Entwicklungsleistungen für Anwendungen im Bereich Business Analytics für die AOK Nordost

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse

Neuentwicklung, Weiterentwicklung, Anpassung und Pflege von Anwendungen im Bereich Business Analytics inklusive Beratung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-05 Auftragsbekanntmachung
2023-11-02 Ergänzende Angaben
2024-01-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2023-10-05-NO-REN
Kurze Beschreibung:
Neuentwicklung, Weiterentwicklung, Anpassung und Pflege von Anwendungen im Bereich Business Analytics inklusive Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6W1Q/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6W1Q 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 195-611640
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
Die Höchstsumme, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 2,5 Mio. Euro netto.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1.1 Mit rund 1,7 Millionen Versicherten ist die AOK Nordost die größte Krankenkasse in der Region. Ihre Größe ist die Grundlage für Sicherheit in bewegten Zeiten, exzellenten Service, innovative Leistungen und höchste Kompetenz in allen Gesundheitsfragen. Ziel der AOK ist es, die zahlreichen qualitätsgesicherten Gesundheitsprogramme weiter zu entwickeln und durch Innovation viele Vorteile im Wettbewerb zu sichern.
Mehr anzeigen
In dieser Eigenschaft schreibt die AOK Nordost den vorliegenden Rahmenvertrag zur Neuentwicklung, Weiterentwicklung, Anpassung und Pflege von Anwendungen im Bereich Business Analytics inklusive Beratung im Wege einer öffentlichen Ausschreibung aus. Ziel des zu schließenden Vertrages ist es, innerhalb der Vertragslaufzeit für die AOK Nordost den Bedarf an Entwicklungsleistungen für BI-Anwendungen, die zugehörigen Integrationsleistungen und Beratungsleistungen abzudecken. Die Bedarfsdeckung erfolgt während der Laufzeit des Rahmenvertrags auf der Grundlage von Einzelabrufen.
Mehr anzeigen
Hierfür erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einseitiger Verlängerungsoption für die AOK Nordost um ein weiteres Jahr. Es ist beabsichtigt, nicht nur Entwicklungsleistungen einzukaufen, sondern die zugleich not-wendigen Integrations- und Beratungsleistungen zu beschaffen.
Mehr anzeigen
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zugegangen sein muss, einmalig um maximal ein Jahr zu verlängern.
Zusätzliche Informationen:
Die Höchstsumme, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 2,5 Mio. Euro netto.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Brandenburger Straße 72 14467 Potsdam

