände über einen spezifischen Bodendruck von < 5 N/cm² verfügen.
• Der LuWa muss auf Straßen in der Ebene eine Dauergeschwindigkeit von 90 km/h erreichen.
• Der LuWa muss über einen definierten Schutz der Fahrzeugbesatzung vor Wuchtgeschossen und Minenwirkung gemäß STANAG 4569 verfügen.
Menge oder Umfang:
Entwicklung von Vorserienfahrzeugen und -geräten in drei Ausführungen
Lieferung von 89 Fahrzeugen, sowie Ersatzteile und Sonderwerkzeug
Lieferung von Ausbildungsmitteln und Durchführung der entsprechenden Schulungsmaßnahmen (Instandsetzung, Fahrschule, Waffe, Duellsimulator)
Referenznummer: 6002525115-BAAINBw K2.2C
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 1. Pfungstadt, , 2. Koblenz, , 3. Trier, , 4. Meppen,
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Der Bewerber hat das Bewerber-/Bieterunternehmen mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu bezeichnen.(2) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Eigentümerstruktur zu machen. (3) Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (in Ziffer IV. 3.4) dieser Bekanntmachung einreichen.(4) Der Bewerber muss eine Kopie der Haftpflichtversicherungspolice in Höhe von mindestens 500.000.000,00 € dem Teilnahmeantrag beifügen.(5) Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) vorlegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes.(6) Der Berwerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch den Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) einreichen.(7) Sofern eine Bewerbergemeinschaft gegründet wird muss diese die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung muss das Formular BAAINBw-B-V 047, ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben, vorlegen.(8) Der Bewerber bestätigt durch formlose Eigenerklärung, dass er die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. (9) Der Bewerber muss in einer formlose Eigenerklärung dokumentieren, dass er über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte verfügt. Unter kaumännische Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage zu verstehen, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsstätten sind insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Werkstätte, Warenlager und Verkaufsstellen zu verstehen.(12) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.(13) Der Bewerber hat eine formlose Eigenerklärung vorzulegen, dass keine Personen mit einer Staatsbürgerschaft aus Ländern, gemäß Staatenliste mit besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand/der Auftragsdurchführung betraut werden.(14) Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, dass er sich nicht in Eigentum oder in Mehrheitseigentum von Eignern/Anteilseignern mit einer Staatsbürgerschaft in Ländern gem. Staatenliste mit besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 ABs. 1 Nr.17 SÜG befindet.(15) Der Bewerber hat die Eigenerklärung-Russland - VO-2022-833 zu unterzeichnen und abzugeben. Die Formulare stehen zum Download unter www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit.Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
(1) Der Bewerber hat das Bewerber-/Bieterunternehmen mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu bezeichnen.(2) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Eigentümerstruktur zu machen. (3) Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (in Ziffer IV. 3.4) dieser Bekanntmachung einreichen.(4) Der Bewerber muss eine Kopie der Haftpflichtversicherungspolice in Höhe von mindestens 500.000.000,00 € dem Teilnahmeantrag beifügen.(5) Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) vorlegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes.(6) Der Berwerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch den Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) einreichen.(7) Sofern eine Bewerbergemeinschaft gegründet wird muss diese die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung muss das Formular BAAINBw-B-V 047, ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben, vorlegen.(8) Der Bewerber bestätigt durch formlose Eigenerklärung, dass er die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. (9) Der Bewerber muss in einer formlose Eigenerklärung dokumentieren, dass er über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte verfügt. Unter kaumännische Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage zu verstehen, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsstätten sind insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Werkstätte, Warenlager und Verkaufsstellen zu verstehen.(12) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.(13) Der Bewerber hat eine formlose Eigenerklärung vorzulegen, dass keine Personen mit einer Staatsbürgerschaft aus Ländern, gemäß Staatenliste mit besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand/der Auftragsdurchführung betraut werden.(14) Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, dass er sich nicht in Eigentum oder in Mehrheitseigentum von Eignern/Anteilseignern mit einer Staatsbürgerschaft in Ländern gem. Staatenliste mit besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 ABs. 1 Nr.17 SÜG befindet.(15) Der Bewerber hat die Eigenerklärung-Russland - VO-2022-833 zu unterzeichnen und abzugeben. Die Formulare stehen zum Download unter www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit.Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
