Hintergrund und Problemstellung: Die DEHSt betreibt seit ca. 20 Jahren Ende-zu-Ende digitalisierte Fachverfahren. Zentrale Komponenten der eingesetzten IT-Landschaft der DEHSt befinden sich in einer Phase der Erneuerung. Die Anzahl der von der DEHSt zu entwickelnden Softwareartefakte wächst kontinuierlich an – Zeitpläne werden dadurch stetig enger und die Parallelisierung und Komplexität nimmt zu. Mehrere Altsysteme müssen zudem vollständig abgelöst werden. Um Abhilfe zu schaffen, hat die DEHSt ein Software-Development-Kit (SDK) entwickelt, das aus Software und einer umfangreichen Dokumentation etwa für die Inbetriebnahme einer Test- und Integrationsumgebung besteht. Ziel des SDK ist dabei einerseits eine technologische Erneuerung durchzuführen, andererseits die Entwicklungsgeschwindigkeit deutlich zu erhöhen bei gleichzeitiger Wahrung von Standards. Das SDK stellt dabei Dokumentation, Software-Bibliotheken, mehrere eigenständige Dienste für die zentralisierte Steuerung (Workflowsteuerung) der Fachanwendungen sowie eine Basis- und eine Beispielanwendung bereit, die sich in die bestehende Software- und Prozesslandschaft der DEHSt integriert (also etwa bestehende Zentrale Dienste anspricht, die sog. „DEHSt-Plattform“). Das SDK und die DEHSt-Plattform setzen auf eine Trennung von Frontend (AngularJS, NgRx, Material), Backend (Spring-Boot), verteilten Webservices und einer Build-Strecke in GitLab sowie einem skalierbaren Betrieb auf Containern-Basis (Docker Images auf RedHat OKD). . Ziel und Gegenstand des Projektes: Mit dieser Beschaffungsmaßnahme wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, die eine Laufzeit von 4 Jahren umfasst. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden. Das Projekt soll die Entwicklung und Pflege des gesamten Software Development Kits (SDK) sowie die Entwicklung von darauf aufbauenden Fachanwendungen umfassen. Dabei unterscheiden wir zwischen drei verwandten aber parallelen Aufgabenbereichen: 1) Los 1: SDK-Wartung und -Management 2) Los 2: Neuentwicklung von Fachanwendungen 3) Los 3: Migration und Ablösung von Altsystemen Für das SDK-Team gilt das Ziel, den Nutzen für die Sachbearbeitung zu Erhöhen aber genauso, die Entwicklungsdauer der Entwicklerteams positiv zu beeinflussen. Für die Entwicklerteams muss es ein Ziel sein, basierend auf einer ausgearbeiteten Spezifikation, eine qualitativ hochwertige Anwendung in möglichst geringer Zeit zu entwickeln.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklungsleistungen für den Vollzug des nationalen und Europäischen Emissionshandels (SDK)
Referenznummer: Projekt 206008,Az 10 233/77
Kurze Beschreibung:
Hintergrund und Problemstellung:
Die DEHSt betreibt seit ca. 20 Jahren Ende-zu-Ende digitalisierte Fachverfahren. Zentrale Komponenten der eingesetzten IT-Landschaft der DEHSt befinden sich in einer Phase der Erneuerung. Die Anzahl der von der DEHSt zu entwickelnden Softwareartefakte wächst kontinuierlich an – Zeitpläne werden dadurch stetig enger und die Parallelisierung und Komplexität nimmt zu. Mehrere Altsysteme müssen zudem vollständig abgelöst werden.
Um Abhilfe zu schaffen, hat die DEHSt ein Software-Development-Kit (SDK) entwickelt, das aus Software und einer umfangreichen Dokumentation etwa für die Inbetriebnahme einer Test- und Integrationsumgebung besteht. Ziel des SDK ist dabei einerseits eine technologische Erneuerung durchzuführen, andererseits die Entwicklungsgeschwindigkeit deutlich zu erhöhen bei gleichzeitiger Wahrung von Standards.
