Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber Fahrleistungen mit Kraftomnibussen im öffentlichen Personennahverkehr aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Der AN hat die für die Leistung erforderlichen Omnibusse zu stellen. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Leistung wird ausgeschrieben in drei voneinander getrennten Losen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d.h. ein Bieter kann, soweit er die im Los genannten Vorgaben erfüllt, auf ein oder bis zu 3 Losen bieten. Grundsätzlich erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis je Los.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: FG1-0503-2023
Kurze Beschreibung:
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber Fahrleistungen mit Kraftomnibussen im öffentlichen Personennahverkehr
aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Der AN hat die für die Leistung erforderlichen Omnibusse zu stellen. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Leistung wird ausgeschrieben in drei voneinander getrennten Losen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d.h. ein Bieter kann, soweit er die im Los genannten Vorgaben erfüllt, auf ein oder bis zu 3 Losen bieten.
Grundsätzlich erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis je Los.
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber Fahrleistungen mit Kraftomnibussen im öffentlichen Personennahverkehr
aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Der AN hat die für die Leistung erforderlichen Omnibusse zu stellen. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Leistung wird ausgeschrieben in drei voneinander getrennten Losen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d.h. ein Bieter kann, soweit er die im Los genannten Vorgaben erfüllt, auf ein oder bis zu 3 Losen bieten.
Grundsätzlich erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis je Los.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-28 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 144-456162
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber Fahrleistungen mit Kraftomnibussen im öffentlichen Personennahverkehr
aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Der AN hat die für die Leistung erforderlichen Omnibusse zu stellen. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Leistung wird ausgeschrieben in drei voneinander getrennten Losen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d.h. ein Bieter kann, soweit er die im Los genannten Vorgaben erfüllt, auf ein oder bis zu 3 Losen bieten.
Grundsätzlich erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis je Los.
Geschätzter Gesamtwert: 17 740 800 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Fahrten n. Fahrplan zw. Tegel u. Jungfernh. m.eigenen Niederflurgelenkomnibussen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR, ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Daneben ist der AG vom Land Berlin mit Transportleistungen zur Beförderung von aus der Ukraine vertriebener Personen beauftragt worden. Für die Erfüllung dieser Transportleistungen wird ein Dienstleister gesucht.
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR, ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Daneben ist der AG vom Land Berlin mit Transportleistungen zur Beförderung von aus der Ukraine vertriebener Personen beauftragt worden. Für die Erfüllung dieser Transportleistungen wird ein Dienstleister gesucht.
Der AG beabsichtigt, monatlich
ca. 2.300 Stunden ( 1 h = 60 Minuten) bis
30.06.2024 im täglichen Einsatz mit 4 Niederflurgelenkomnibussen in der Zeit von 00.00 Uhr - 24.00 Uhr mit einer durchschnittlichen Betriebszeit je Fahrzeug und Tag von ca. 19 Betriebsstunden zu vergeben. Insgesamt beträgt die Betriebszeit je Los und Tag ca. 76 Betriebsstunden.
30.06.2024 im täglichen Einsatz mit 4 Niederflurgelenkomnibussen in der Zeit von 00.00 Uhr - 24.00 Uhr mit einer durchschnittlichen Betriebszeit je Fahrzeug und Tag von ca. 19 Betriebsstunden zu vergeben. Insgesamt beträgt die Betriebszeit je Los und Tag ca. 76 Betriebsstunden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der in den Unterlagen enthaltenen Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Pkt. II.2.11.)
Beschreibung der Optionen:
Optionszeitraum 01.07.2024-31.12.2024
Optionsziehung für jeweils ein halbes Jahr fortlaufend bis Ende 2028
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fahrtenbereitstellung und Fahrten nach Anweisung mit eigenen Reisebussen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Daneben wird er zur Durchführung von Sonderverkehren beauftragt, dieser wiederum wird gänzlich oder teilweise an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen mit vom AN gestellten Omnibussen; unterteilt in drei Lose.
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Daneben wird er zur Durchführung von Sonderverkehren beauftragt, dieser wiederum wird gänzlich oder teilweise an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen mit vom AN gestellten Omnibussen; unterteilt in drei Lose.
1. Der AG beabsichtigt, monatlich
ca. 1.000 Stunden ( 1 h = 60 Minuten) bis 30.06.2024 im täglichen Einsatz mit 2 Reisebussen in der Zeit von 00.00 Uhr - 24.00 Uhr mit einer durchschnittlichen Betriebszeit je Fahrzeug und Tag von ca. 16 Betriebsstunden zu vergeben. Insgesamt beträgt die Betriebszeit je Los und Tag 32 Betriebsstunden.
ca. 1.000 Stunden ( 1 h = 60 Minuten) bis 30.06.2024 im täglichen Einsatz mit 2 Reisebussen in der Zeit von 00.00 Uhr - 24.00 Uhr mit einer durchschnittlichen Betriebszeit je Fahrzeug und Tag von ca. 16 Betriebsstunden zu vergeben. Insgesamt beträgt die Betriebszeit je Los und Tag 32 Betriebsstunden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Berlin/Brandenburg
Berlin/Brandenburg und den übrigen Bundesländern
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch
für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.