(1) Der Bewerber hat die Unterauftragnehmer mit Firma und Anschrift zu nennen.(2) Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug des Unterauftragnehmers aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4.) dieser Bekanntmachung vorzulegen.(3) Der Bewerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung des Unterauftragnehmers zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) einzureichen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes. (4) Der Berwerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 032) vorzulegen.(5) Der Bewerber reicht eine formlose Eigenerklärung des Unterauftragnehmers ein, dass der Unterauftragnehmer die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. Die Formulare stehen zum Download unter www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
(1) Der Bewerber hat die Unterauftragnehmer mit Firma und Anschrift zu nennen.(2) Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug des Unterauftragnehmers aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4.) dieser Bekanntmachung vorzulegen.(3) Der Bewerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung des Unterauftragnehmers zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) einzureichen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes. (4) Der Berwerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 032) vorzulegen.(5) Der Bewerber reicht eine formlose Eigenerklärung des Unterauftragnehmers ein, dass der Unterauftragnehmer die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. Die Formulare stehen zum Download unter www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Der Beweber muss durch formlose Eigenerklärung zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seinen Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (mindestens einen Gesamtumsatz von jährlich 80.000.000,00 €) sowie den Umsatz für Leistungen, die dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, erklären.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Der Beweber muss durch formlose Eigenerklärung zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seinen Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (mindestens einen Gesamtumsatz von jährlich 80.000.000,00 €) sowie den Umsatz für Leistungen, die dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, erklären.
(2) Der Bewerber muss einen Nachweis mit Teilnahmeantrag vorlegen, der einen Bonitätsindex der Creditreform unter 250 Punkte oder eines vergleichbaren Rankings bescheinigt.
(3) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung die Verfügbarkeit des technischen Personals dokumentieren, sowie, dass er über eine zur Projekt-/ Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte und über die notwendige Befähigung anhand benötigter Ressourcen verfügt. Dazu ist ein Organigramm beizulegen, das folgendes mindestens enthält:
1) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung die Verfügbarkeit des technischen Personals dokumentieren, sowie, dass er über eine zur Projekt-/ Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte und über die notwendige Befähigung anhand benötigter Ressourcen verfügt. Dazu ist ein Organigramm beizulegen, das folgendes mindestens enthält:
• Die Betriebs-/Geschäfts-/Unternehmens- oder Projektleitung
• Der Wareneingang
• Das Lager
• Der Warenausgang mit Versand
• Der kaufmännische Bereich/ die Verwaltung
• Die Arbeitssicherheit
• Der Umweltschutz
• Die Qualitätsscherung
Zu jeder Organisationseinheit sind zudem die Personalumfänge und deren allgemeine Qualifikation, einschließlich des Fachpersonal der jeweiligen Einheiten, darzustellen.
Fachpersonal in den Bereichen Entwicklung und Fertigung mit Ausbildung auf den Gebieten Optik/Optronik, Maschinenbau und Elektro- und Informationstechnik ist gesondert auszuweisen
(2) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass dieser über die notwendige Qualifikation und das Fachwissen bei der Bearbeitung von Panzerstahl gemäß VG 95132 in Verbindung mit VG 95211 verfügt
(3) Der Bewerber muss die Umsetzung eines Qualitätsmanagements in seinem Betrieb unter Nennung eingehaltener Standards im Qualitätsmanagement beschreiben. Die Einhaltung der Vorgaben aus der AQAP 2110. AQAP 2210 sowie AQAP 2105 müssen durch den Bewerber sichergestellt werden können.
(3) Der Bewerber muss die Umsetzung eines Qualitätsmanagements in seinem Betrieb unter Nennung eingehaltener Standards im Qualitätsmanagement beschreiben. Die Einhaltung der Vorgaben aus der AQAP 2110. AQAP 2210 sowie AQAP 2105 müssen durch den Bewerber sichergestellt werden können.
(4) Der Bewerber muss über explizite Ansprechpartner für den Bereich der Arbeitssicherheit und Umweltschutz verfügen. Zum Nachweis sind die Ansprechpartner mit deren Qualifikation durch formlose Erklärung zu benennen.