Das SDK stellt dabei Dokumentation, Software-Bibliotheken, mehrere eigenständige Dienste für die zentralisierte Steuerung (Workflowsteuerung) der Fachanwendungen sowie eine Basis- und eine Beispielanwendung bereit, die sich in die bestehende Software- und Prozesslandschaft der DEHSt integriert (also etwa bestehende Zentrale Dienste anspricht, die sog. „DEHSt-Plattform“).
Das SDK und die DEHSt-Plattform setzen auf eine Trennung von Frontend (AngularJS, NgRx, Material), Backend (Spring-Boot), verteilten Webservices und einer Build-Strecke in GitLab sowie einem skalierbaren Betrieb auf Containern-Basis (Docker Images auf RedHat OKD).
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Ziel und Gegenstand des Projektes:
Mit dieser Beschaffungsmaßnahme wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, die eine Laufzeit von 4 Jahren umfasst. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Das Projekt soll die Entwicklung und Pflege des gesamten Software Development Kits (SDK) sowie die Entwicklung von darauf aufbauenden Fachanwendungen umfassen. Dabei unterscheiden wir zwischen drei verwandten aber parallelen Aufgabenbereichen:
1) Los 1: SDK-Wartung und -Management
2) Los 2: Neuentwicklung von Fachanwendungen
3) Los 3: Migration und Ablösung von Altsystemen
Für das SDK-Team gilt das Ziel, den Nutzen für die Sachbearbeitung zu Erhöhen aber genauso, die Entwicklungsdauer der Entwicklerteams positiv zu beeinflussen.
Für die Entwicklerteams muss es ein Ziel sein, basierend auf einer ausgearbeiteten Spezifikation, eine qualitativ hochwertige Anwendung in möglichst geringer Zeit zu entwickeln.
Hintergrund und Problemstellung:
Die DEHSt betreibt seit ca. 20 Jahren Ende-zu-Ende digitalisierte Fachverfahren. Zentrale Komponenten der eingesetzten IT-Landschaft der DEHSt befinden sich in einer Phase der Erneuerung. Die Anzahl der von der DEHSt zu entwickelnden Softwareartefakte wächst kontinuierlich an – Zeitpläne werden dadurch stetig enger und die Parallelisierung und Komplexität nimmt zu. Mehrere Altsysteme müssen zudem vollständig abgelöst werden.
Um Abhilfe zu schaffen, hat die DEHSt ein Software-Development-Kit (SDK) entwickelt, das aus Software und einer umfangreichen Dokumentation etwa für die Inbetriebnahme einer Test- und Integrationsumgebung besteht. Ziel des SDK ist dabei einerseits eine technologische Erneuerung durchzuführen, andererseits die Entwicklungsgeschwindigkeit deutlich zu erhöhen bei gleichzeitiger Wahrung von Standards.
Das SDK stellt dabei Dokumentation, Software-Bibliotheken, mehrere eigenständige Dienste für die zentralisierte Steuerung (Workflowsteuerung) der Fachanwendungen sowie eine Basis- und eine Beispielanwendung bereit, die sich in die bestehende Software- und Prozesslandschaft der DEHSt integriert (also etwa bestehende Zentrale Dienste anspricht, die sog. „DEHSt-Plattform“).
Das SDK und die DEHSt-Plattform setzen auf eine Trennung von Frontend (AngularJS, NgRx, Material), Backend (Spring-Boot), verteilten Webservices und einer Build-Strecke in GitLab sowie einem skalierbaren Betrieb auf Containern-Basis (Docker Images auf RedHat OKD).