2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21
Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19
Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
7. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (mind. 3 Jahre im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung tätig und im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr § 42 und/oder § 43 und/oder 46 PBefG
8. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei nur der
jeweilige Jahresumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) mit Leistungen anzugeben ist, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Mindeststandards:
Es wird mindestens ein jährlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen von 500.000,00 EUR je Geschäftsjahr.
Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, wird als Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen das Vielfache - entsprechend der Losanzahl, auf die angeboten wird - erwartet.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
Vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen zur
Fahrgastbeförderung zum Gegenstand haben.
Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
a) Name und Adresse des Referenzgebers; eine Aufforderung zur
Benennung
eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer und
E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung
d) Erbrachte Betriebsstunden
Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegten Tabelle zu duplizieren.
2. Personelle Ausstattung des Bieters (Gesamtmitarbeiteranzahl und durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden
Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben)
3. Technische Ausstattung des Bieters (Angabe der Anzahl der Omnibusse, die dem Bieter zur Verfügung stehen, unterteilt nach Niederflurgelenkomnibussen und Reisebussen)
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung"
Mindeststandards:
Mindestanforderungen:
Zu 1 ) Der Bieter muss mit den vorgelegten Referenzen mindestens Betriebsstunden in einem Umfang von jährlich für
Los 1: von mindestens 7.500 Betriebsstunden
Los 2: von mindestens 7.500 Betriebsstunden
Los 3: von mindestens 3.000 Betriebsstunden
in den vergangenen 3 Geschäftsjahren belegen.
Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, müssen die jährlichen Betriebsstunden mindestens in der Summe der vorgenannten Betriebsstunden für die angebotenen Lose je Geschäftsjahr mit vergleichbaren Leistungen erzielt worden sein.
Definition Betriebsstunden für die Eignungsfeststellung: Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von Fahrgästen eingesetzt wird.
Zu 2) keine Mindestanforderungen
Zu 3) Technische Ausstattung:
Dem Bieter müssen folgende Omnibusse zur Verfügung stehen:
Los 1: Mindestens zwei zugelassene Niederflurgelenkomnibusse
Los 2: Mindestens zwei zugelassene Niederflurgelenkomnibusse
Los 3: Mindestens ein zugelassener Reisebus
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: entfällt
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu
Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu
ein Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen und mind. die Entgeltvorgaben des TV-Nahverkehr Berlin in der jeweils geltenden Fassung (aktuelle Fassung vom 01.07.2023) einzuhalten.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen und mind. die Entgeltvorgaben des TV-Nahverkehr Berlin in der jeweils geltenden Fassung (aktuelle Fassung vom 01.07.2023) einzuhalten.
Der AG stellt hierzu ein Formular zur Verfügung.
- Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 42,43 und/oder § 46 PBefG sein.
- Die vom AN für die Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrer*innen müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
- Des Weiteren ist jegliche Kommunikation zwischen dem AN und der BVG in deutscher Sprache zu führen; alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.
Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen: entfällt
1. Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO
sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FG1 - 0503-2023 zu erfolgen.
2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FG1 - 0503-2023 zu erfolgen.
3. Der AG behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis zum 19.08.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf
der Plattform veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten
Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Fragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Fragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/
die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als Einzelbieter und als Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. Die unter Ziffer
III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei
Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular auszufüllen und vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen
§ 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
§ 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen
so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen
vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Kapazitäten der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Angebotes Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung des Angebotes zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die Angebotsabgabe erforderlich.
9. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s.
Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 144-456162 (2023-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftomnibussen
Referenznummer: FG1-0503-2023
Kurze Beschreibung:
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber Fahrleistungen mit Kraftomnibussen im öffentlichen Personennahverkehr
aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Der AN hat die für die Leistung erforderlichen Omnibusse zu stellen. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Leistung wird ausgeschrieben in drei voneinander getrennten Losen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d.h. ein Bieter kann, soweit er die im Los genannten Vorgaben erfüllt, auf ein oder bis zu 3 Losen bieten.
Grundsätzlich erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis je Los.
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber Fahrleistungen mit Kraftomnibussen im öffentlichen Personennahverkehr
aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Der AN hat die für die Leistung erforderlichen Omnibusse zu stellen. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Leistung wird ausgeschrieben in drei voneinander getrennten Losen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d.h. ein Bieter kann, soweit er die im Los genannten Vorgaben erfüllt, auf ein oder bis zu 3 Losen bieten.
Grundsätzlich erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis je Los.
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Fahrten n. Fahrplan zw. Tegel u. Jungfernh. m.eigenen Niederflurgelenkomnibussen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 656 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR, ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Daneben ist der AG vom Land Berlin mit Transportleistungen zur Beförderung von aus der Ukraine vertriebener Personen beauftragt worden. Für die Erfüllung dieser Transportleistungen wird ein Dienstleister gesucht.