(5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
(5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
(6)
a) Der Bewerber hat eine formlose Referenzliste über die Erbringung von in Art und Umfang vergleichbar erbrachter Leistungen mit Nennung des Auftraggebers und einer Kontaktperson, welche die Ausführungen bestätigen kann, vorzulegen. Zu den erbrachten Leistungen sind folgende Angaben aufzuführen:
a) Der Bewerber hat eine formlose Referenzliste über die Erbringung von in Art und Umfang vergleichbar erbrachter Leistungen mit Nennung des Auftraggebers und einer Kontaktperson, welche die Ausführungen bestätigen kann, vorzulegen. Zu den erbrachten Leistungen sind folgende Angaben aufzuführen:
i. Kunde,
ii. Branche,
iii. Auftragsvolumen (Circa-Angabe),
iv. Auftragsgegenstand,
v. Besonderheiten
Vergleichbar ist eine Referenzleistung, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebenen Leistung eröffnet; z.B. Entwicklung und Lieferung einer Trägerplattform. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein.
Vergleichbar ist eine Referenzleistung, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebenen Leistung eröffnet; z.B. Entwicklung und Lieferung einer Trägerplattform. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein.
b) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung darlegen, dass der Teilnehmer aufgrund früherer Leistungserbringungen über Kenntnisse von Abläufen und Organisationsstrukturen des Rüstungsbereiches der Bundeswehr verfügt.
(7) Der Bewerber muss die Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG mit Teilnahmeantrag vorlegen.
(Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG, die im Rahmen eines Bundeswehrauftrages notwendig werden, sind regelmäßig vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung - AIN II 1 unter Beachtung der zweiten Durchführungsverordnung zu beantragen.)
(Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG, die im Rahmen eines Bundeswehrauftrages notwendig werden, sind regelmäßig vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung - AIN II 1 unter Beachtung der zweiten Durchführungsverordnung zu beantragen.)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe III Ziffer 2
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe III Ziffer 2
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertrete
Sonstige besondere Bedingungen:
Formlose Eigenerklärung, dass nur Personen mit der Auftragsdurchführung betraut werden, die mit einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprfungsgesetz (SÜG) bis Stufe Ü2 einverstanden sind. (Eigenerklärung)
Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein Verschlüsselungsprogramm genutzt wird.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2024-08-30 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in 3-facher Ausführung (ein Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem Verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1. i.V.m. Anhang A III. genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
Per Fax oder elektronische eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronsicher Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD; DVD) ist zulässig.
Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für die Kopien.
Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Bei Nutzung des AI Vergabemanagers / der e-Vergabe-Plattform:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Firm bis zu dem unter Abschnitte IV.3.4) genannten Schlusstermin hochzuladen über die deutsche e-Vergabe-Plattform über
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung und Produktion eines Luftbeweglichen Waffenträgers (LuWa)
Referenznummer: 6002586980-BAAINBw K2.2C
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag beinhaltet als Hauptgegenstand die Entwicklung und Serienfertigung eines Luftbeweglichen Waffenträgers (LuWa) als Nachfolger des Waffenträgers Wiesel 1 mit dem die Fähigkeiten der luftlandefähigen Kräfte der Bundeswehr erhalten und ausgebaut werden. Das avisierte Nutzungsdauerende des Wiesel 1 ist Ende 2030. Die Aufnahme einer Waffenanlage Maschinenkanone 25mm (MK) und Panzerabwehr (PzAbw), eine hohe Mobilität im Gelände bei moderatem Schutzniveau und die Lufttransportfähigkeit als Innenlast im und Außenlast am Schweren Transporthubschrauber (STH) stellen die Kernforderungen des LuWa dar und sind designbestimmend. Der LuWa muss über eine modulare Bauweise verfügen, bestehend aus einem einheitlichen Fahrgestell und den Modulen Waffenanlage MK, Waffenanlage PzAbw und Fahrschulkabine. Die Dachplatte muss dabei als Schnittstelle fungieren.