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Ziel und Gegenstand des Projektes:
Mit dieser Beschaffungsmaßnahme wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, die eine Laufzeit von 4 Jahren umfasst. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Das Projekt soll die Entwicklung und Pflege des gesamten Software Development Kits (SDK) sowie die Entwicklung von darauf aufbauenden Fachanwendungen umfassen. Dabei unterscheiden wir zwischen drei verwandten aber parallelen Aufgabenbereichen:
1) Los 1: SDK-Wartung und -Management
2) Los 2: Neuentwicklung von Fachanwendungen
3) Los 3: Migration und Ablösung von Altsystemen
Für das SDK-Team gilt das Ziel, den Nutzen für die Sachbearbeitung zu Erhöhen aber genauso, die Entwicklungsdauer der Entwicklerteams positiv zu beeinflussen.
Für die Entwicklerteams muss es ein Ziel sein, basierend auf einer ausgearbeiteten Spezifikation, eine qualitativ hochwertige Anwendung in möglichst geringer Zeit zu entwickeln.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: Projekt 206008, Az. 10 233/77, Los 1
Titel: Entwicklung und Wartung des DEHSt-Software-Development Kits zur Erstellung von Fachanwendungen für Vollzugsverfahren der DEHSt (Los 1)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1: SDK-Wartung und -Management
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Nach dem aktuellen Planungsstand beabsichtigt der Auftraggeber in den ersten vier Jah-ren Aufgaben mit bis zu 2.560 Personentage (PT) zu beauftragen. Vorbehaltlich von möglichen Änderungen der Gesetzeslage rund um den europäischen und den nationalen Emis-sionshandel erwartet der Auftraggeber, dass mindestens 50% der hier genannten Obergrenze für Personentage beauftragt werden wird.
Sollte der Vertrag um jeweils ein Jahr verlängert werden, erwartet der Auftraggeber Aufga-ben in der Höhe von 640 PT je Verlängerung (bis zu 25% des ursprünglichen Umfangs). Zum Zwecke einer ungefähren Kapazitätsplanung sehen wir in etwa einen Bedarf von 960 PT im ersten Jahr und durchschnittlich 500 PT je Folgejahr. Es wird davon ausgegangen, dass die Arbeitslast relativ gleichmäßig über die Monate verteilt werden kann, sodass eine konstante Auslastung eines Entwicklungsteams erreicht werden kann.
Los 1: SDK-Wartung und -Management
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Nach dem aktuellen Planungsstand beabsichtigt der Auftraggeber in den ersten vier Jah-ren Aufgaben mit bis zu 2.560 Personentage (PT) zu beauftragen. Vorbehaltlich von möglichen Änderungen der Gesetzeslage rund um den europäischen und den nationalen Emis-sionshandel erwartet der Auftraggeber, dass mindestens 50% der hier genannten Obergrenze für Personentage beauftragt werden wird.
Sollte der Vertrag um jeweils ein Jahr verlängert werden, erwartet der Auftraggeber Aufga-ben in der Höhe von 640 PT je Verlängerung (bis zu 25% des ursprünglichen Umfangs). Zum Zwecke einer ungefähren Kapazitätsplanung sehen wir in etwa einen Bedarf von 960 PT im ersten Jahr und durchschnittlich 500 PT je Folgejahr. Es wird davon ausgegangen, dass die Arbeitslast relativ gleichmäßig über die Monate verteilt werden kann, sodass eine konstante Auslastung eines Entwicklungsteams erreicht werden kann.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-01 📅
Datum des Endes: 2030-11-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option um zweimalige Verlängerung um je 12 weitere Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in Nr. 16 der Bewerbungsbedingungen in Verbindung mit der Bewertungsmatrix aufgeführt.
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Projekt 206008, Az. 10 233/77, Los 2
Titel: Entwicklung und Wartung von Fachanwendungen für Vollzugsverfahren der DEHSt auf Basis des DEHSt-Software-Development Kits mit dem Schwerpunkt auf Neuentwicklungen (Los 2)
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2: Neuentwicklung von Fachanwendungen
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Nach dem aktuellen Planungsstand beabsichtigt der Auftraggeber in den ersten vier Jahren Aufgaben mit bis zu 3.056 Personentage (PT) zu beauftragen. Vorbehaltlich von möglichen Änderungen der Gesetzeslage rund um den europäischen und den nationalen Emissionshandel erwartet der Auftraggeber, dass mindestens 50% der hier genannten Obergrenze für Personentage beauftragt werden wird.