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (mit Stand der letzten Eintragung). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Mehr anzeigen
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 7 der Vergabeunterlagen).
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russland-Sanktionen" (Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die
Mehr anzeigen
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Weiter wird erklärt, dass den Auftraggeberinnen unverzüglich Mitteilung gemacht wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf den Bewerber zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit der Bewerber zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO
(EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis an Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft (Anlage 10 der Vergabeunterlagen) einzureichen.
Mehr anzeigen
(b) Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen mit dem Angebot zu erbringen (Anlage 7 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
Mehr anzeigen
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11a der Vergabeunterlagen),
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 11b der Vergabeunterlagen).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 7 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich
Mehr anzeigen
sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem
Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 11b der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt
Mehr anzeigen
werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bestätigung über das Bestehen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, die Mindestdeckungssummen von
- 1.000.000,00 EUR, maximal 2.000.000 EUR über die gesamte Vertragslaufzeit für
Sachschäden und
Vermögensschäden
ausweist. Der Nachweis über die bestehende und gültige Betriebshaftpflichtversicherung ist mit Abgabe des Angebotes einzureichen. Erfüllt der Nachweis des Versicherers nicht die in dieser Bekanntmachung genannte Ausgestaltung (Mindestdeckungssummen), hat der Bieter zu erklären, dass er unverzüglich auf Nachforderung der Auftraggeberin die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern wird und dies der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung nachweisen wird.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung muss die eben genannten Mindestdeckungssummen beinhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzen über früher ausgeführte Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden, einzureichen. Die Referenzen müssen die folgenden Kategorien abdecken:
Mehr anzeigen
- Beratung und Vorbereitung von iterativen Software-Entwicklungsprojekten
- Software-Entwicklung in oscare(R)-Umgebungen
- Entwicklung von BA-Anwendungen
- Test und Abnahme von Software
- Schulungen zu BA-Anwendungen.
Mit einem Referenzprojekt, können mehrere Kategorien abgedeckt werden.
Für eine etwaige Überprüfung des Referenzprojektes ist eine auskunftsfähige Organisationseinheit des jeweiligen öffentlichen und/oder privaten Auftraggebers unter Angabe der entsprechenden Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, ggf. Ansprechpartner) anzugeben.
Mehr anzeigen
Bezüglich der Einzelheiten wird auf Anlage 6 der Vergabeunterlagen verwiesen.
Mindeststandards: Es wird auf die eben genannten Referenzen verwiesen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Es ist der Abschluss von Datenschutzbestimmungen erforderlich (siehe Anlage 1 Anhang 1c der Vergabeunterlagen).
(2) Das Brandenburgische Vergabegesetz findet Anwendung.
Der Bieter hat daher die "Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz" (Anlage 8a der Vergabeunterlagen) einzureichen.
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe ist die "Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG " (Anlage 8b der Vergabeunterlagen) zusätzlich für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter im Rahmen der Eignungsprüfung beruft, mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen
(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist zusätzlich die "Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG " (Anlage 8b der Vergabeunterlagen) für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft, datiert, unterschrieben und mit dem
Mehr anzeigen
Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Silke Renner
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6W1Q/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV);
(2) Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt mittels der E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die zwingend zuverwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen;
(3) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen (Anlage 0 der Vergabeunterlagen);
(4) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt;
(5) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6W1Q

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2023/S 195-611640 (2023-10-05)
Ergänzende Angaben (2023-11-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 214-674411
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 195-611640
ABl. S-Ausgabe: 214
Quelle: OJS 2023/S 214-674411 (2023-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Behlerstraße 72

Referenz
Daten
Absendedatum: 2024-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2024-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 014-037504
ABl. S-Ausgabe: 14

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit rund 1,7 Millionen Versicherten ist die AOK Nordost die größte Krankenkasse in der Region. Ihre Größe ist die Grundlage für Sicherheit in bewegten Zeiten, exzellenten Service, innovative Leistungen und höchste Kompetenz in allen Gesundheitsfragen. Ziel der AOK ist es, die zahlreichen qualitätsgesicherten Gesundheitsprogramme weiter zu entwickeln und durch Innovation viele Vorteile im Wettbewerb zu sichern.
Mehr anzeigen
In dieser Eigenschaft hat die AOK Nordost einen Rahmenvertrag zur Neuentwicklung, Weiterentwicklung, Anpassung und Pflege von Anwendungen im Bereich Business Analytics inklusive Beratung ausgeschrieben. Ziel des Vertrages ist es, innerhalb der Vertragslaufzeit für die AOK Nordost den Bedarf an Entwicklungsleistungen für BI-Anwendungen, die zugehörigen Integrationsleistungen und Beratungsleistungen abzudecken. Die Bedarfsdeckung erfolgt während der Laufzeit des Rahmenvertrags auf der Grundlage von Einzelabrufen.
Mehr anzeigen
Hierfür erfolgte der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einseitiger Verlängerungsoption für die AOK Nordost um ein weiteres Jahr. Es ist beabsichtigt, nicht nur Entwicklungsleistungen einzukaufen, sondern die zugleich notwendigen Integrations- und Beratungsleistungen zu beschaffen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-06 📅
Name: valantic Business Analytics GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ... (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." § 168 GWB ... "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 014-037504 (2024-01-16)