Der Auftragsgegenstand umfasst die Anteile Entwicklung und Serienfertigung. Es sind drei Vorserienfahrzeuge (je eine Variante MK, PzAbw und Fahrschule) inklusive sieben Waffenanlagen MK (eine davon in der Variante MK enthalten) zu entwickeln und im Rahmen der Integrierten Nachweisführung zu qualifizieren. Der Anteil Entwicklung beinhaltet den entwicklungsbegleitenden Prozess der über "Design Reviews" (Meilensteine) definiert ist. Es werden vom AN entsprechende Konzepte gefordert und bis zum Critical Design Review (CDR) finalisiert. Anschließend beginnt der Bau der Vorserienfahrzeuge für die Integrierte Nachweisführung. Eine erfolgreiche Qualifikation ist die Voraussetzung für die Serienfreigabe.
Nach abgeschlossener Nachweisführung und Serien Konstruktionsstandfestlegung sind die Vorserienfahrzeuge instandzusetzen und auf den K-Stand der Serie zu bringen. Insgesamt sind 56 LuWa der Variante MK inklusive der dazugehörigen Waffenanlagen, 24 LuWa der Variante PzAbw und 9 LuWa der Variante Fahrschule zu fertigen und zu liefern. Darüber hinaus sind in einem Rahmenvertragsanteil die Lieferung von bis zu weiteren 316 Waffenanlagen MK möglich. Der Rahmenvertragsanteil betrifft dabei nur die Waffenanlage und nicht die Fahrzeuge. Eine Maschinenkanone 25 mm sowie die Funkgeräteausstattung D-LBO werden vom AG beigestellt. Darüber hinaus sind vom AN Ausbildungsmittel für Instandsetzung, Fahrschule, Waffe und Ausbildungsgerät Duellsimulator (AGDUS) zu erstellen sowie eine Erstausbildung durchzuführen. Die Logistik der Fahrzeuge ist im Rahmen des Prozesses Integrated Logistic Support (ILS) vorzubereiten.
Für den LuWa gelten folgende designbestimmende Kernforderungen:
•Der AN muss eine Gesamtnutzungsdauer von mindestens 20 Jahren ab der Auslieferung des 1. Serienfahrzeuges sicherstellen.
•Der LuWa muss für den Transport im STH über eine maximale Fahrzeuglänge von 4200 mm, eine maximale Höhe von 1870 mm und eine maximale Breite von 1900 mm verfügen.
•Die LuWa muss über eine Gefechtsmasse von maximal 4,5 t und über eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 5 t verfügen.
•Der LuWa muss für eine hohe Mobilität im Gelände über einen spezifischen Bodendruck von < 5 N/cm² verfügen.
•Der LuWa muss auf Straßen in der Ebene eine Dauergeschwindigkeit von 90 km/h erreichen.
•Der LuWa muss über einen definierten Schutz der Fahrzeugbesatzung vor Wuchtgeschossen und Minenwirkung gemäß STANAG 4569 verfügen.
Der Auftrag beinhaltet als Hauptgegenstand die Entwicklung und Serienfertigung eines Luftbeweglichen Waffenträgers (LuWa) als Nachfolger des Waffenträgers Wiesel 1 mit dem die Fähigkeiten der luftlandefähigen Kräfte der Bundeswehr erhalten und ausgebaut werden. Das avisierte Nutzungsdauerende des Wiesel 1 ist Ende 2030. Die Aufnahme einer Waffenanlage Maschinenkanone 25mm (MK) und Panzerabwehr (PzAbw), eine hohe Mobilität im Gelände bei moderatem Schutzniveau und die Lufttransportfähigkeit als Innenlast im und Außenlast am Schweren Transporthubschrauber (STH) stellen die Kernforderungen des LuWa dar und sind designbestimmend. Der LuWa muss über eine modulare Bauweise verfügen, bestehend aus einem einheitlichen Fahrgestell und den Modulen Waffenanlage MK, Waffenanlage PzAbw und Fahrschulkabine. Die Dachplatte muss dabei als Schnittstelle fungieren.
Der Auftragsgegenstand umfasst die Anteile Entwicklung und Serienfertigung. Es sind drei Vorserienfahrzeuge (je eine Variante MK, PzAbw und Fahrschule) inklusive sieben Waffenanlagen MK (eine davon in der Variante MK enthalten) zu entwickeln und im Rahmen der Integrierten Nachweisführung zu qualifizieren. Der Anteil Entwicklung beinhaltet den entwicklungsbegleitenden Prozess der über "Design Reviews" (Meilensteine) definiert ist. Es werden vom AN entsprechende Konzepte gefordert und bis zum Critical Design Review (CDR) finalisiert. Anschließend beginnt der Bau der Vorserienfahrzeuge für die Integrierte Nachweisführung. Eine erfolgreiche Qualifikation ist die Voraussetzung für die Serienfreigabe.