Sollte der Vertrag um jeweils ein Jahr verlängert werden, erwartet der Auftraggeber Aufgaben in der Höhe von 764 PT je Verlängerung (bis zu 25% des ursprünglichen Umfangs). Zum Zwecke einer ungefähren Kapazitätsplanung sehen wir in der Regel einen Bedarf von 500 PT pro Jahr, aber jeweils in 2028 und 2029 einen erhöhten Bedarf von etwa 1.000 PT. Die Auslastung über den Jahresverlauf kann sehr unterschiedlich ausfallen. Die Bereitstellung der Fachanwendungen muss in den allermeisten Fällen zu fixen gesetzlichen Fristen erfolgen. Dies hat zur Folge, dass mehrere Entwicklungsprojekte parallel bearbeitet werden müssen. Damit geht ein erhöhter Personalbedarf einher, der vom Auftragnehmer ab-gedeckt werden muss (z.B. zwei bis vier Entwicklungsressourcen arbeiten an einer Fach-anwendung, zeitgleich müssen bis zu vier Fachanwendungsprojekte bearbeitet werden). Die gesetzliche Fristsetzung kann vom Auftraggeber in der Regel leider nicht beeinflusst werden.
Los 2: Neuentwicklung von Fachanwendungen
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Nach dem aktuellen Planungsstand beabsichtigt der Auftraggeber in den ersten vier Jahren Aufgaben mit bis zu 3.056 Personentage (PT) zu beauftragen. Vorbehaltlich von möglichen Änderungen der Gesetzeslage rund um den europäischen und den nationalen Emissionshandel erwartet der Auftraggeber, dass mindestens 50% der hier genannten Obergrenze für Personentage beauftragt werden wird.
Sollte der Vertrag um jeweils ein Jahr verlängert werden, erwartet der Auftraggeber Aufgaben in der Höhe von 764 PT je Verlängerung (bis zu 25% des ursprünglichen Umfangs). Zum Zwecke einer ungefähren Kapazitätsplanung sehen wir in der Regel einen Bedarf von 500 PT pro Jahr, aber jeweils in 2028 und 2029 einen erhöhten Bedarf von etwa 1.000 PT. Die Auslastung über den Jahresverlauf kann sehr unterschiedlich ausfallen. Die Bereitstellung der Fachanwendungen muss in den allermeisten Fällen zu fixen gesetzlichen Fristen erfolgen. Dies hat zur Folge, dass mehrere Entwicklungsprojekte parallel bearbeitet werden müssen. Damit geht ein erhöhter Personalbedarf einher, der vom Auftragnehmer ab-gedeckt werden muss (z.B. zwei bis vier Entwicklungsressourcen arbeiten an einer Fach-anwendung, zeitgleich müssen bis zu vier Fachanwendungsprojekte bearbeitet werden). Die gesetzliche Fristsetzung kann vom Auftraggeber in der Regel leider nicht beeinflusst werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: Projekt 206008, Az. 10 233/77, Los 3
Titel: Entwicklung und Wartung von Fachanwendungen für Vollzugsverfahren der DEHSt auf Basis des DEHSt-Software-Development Kits mit dem Schwerpunkt auf Migration von existierenden Fachanwendungen (Los 3)
Beschreibung der Beschaffung:
Los 3: Migration und Ablösung von Altsystemen
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Nach dem aktuellen Planungsstand beabsichtigt der Auftraggeber in den ersten vier Jahren Aufgaben mit bis zu 4.472 (Personentage) PT zu beauftragen. Vorbehaltlich von möglichen Änderungen der Gesetzeslage rund um den europäischen und den nationalen Emissionshandel erwartet der Auftraggeber, dass mindestens 50% der hier genannten Obergrenze für Personentage beauftragt werden wird.