Der AG beabsichtigt, monatlich
ca. 2.300 Stunden ( 1 h = 60 Minuten) bis
30.06.2024 im täglichen Einsatz mit 4 Niederflurgelenkomnibussen in der Zeit von 00.00 Uhr - 24.00 Uhr mit einer durchschnittlichen Betriebszeit je Fahrzeug und Tag von ca. 19 Betriebsstunden zu vergeben. Insgesamt beträgt die Betriebszeit je Los und Tag ca. 76 Betriebsstunden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der in den Unterlagen enthaltenen Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR, ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Daneben ist der AG vom Land Berlin mit Transportleistungen zur Beförderung von aus der Ukraine vertriebener Personen beauftragt worden. Für die Erfüllung dieser Transportleistungen wird ein Dienstleister gesucht.
Der AG beabsichtigt, monatlich
ca. 2.300 Stunden ( 1 h = 60 Minuten) bis
30.06.2024 im täglichen Einsatz mit 4 Niederflurgelenkomnibussen in der Zeit von 00.00 Uhr - 24.00 Uhr mit einer durchschnittlichen Betriebszeit je Fahrzeug und Tag von ca. 19 Betriebsstunden zu vergeben. Insgesamt beträgt die Betriebszeit je Los und Tag ca. 76 Betriebsstunden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der in den Unterlagen enthaltenen Leistungsbeschreibung.
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Optionszeitraum 01.07.2024-31.12.2024
Optionsziehung für jeweils ein halbes Jahr fortlaufend bis Ende 2028
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Pkt. II.2.11.)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Fahrtenbereitstellung und Fahrten nach Anweisung mit eigenen Reisebussen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 720 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Daneben wird er zur Durchführung von Sonderverkehren beauftragt, dieser wiederum wird gänzlich oder teilweise an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen mit vom AN gestellten Omnibussen; unterteilt in drei Lose.
1. Der AG beabsichtigt, monatlich
ca. 1.000 Stunden ( 1 h = 60 Minuten) bis 30.06.2024 im täglichen Einsatz mit 2 Reisebussen in der Zeit von 00.00 Uhr - 24.00 Uhr mit einer durchschnittlichen Betriebszeit je Fahrzeug und Tag von ca. 16 Betriebsstunden zu vergeben. Insgesamt beträgt die Betriebszeit je Los und Tag 32 Betriebsstunden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der in den Unterlagen enthaltenen Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Daneben wird er zur Durchführung von Sonderverkehren beauftragt, dieser wiederum wird gänzlich oder teilweise an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen mit vom AN gestellten Omnibussen; unterteilt in drei Lose.
1. Der AG beabsichtigt, monatlich
ca. 1.000 Stunden ( 1 h = 60 Minuten) bis 30.06.2024 im täglichen Einsatz mit 2 Reisebussen in der Zeit von 00.00 Uhr - 24.00 Uhr mit einer durchschnittlichen Betriebszeit je Fahrzeug und Tag von ca. 16 Betriebsstunden zu vergeben. Insgesamt beträgt die Betriebszeit je Los und Tag 32 Betriebsstunden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der in den Unterlagen enthaltenen Leistungsbeschreibung.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅ Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gullivers Fuhrpark GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE198725175
Postanschrift: Cicerostr. 16a
Postleitzahl: 10709
Postort: Berlin
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: andreas.keuchel@gullivers.de📧
Telefon: +49 3089066410📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Name: Schröder Reisen
Nationale Registrierungsnummer: DE147124196
Postanschrift: Dieselstraße 1
Postleitzahl: 89129
Postort: Langenau
E-Mail: dominic.schroeder@omnibus-schroeder.de📧
Telefon: +49 17642220000📞
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bus Verkehr Berlin KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 136662431
Postanschrift: Grenzallee 15
Postleitzahl: 12057
E-Mail: a.kastner@bvb.net📧
Telefon: +49 3068389146📞
Fax: +49 3068389150 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf.2@bvg.de📧
Telefon: 020 2560📞
URL: https://vergabekooperation.berlin🌏
Federführendes Mitglied ✅ Haupttätigkeit
Flughafenanlagen
1. Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO
sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FG1 - 0503-2023 zu erfolgen.
3. Der AG behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis zum 19.08.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf
der Plattform veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten
Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Fragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/
die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als Einzelbieter und als Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. Die unter Ziffer
III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei
Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular auszufüllen und vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen
§ 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen
vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Kapazitäten der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Angebotes Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung des Angebotes zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die Angebotsabgabe erforderlich.
9. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s.
Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
1. Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO
sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FG1 - 0503-2023 zu erfolgen.
3. Der AG behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis zum 19.08.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf
der Plattform veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten
Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Fragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/
die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als Einzelbieter und als Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. Die unter Ziffer
III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei
Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular auszufüllen und vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen
§ 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen
vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Kapazitäten der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Angebotes Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung des Angebotes zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die Angebotsabgabe erforderlich.
9. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s.
Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Region: Berlin
🏙️
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.