Nach abgeschlossener Nachweisführung und Serien Konstruktionsstandfestlegung sind die Vorserienfahrzeuge instandzusetzen und auf den K-Stand der Serie zu bringen. Insgesamt sind 56 LuWa der Variante MK inklusive der dazugehörigen Waffenanlagen, 24 LuWa der Variante PzAbw und 9 LuWa der Variante Fahrschule zu fertigen und zu liefern. Darüber hinaus sind in einem Rahmenvertragsanteil die Lieferung von bis zu weiteren 316 Waffenanlagen MK möglich. Der Rahmenvertragsanteil betrifft dabei nur die Waffenanlage und nicht die Fahrzeuge. Eine Maschinenkanone 25 mm sowie die Funkgeräteausstattung D-LBO werden vom AG beigestellt. Darüber hinaus sind vom AN Ausbildungsmittel für Instandsetzung, Fahrschule, Waffe und Ausbildungsgerät Duellsimulator (AGDUS) zu erstellen sowie eine Erstausbildung durchzuführen. Die Logistik der Fahrzeuge ist im Rahmen des Prozesses Integrated Logistic Support (ILS) vorzubereiten.
Für den LuWa gelten folgende designbestimmende Kernforderungen:
•Der AN muss eine Gesamtnutzungsdauer von mindestens 20 Jahren ab der Auslieferung des 1. Serienfahrzeuges sicherstellen.
•Der LuWa muss für den Transport im STH über eine maximale Fahrzeuglänge von 4200 mm, eine maximale Höhe von 1870 mm und eine maximale Breite von 1900 mm verfügen.
•Die LuWa muss über eine Gefechtsmasse von maximal 4,5 t und über eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 5 t verfügen.
•Der LuWa muss für eine hohe Mobilität im Gelände über einen spezifischen Bodendruck von < 5 N/cm² verfügen.
•Der LuWa muss auf Straßen in der Ebene eine Dauergeschwindigkeit von 90 km/h erreichen.
•Der LuWa muss über einen definierten Schutz der Fahrzeugbesatzung vor Wuchtgeschossen und Minenwirkung gemäß STANAG 4569 verfügen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Gepanzerte Militärfahrzeuge📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Entwicklung und Vorserienfahrzeuge und - geräten in drei Ausführungen
Lieferung von 89 Fahrzeugen, sowie Ersatzteile und Sonderwerkzeug
Lieferung von bis zu weiteren 316 Waffenanlagen MK
Lieferung Ausbildungsmitteln und Durchführung der entsprechenden Schulungsmaßnahmen )Instandsetzung, Fahrschule, Waffe, Duellsimulator)
Dauer: 84 Monate
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2009/81/EG
Administrative Informationen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-13 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 22 Abs. 6 VSVgV können Erklärungen und sonstige Unterlagen, die als Nachweis im Teilnahmewettbewerb oder mit dem Angebot einzureichen sind und auf Anforderung der Auftraggeber nicht bis zum Ablauf der maßgeblichen Frist vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Werden die Nachweise und sonstigen Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, ist der Bewerber oder Bieter auszuschließen.
Gemäß § 22 Abs. 6 VSVgV können Erklärungen und sonstige Unterlagen, die als Nachweis im Teilnahmewettbewerb oder mit dem Angebot einzureichen sind und auf Anforderung der Auftraggeber nicht bis zum Ablauf der maßgeblichen Frist vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Werden die Nachweise und sonstigen Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, ist der Bewerber oder Bieter auszuschließen.
Eine Verpflichtung des Bieters bezüglich der Vergabe von Unteraufträgen.: Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Der Bewerber hat das Bewerber-/Bieterunternehmen mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu bezeichnen.
(2) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Eigentümerstruktur zu machen.
(3) Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge dieser Bekanntmachung einreichen.