Sollte der Vertrag um jeweils ein Jahr verlängert werden, erwartet der Auftraggeber Aufgaben in der Höhe von 1.118 PT je Verlängerung (bis zu 25% des ursprünglichen Umfangs). Zum Zwecke einer ungefähren Kapazitätsplanung sehen wir in der Regel einen Bedarf von 650 PT pro Jahr, aber insb. ab Mitte 2028 bis zum Wechsel der Handelsperiode in 2030 einen erhöhten Bedarf von etwa 1.450 PT jährlich.
Die Auslastung über den Jahresverlauf kann sehr unterschiedlich ausfallen. Die Bereitstellung der Fachanwendungen muss in den allermeisten Fällen zu fixen gesetzlichen Fristen erfolgen. Dies hat zur Folge, dass mehrere Entwicklungsprojekte parallel bearbeitet werden müssen. Damit geht ein erhöhter Personalbedarf einher, der vom Auftragnehmer abgedeckt werden muss (z.B. zwei bis vier Entwicklungsressourcen arbeiten an einer Fachanwendung, zeitgleich müssen bis zu vier Fachanwendungsprojekte bearbeitet werden). Die gesetzliche Fristsetzung kann vom Auftraggeber in der Regel leider nicht beeinflusst werden.
Los 3: Migration und Ablösung von Altsystemen
.
Nach dem aktuellen Planungsstand beabsichtigt der Auftraggeber in den ersten vier Jahren Aufgaben mit bis zu 4.472 (Personentage) PT zu beauftragen. Vorbehaltlich von möglichen Änderungen der Gesetzeslage rund um den europäischen und den nationalen Emissionshandel erwartet der Auftraggeber, dass mindestens 50% der hier genannten Obergrenze für Personentage beauftragt werden wird.
Sollte der Vertrag um jeweils ein Jahr verlängert werden, erwartet der Auftraggeber Aufgaben in der Höhe von 1.118 PT je Verlängerung (bis zu 25% des ursprünglichen Umfangs). Zum Zwecke einer ungefähren Kapazitätsplanung sehen wir in der Regel einen Bedarf von 650 PT pro Jahr, aber insb. ab Mitte 2028 bis zum Wechsel der Handelsperiode in 2030 einen erhöhten Bedarf von etwa 1.450 PT jährlich.
Die Auslastung über den Jahresverlauf kann sehr unterschiedlich ausfallen. Die Bereitstellung der Fachanwendungen muss in den allermeisten Fällen zu fixen gesetzlichen Fristen erfolgen. Dies hat zur Folge, dass mehrere Entwicklungsprojekte parallel bearbeitet werden müssen. Damit geht ein erhöhter Personalbedarf einher, der vom Auftragnehmer abgedeckt werden muss (z.B. zwei bis vier Entwicklungsressourcen arbeiten an einer Fachanwendung, zeitgleich müssen bis zu vier Fachanwendungsprojekte bearbeitet werden). Die gesetzliche Fristsetzung kann vom Auftraggeber in der Regel leider nicht beeinflusst werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-17 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-17 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 74 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-09-17 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-01 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter
Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die
Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf
hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das
Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes
führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr
Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter
Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die
Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf
hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das
Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes
führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr
Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit des Bieters (ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen)
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintragung in das Berufs-/Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis zur Befähigung zur Berufsausübung, nachzuweisen durch formlose Bestätigung im Angebot. Zutreffende Nachweise nicht älter als 12 Monate sind gesondert beizufügen.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters der letzten beiden Geschäftsjahre (2023, 2024), nachzuweisen durch formlose Angabe im Angebot.
Hinweis: Bei Unternehmens-/Bietergemeinschaften und/oder dem beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern hat jedes Mitglied die Angaben gesondert zu machen. Im Rahmen der Auswertung werden die Zahlen von allen Mitgliedern Das Unternehmens-/Bietergemeinschaft aufsummiert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters der letzten beiden Geschäftsjahre (2023, 2024), nachzuweisen durch formlose Angabe im Angebot.