(4) Der Bewerber muss eine Kopie der Haftpflichtversicherungspolice in Höhe von mindestens 50.000.000,00 € dem Teilnahmeantrag beifügen.
(5) Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch den Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) einreichen.
(6) Der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung muss das Formular BAAINBw-B-V 047, ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben, vorlegen.
(7) Der Bewerber bestätigt durch formlose Eigenerklärung, dass er die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen.
(8) Der Bewerber muss in einer formlose Eigenerklärung dokumentieren, dass er über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte verfügt. Unter kaufmännische Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage zu verstehen, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsstätten sind insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Werkstätte, Warenlager und Verkaufsstellen zu verstehen.
(9) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
(10) Der Bewerber hat eine formlose Eigenerklärung vorzulegen, dass keine Personen mit einer Staatsbürgerschaft aus Ländern, gemäß Staatenliste mit besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand/der Auftragsdurchführung betraut werden.
(11) Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, dass er sich nicht in Eigentum oder in Mehrheitseigentum von Eignern/Anteilseignern mit einer Staatsbürgerschaft in Ländern gem. Staatenliste mit besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 ABs. 1 Nr.17 SÜG befindet.
(1) Der Bewerber hat das Bewerber-/Bieterunternehmen mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu bezeichnen.
(2) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Eigentümerstruktur zu machen.
(3) Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge dieser Bekanntmachung einreichen.
(4) Der Bewerber muss eine Kopie der Haftpflichtversicherungspolice in Höhe von mindestens 50.000.000,00 € dem Teilnahmeantrag beifügen.
(5) Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch den Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) einreichen.
(6) Der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung muss das Formular BAAINBw-B-V 047, ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben, vorlegen.
(7) Der Bewerber bestätigt durch formlose Eigenerklärung, dass er die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen.
(8) Der Bewerber muss in einer formlose Eigenerklärung dokumentieren, dass er über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte verfügt. Unter kaufmännische Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage zu verstehen, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsstätten sind insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Werkstätte, Warenlager und Verkaufsstellen zu verstehen.
(9) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
(10) Der Bewerber hat eine formlose Eigenerklärung vorzulegen, dass keine Personen mit einer Staatsbürgerschaft aus Ländern, gemäß Staatenliste mit besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand/der Auftragsdurchführung betraut werden.
(11) Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, dass er sich nicht in Eigentum oder in Mehrheitseigentum von Eignern/Anteilseignern mit einer Staatsbürgerschaft in Ländern gem. Staatenliste mit besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 ABs. 1 Nr.17 SÜG befindet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
(1) Der Bewerber muss durch formlose Eigenerklärung zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seinen Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (mindestens einen Gesamtumsatz von jährlich 80.000.000,00 €) sowie den Umsatz für Leistungen, die dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, erklären.
(2) Der Bewerber muss einen Nachweis mit Teilnahmeantrag vorlegen, der einen Bonitätsindex der Creditreform unter 250 Punkte oder eines vergleichbaren Rankings bescheinigt.
(3) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in den voranstehenden Ziffern 1 und 2 der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen. Die Eignungsleihe bezieht sich auf sämtliche Voraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß voranstehender Ziffer 1 und 2.
(1) Der Bewerber muss durch formlose Eigenerklärung zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seinen Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (mindestens einen Gesamtumsatz von jährlich 80.000.000,00 €) sowie den Umsatz für Leistungen, die dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, erklären.
(2) Der Bewerber muss einen Nachweis mit Teilnahmeantrag vorlegen, der einen Bonitätsindex der Creditreform unter 250 Punkte oder eines vergleichbaren Rankings bescheinigt.
(3) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in den voranstehenden Ziffern 1 und 2 der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen. Die Eignungsleihe bezieht sich auf sämtliche Voraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß voranstehender Ziffer 1 und 2.
Technische und berufliche Fähigkeiten
(1) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung die Verfügbarkeit des technischen Personals dokumentieren, sowie, dass er über eine zur Projekt-/ Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte und über die notwendige Befähigung anhand benötigter Ressourcen verfügt. Dazu ist ein Organigramm beizulegen, das folgendes mindestens enthält:
• Die Betriebs-/Geschäfts-/Unternehmens- oder Projektleitung
• Der Wareneingang
• Das Lager
• Der Warenausgang mit Versand
• Der kaufmännische Bereich/ die Verwaltung
• Die Arbeitssicherheit
• Der Umweltschutz
• Die Qualitätsscherung
Zu jeder Organisationseinheit sind zudem die Personalumfänge und deren allgemeine Qualifikation, einschließlich des Fachpersonal der jeweiligen Einheiten, darzustellen.
Fachpersonal in den Bereichen Entwicklung und Fertigung mit Ausbildung auf den Gebieten Optik/Optronik, Maschinenbau und Elektro- und Informationstechnik ist gesondert auszuweisen
(2) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass dieser über die notwendige Qualifikation und das Fachwissen bei der Bearbeitung von Panzerstahl gemäß VG 95132 in Verbindung mit VG 95211 verfügt
(3) Der Bewerber muss die Umsetzung eines Qualitätsmanagements in seinem Betrieb unter Nennung eingehaltener Standards im Qualitätsmanagement beschreiben. Die Einhaltung der Vorgaben aus der AQAP 2110. AQAP 2210 sowie AQAP 2105 müssen durch den Bewerber sichergestellt werden können.
(4) Der Bewerber muss über explizite Ansprechpartner für den Bereich der Arbeitssicherheit und Umweltschutz verfügen. Zum Nachweis sind die Ansprechpartner mit deren Qualifikation durch formlose Erklärung zu benennen.
(5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer 1 bis 9 der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Die Eignungsleihe bezieht sich auf sämtliche Voraussetzungen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
(6)Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
(7)Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
(8)
a) Der Bewerber hat eine formlose Referenzliste über die Erbringung von in Art und Umfang vergleichbar erbrachter Leistungen mit Nennung des Auftraggebers und einer Kontaktperson, welche die Ausführungen bestätigen kann, vorzulegen. Zu den erbrachten Leistungen sind folgende Angaben aufzuführen:
i. Kunde,
ii. Branche,
iii. Auftragsvolumen (Circa-Angabe),
iv. Auftragsgegenstand,
v. Besonderheiten
Vergleichbar ist eine Referenzleistung, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebenen Leistung eröffnet; z.B. Entwicklung und Lieferung einer Trägerplattform. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein.
b) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung darlegen, dass der Teilnehmer aufgrund früherer Leistungserbringungen über Kenntnisse von Abläufen und Organisationsstrukturen des Rüstungsbereiches der Bundeswehr verfügt.
(9) Falls die Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontG) bereits vorliegt, ist diese mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Falls der Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach dem KrWaffKontG bereits gestellt wurde, ist dies mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Sollte beides nicht der Fall sein, ist eine Eigenerklärung für die Bereitschaft zur Einholung der Genehmigung nach dem KrWaffKontrG im Auftragsfalle abzugeben.
(Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG, die im Rahmen eines Bundeswehrauftrages notwendig werden, sind regelmäßig vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung - BMVg A III 6 unter Beachtung der zweiten Durchführungsverordnung zu beantragen.)
(1) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung die Verfügbarkeit des technischen Personals dokumentieren, sowie, dass er über eine zur Projekt-/ Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte und über die notwendige Befähigung anhand benötigter Ressourcen verfügt. Dazu ist ein Organigramm beizulegen, das folgendes mindestens enthält:
• Die Betriebs-/Geschäfts-/Unternehmens- oder Projektleitung
• Der Wareneingang
• Das Lager
• Der Warenausgang mit Versand
• Der kaufmännische Bereich/ die Verwaltung
• Die Arbeitssicherheit
• Der Umweltschutz
• Die Qualitätsscherung
Zu jeder Organisationseinheit sind zudem die Personalumfänge und deren allgemeine Qualifikation, einschließlich des Fachpersonal der jeweiligen Einheiten, darzustellen.
Fachpersonal in den Bereichen Entwicklung und Fertigung mit Ausbildung auf den Gebieten Optik/Optronik, Maschinenbau und Elektro- und Informationstechnik ist gesondert auszuweisen
(2) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass dieser über die notwendige Qualifikation und das Fachwissen bei der Bearbeitung von Panzerstahl gemäß VG 95132 in Verbindung mit VG 95211 verfügt
(3) Der Bewerber muss die Umsetzung eines Qualitätsmanagements in seinem Betrieb unter Nennung eingehaltener Standards im Qualitätsmanagement beschreiben. Die Einhaltung der Vorgaben aus der AQAP 2110. AQAP 2210 sowie AQAP 2105 müssen durch den Bewerber sichergestellt werden können.