Hinweis: Bei Unternehmens-/Bietergemeinschaften und/oder dem beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern hat jedes Mitglied die Angaben gesondert zu machen. Im Rahmen der Auswertung werden die Zahlen von allen Mitgliedern Das Unternehmens-/Bietergemeinschaft aufsummiert.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro sowie sonstiger Schäden in Höhe von mindestens EUR 500.000 Euro, nachzuweisen durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens spätestens vor Zuschlagserteilung. Sollte die Bescheinigung nicht mit Angebotsabgabe vorgelegt werden, ist dem Angebot eine formlose Zusicherung beizufügen, wonach der Bieter die entsprechende Versicherungsbescheinigung im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung vorlegt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro sowie sonstiger Schäden in Höhe von mindestens EUR 500.000 Euro, nachzuweisen durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens spätestens vor Zuschlagserteilung. Sollte die Bescheinigung nicht mit Angebotsabgabe vorgelegt werden, ist dem Angebot eine formlose Zusicherung beizufügen, wonach der Bieter die entsprechende Versicherungsbescheinigung im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung vorlegt.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten des Unternehmens in den Geschäftsjahren 2023, 2024, nachzuweisen durch formlose Angabe im Angebot.
Hinweis: Bei Unternehmens-/Bietergemeinschaften und/oder dem beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern hat jedes Mitglied die Angaben gesondert zu machen. Im Rahmen der Auswertung werden die Zahlen von allen Mitgliedern des Unternehmen-/Bieterkonsortiums aufsummiert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten des Unternehmens in den Geschäftsjahren 2023, 2024, nachzuweisen durch formlose Angabe im Angebot.
Hinweis: Bei Unternehmens-/Bietergemeinschaften und/oder dem beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern hat jedes Mitglied die Angaben gesondert zu machen. Im Rahmen der Auswertung werden die Zahlen von allen Mitgliedern des Unternehmen-/Bieterkonsortiums aufsummiert.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beifügung eines Kurzkonzeptes, das darlegt, wie die unmittelbar für die Leistungserbringung eingesetzten Werkzeuge und Ressourcen dazu beitragen, die Anforderungen der IT-Architekturrichtlinie „AV-09 Digitale Souveränität“ des Bundes zu erfüllen. Beispiele hierfür sind etwa der Einsatz von Open-Source-Software, die nachweisbare Datenhaltung innerhalb der EU, Einsatz von on-premise Lösungen, eine Unabhängigkeit oder mindestens eine Multi-Vendor-Strategie für kritische oder proprietäre Komponenten.
Hinweis: Bei Unternehmens-/Bietergemeinschaften und/oder dem beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern hat jedes Mitglied die Angaben gesondert zu machen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beifügung eines Kurzkonzeptes, das darlegt, wie die unmittelbar für die Leistungserbringung eingesetzten Werkzeuge und Ressourcen dazu beitragen, die Anforderungen der IT-Architekturrichtlinie „AV-09 Digitale Souveränität“ des Bundes zu erfüllen. Beispiele hierfür sind etwa der Einsatz von Open-Source-Software, die nachweisbare Datenhaltung innerhalb der EU, Einsatz von on-premise Lösungen, eine Unabhängigkeit oder mindestens eine Multi-Vendor-Strategie für kritische oder proprietäre Komponenten.
Hinweis: Bei Unternehmens-/Bietergemeinschaften und/oder dem beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern hat jedes Mitglied die Angaben gesondert zu machen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kenntnisse und praktische Erfahrung im Einsatz des Web‑Frameworks…
… Spring Boot, nachzuweisen durch Beschreibung mindestens eines erfolgreich abgeschlossenen Projekts, in dessen Rahmen die Bieterin Spring Boot eingesetzt hat. Bitte hierfür die bereitgestellten Vorlagen verwenden (siehe Unterlage „206008 - 1.4 - alle Lose - Angebotsformular-Vorlagen_für_Teil_B_(fachliches_Angebot)“).