(4) Der Bewerber muss über explizite Ansprechpartner für den Bereich der Arbeitssicherheit und Umweltschutz verfügen. Zum Nachweis sind die Ansprechpartner mit deren Qualifikation durch formlose Erklärung zu benennen.
(5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer 1 bis 9 der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Die Eignungsleihe bezieht sich auf sämtliche Voraussetzungen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
(6)Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
(7)Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
(8)
a) Der Bewerber hat eine formlose Referenzliste über die Erbringung von in Art und Umfang vergleichbar erbrachter Leistungen mit Nennung des Auftraggebers und einer Kontaktperson, welche die Ausführungen bestätigen kann, vorzulegen. Zu den erbrachten Leistungen sind folgende Angaben aufzuführen:
i. Kunde,
ii. Branche,
iii. Auftragsvolumen (Circa-Angabe),
iv. Auftragsgegenstand,
v. Besonderheiten
Vergleichbar ist eine Referenzleistung, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebenen Leistung eröffnet; z.B. Entwicklung und Lieferung einer Trägerplattform. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein.
b) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung darlegen, dass der Teilnehmer aufgrund früherer Leistungserbringungen über Kenntnisse von Abläufen und Organisationsstrukturen des Rüstungsbereiches der Bundeswehr verfügt.
(9) Falls die Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontG) bereits vorliegt, ist diese mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Falls der Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach dem KrWaffKontG bereits gestellt wurde, ist dies mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Sollte beides nicht der Fall sein, ist eine Eigenerklärung für die Bereitschaft zur Einholung der Genehmigung nach dem KrWaffKontrG im Auftragsfalle abzugeben.
(Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG, die im Rahmen eines Bundeswehrauftrages notwendig werden, sind regelmäßig vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung - BMVg A III 6 unter Beachtung der zweiten Durchführungsverordnung zu beantragen.)
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Formlose Eigenerklärung, dass nur Personen mit der Auftragsdurchführung betraut werden, die mit einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) bis zur SÜ2 einverstanden sind. (Eigenerklärung)
Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein Verschlüsselungsprogramm genutzt wird.
Formlose Eigenerklärung, dass nur Personen mit der Auftragsdurchführung betraut werden, die mit einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) bis zur SÜ2 einverstanden sind. (Eigenerklärung)
Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein Verschlüsselungsprogramm genutzt wird.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber/Bieter muss mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) und die RUS-Erklärung-VO-2022-833 abgeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber/Bieter muss mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) und die RUS-Erklärung-VO-2022-833 abgeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nationale Registrierungsnummer: 991-19518-88
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BAAINBw K2.2 C
E-Mail: baainbwk2.2@bundeswehr.org📧
Telefon: +49 261-400-14282📞
Fax: +49 261-400-1014282 📠
URL: http://www.evergabe-online.de/🌏
Federführendes Mitglied ✅
Adresse des Käuferprofils: https://www.bundeswehr.org🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Verteidigung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 581362-2023
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in 3-facher Ausführung (ein Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die folgende genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen: "NICHT ÖFFNEN - EU TEILNAHMEWETTBEWERB Verhandlungsverfahren;
Kontaktstelle, an die Teilnahmeanträge zu richten sind:
E1.3-Angebotssammelstelle
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
56073 Koblenz
Bearbeitungsnummer: 6002586980-BAAINBw K2.2C
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerber-gemeinschaft beizufügen.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in 3-facher Ausführung (ein Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die folgende genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen: "NICHT ÖFFNEN - EU TEILNAHMEWETTBEWERB Verhandlungsverfahren;
Kontaktstelle, an die Teilnahmeanträge zu richten sind:
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerber-gemeinschaft beizufügen.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 2289499-0
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 009-023133 (2024-01-11)
Auftragsbekanntmachung (2024-04-23)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-23+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ea107154-42ca-49be-8666-4f3cd4fbc127-01
Quelle: OJS 2024/S 082-246129 (2024-04-23)