Der Nachweis kann – sofern verfügbar – auch durch einen entsprechenden Software-Code ergänzt werden, der dem Angebot sodann als ZIP-Datei beizufügen ist.
… AngularJS, nachzuweisen durch Beschreibung mindestens eines erfolgreich abgeschlossenen Projekts, in dessen Rahmen die Bieterin AngularJS eingesetzt hat. Bitte hierfür die bereitgestellten Vorlagen verwenden (siehe Unterlage „206008 - 1.4 - alle Lose - Angebotsformular-Vorlagen_für_Teil_B_(fachliches_Angebot)“).
Der Nachweis kann – sofern verfügbar – auch durch einen entsprechenden Software-Code ergänzt werden, der dem Angebot sodann als ZIP-Datei beizufügen ist.
Kenntnisse und praktische Erfahrung im Umgang mit PostgreSQL, nachzuweisen durch Beschreibung mindestens eines erfolgreich abgeschlossenen Projekts, in dessen Rahmen die Bieterin PostgreSQL eingesetzt hat. Bitte hierfür die bereitgestellten Vorlagen verwenden (siehe Unterlage „206008 - 1.4 - alle Lose - Angebotsformular-Vorlagen_für_Teil_B_(fachliches_Angebot)“).
Der Nachweis kann – sofern verfügbar – auch durch einen entsprechenden Software-Code ergänzt werden, der dem Angebot sodann als ZIP-Datei beizufügen ist. Bitte in diesem Fall die bereitgestellte Vorlage „Code-Repository“ in der vorgenannten Unterlage verwenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und praktische Erfahrung im Umgang mit PostgreSQL, nachzuweisen durch Beschreibung mindestens eines erfolgreich abgeschlossenen Projekts, in dessen Rahmen die Bieterin PostgreSQL eingesetzt hat. Bitte hierfür die bereitgestellten Vorlagen verwenden (siehe Unterlage „206008 - 1.4 - alle Lose - Angebotsformular-Vorlagen_für_Teil_B_(fachliches_Angebot)“).
Der Nachweis kann – sofern verfügbar – auch durch einen entsprechenden Software-Code ergänzt werden, der dem Angebot sodann als ZIP-Datei beizufügen ist. Bitte in diesem Fall die bereitgestellte Vorlage „Code-Repository“ in der vorgenannten Unterlage verwenden.
Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Containerisierung mit Docker, nachzuweisen durch Beschreibung mindestens eines erfolgreich abgeschlossenen Projekts, in dessen Rahmen die Bieterin Docker eingesetzt hat. Bitte hierfür die bereitgestellten Vorlagen verwenden (siehe Unterlage „206008 - 1.4 - alle Lose - Angebotsformular-Vorlagen_für_Teil_B_(fachliches_Angebot)“).
Der Nachweis kann – sofern verfügbar – auch durch einen entsprechenden Software-Code ergänzt werden, der dem Angebot sodann als ZIP-Datei beizufügen ist. Bitte in diesem Fall die bereitgestellte Vorlage „Code-Repository“ in der vorgenannten Unterlage verwenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Containerisierung mit Docker, nachzuweisen durch Beschreibung mindestens eines erfolgreich abgeschlossenen Projekts, in dessen Rahmen die Bieterin Docker eingesetzt hat. Bitte hierfür die bereitgestellten Vorlagen verwenden (siehe Unterlage „206008 - 1.4 - alle Lose - Angebotsformular-Vorlagen_für_Teil_B_(fachliches_Angebot)“).
Der Nachweis kann – sofern verfügbar – auch durch einen entsprechenden Software-Code ergänzt werden, der dem Angebot sodann als ZIP-Datei beizufügen ist. Bitte in diesem Fall die bereitgestellte Vorlage „Code-Repository“ in der vorgenannten Unterlage verwenden.
Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Build‑Automatisierung mit CI/CD (z.B. GitLab CI/CD), nachzuweisen durch Beschreibung mindestens eines erfolgreich abgeschlossenen Projekts, in dessen Rahmen die Bieterin CI/CD eingesetzt hat. Bitte hierfür die bereitgestellten Vorlagen verwenden (siehe Unterlage „206008 - 1.4 - alle Lose - Angebotsformular-Vorlagen_für_Teil_B_(fachliches_Angebot)“).
Der Nachweis kann – sofern verfügbar – auch durch einen entsprechenden Software-Code ergänzt werden, der dem Angebot sodann als ZIP-Datei beizufügen ist. Bitte in diesem Fall die bereitgestellte Vorlage „Code-Repository“ in der vorgenannten Unterlage verwenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Build‑Automatisierung mit CI/CD (z.B. GitLab CI/CD), nachzuweisen durch Beschreibung mindestens eines erfolgreich abgeschlossenen Projekts, in dessen Rahmen die Bieterin CI/CD eingesetzt hat. Bitte hierfür die bereitgestellten Vorlagen verwenden (siehe Unterlage „206008 - 1.4 - alle Lose - Angebotsformular-Vorlagen_für_Teil_B_(fachliches_Angebot)“).
Der Nachweis kann – sofern verfügbar – auch durch einen entsprechenden Software-Code ergänzt werden, der dem Angebot sodann als ZIP-Datei beizufügen ist. Bitte in diesem Fall die bereitgestellte Vorlage „Code-Repository“ in der vorgenannten Unterlage verwenden.
Nur für Los 1 erforderlich: Erfahrung in der Entwicklung oder Betreuung eines Software Development Kits (SDK), nachzuweisen durch Beschreibung mindestens eines Projekts, das die Bieterin innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt hat und in dessen Rahmen sie ein SDK entwickelt, weiterentwickelt oder betreut hat. Bitte hierfür die bereitgestellten Vorlagen verwenden (siehe Unterlage „206008 - 1.4 - alle Lose - Angebotsformular-Vorlagen_für_Teil_B_(fachliches_Angebot)“).
Der Nachweis kann – sofern verfügbar – auch durch einen entsprechenden Software-Code ergänzt werden, der dem Angebot sodann als ZIP-Datei beizufügen ist. Bitte in diesem Fall die bereitgestellte Vorlage „Code-Repository“ in der vorgenannten Unterlage verwenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nur für Los 1 erforderlich: Erfahrung in der Entwicklung oder Betreuung eines Software Development Kits (SDK), nachzuweisen durch Beschreibung mindestens eines Projekts, das die Bieterin innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt hat und in dessen Rahmen sie ein SDK entwickelt, weiterentwickelt oder betreut hat. Bitte hierfür die bereitgestellten Vorlagen verwenden (siehe Unterlage „206008 - 1.4 - alle Lose - Angebotsformular-Vorlagen_für_Teil_B_(fachliches_Angebot)“).
Der Nachweis kann – sofern verfügbar – auch durch einen entsprechenden Software-Code ergänzt werden, der dem Angebot sodann als ZIP-Datei beizufügen ist. Bitte in diesem Fall die bereitgestellte Vorlage „Code-Repository“ in der vorgenannten Unterlage verwenden.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen vorgesehen werden, d.h. inklusive vorgesehener Vertretung, müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Der Nachweis erfolgt durch formlose Erklärung im Angebot.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen vorgesehen werden, d.h. inklusive vorgesehener Vertretung, müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Der Nachweis erfolgt durch formlose Erklärung im Angebot.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlags- und Schlusszahlungen im
Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B.
Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter
Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich,
soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14
Tagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Abschlags- und Schlusszahlungen im
Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B.
Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter
Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich,
soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14
Tagen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs.
1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs.
1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von…
… Steuern oder Abgaben:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
… Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §
124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §
124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m.
Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m.
Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse
an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen
durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich
zu begründen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse
an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen
durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich
zu begründen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 142-517016 (2026-07-23)