Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Gebiet der Stadt Trier. Der Rahmenvertrag regelt die Bedingungen, zu denen während seiner Laufzeit einzelne Leistungsabrufe durch den Auftraggeber gegenüber einem oder mehreren Auftragnehmern erfolgen können. Die Leistungen sind auf vier Lose aufgeteilt. Der Auftragnehmer hat zur Leistungserbringung eigene Busse einzusetzen. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 01.12.2026 bis voraussichtlich dem 30.11.2036 (Ende der Betrauung). Die dem Rahmenvertrag zugrundeliegenden Leistungen haben ein Volumen von rund 856.500 Fahrplankilometern pro Jahr. Die Fahrplankilometer teilen sich wie folgt auf: Los A: 7 Solobusse, ca. 169.000 Fahrplan-km/Jahr Los B: 7 Gelenkbusse, ca. 227.500 Fahrplan-km/Jahr Los C: 7 Gelenkbusse, ca. 235.000 Fahrplan-km/Jahr Los D: 7 Gelenkbusse, ca. 225.000 Fahrplan-km/Jahr Jedes Los beinhaltet 2 Ganztagesumläufe (Einsatz von Montag bis Freitag sowie am Wochenende) und 5 Einsatzwagen (Einsatz von Montag bis Freitag an Schultagen)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Gebiet der Stadt Trier
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Gebiet der Stadt Trier.
Der Rahmenvertrag regelt die Bedingungen, zu denen während seiner Laufzeit einzelne Leistungsabrufe durch den Auftraggeber gegenüber einem oder mehreren Auftragnehmern erfolgen können. Die Leistungen sind auf vier Lose aufgeteilt. Der Auftragnehmer hat zur Leistungserbringung eigene Busse einzusetzen. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 01.12.2026 bis voraussichtlich dem 30.11.2036 (Ende der Betrauung).
Die dem Rahmenvertrag zugrundeliegenden Leistungen haben ein Volumen von rund 856.500 Fahrplankilometern pro Jahr. Die Fahrplankilometer teilen sich wie folgt auf:
Los A: 7 Solobusse, ca. 169.000 Fahrplan-km/Jahr
Los B: 7 Gelenkbusse, ca. 227.500 Fahrplan-km/Jahr
Los C: 7 Gelenkbusse, ca. 235.000 Fahrplan-km/Jahr
Los D: 7 Gelenkbusse, ca. 225.000 Fahrplan-km/Jahr
Jedes Los beinhaltet 2 Ganztagesumläufe (Einsatz von Montag bis Freitag sowie am Wochenende) und 5 Einsatzwagen (Einsatz von Montag bis Freitag an Schultagen)
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Ganztagesumlauf (Mo-So)
1 Ganztagesumlauf (Mo-Sa)
2 Einsatzwagen (Mo-Fr)
3 Einsatzwagen (Mo-Fr, nur an Schultagen)”
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-01 📅
Datum des Endes: 2036-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium Q1: Umsetzungskonzept (max. 15 Punkte)
Kriterium Q2: Fahrzeugkonzept (max. 35 Punkte)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“2 Ganztagesumläufe (Mo-So)
2 Einsatzwagen (Mo-Fr)
3 Einsatzwagen (Mo-Fr, nur an Schultagen)” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Erbringung der Leistungen im Rahmen der VO (EG) 1370/2007 Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf Basis eines öffentlichen...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Erbringung der Leistungen im Rahmen der VO (EG) 1370/2007 Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf Basis eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit einer Laufzeit von zehn Jahrren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Europäischen Gemeinschaft oder der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Europäischen Gemeinschaft oder der Vertragsstaaten des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist. Für den Fall der Nichteintragung Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein, kann in nicht beglaubigter Kopie vorgelegt werden und muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind der Gesamtumsatz sowie der Umsatz der mit dem Vertragsgegenstand vergleichbaren Leistungen anzugeben.
Mindestanforderung: Mindestumsatz: 1 Mio. €...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind der Gesamtumsatz sowie der Umsatz der mit dem Vertragsgegenstand vergleichbaren Leistungen anzugeben.
Mindestanforderung: Mindestumsatz: 1 Mio. € (jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren)
Vergleichbare Leistungen: Beförderungsleistungen im ÖPNV mit eigenen Konzessionen oder auf Basis von Auftragnehmerleistungen gem. §§ 42 und 43 PBefG oder Leistungen gemäß Freistellungs-Verordnung ohne Gelegenheitsverkehr.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mitarbeiterzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre bzw., soweit das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, seit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mitarbeiterzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre bzw., soweit das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, seit der Unternehmensgründung.
Mindestanforderung: Mindestanzahl an Beschäftigten: 50 Personen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens 3.000.000 EUR je...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens 3.000.000 EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein; aus ihm muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beförderungsleistungen
Mindestanforderungen: Nachweis von Referenzleistungen mit folgenden Anforderungen:
•Zeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2025 (Zum Zeitpunkt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beförderungsleistungen
Mindestanforderungen: Nachweis von Referenzleistungen mit folgenden Anforderungen:
•Zeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2025 (Zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossene Referenzleistungen sind zulässig.)
•Anzahl Fahrzeuge: 10 Fahrzeuge (Solobusse und/oder Gelenkbusse)
•Jährliches Leistungsvolumen: 300.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr
Die geforderte Referenzleistung kann auch anhand mehrerer Aufträge nachgewiesen werden. Entscheidend ist die Summe der zeitgleich eingesetzten Fahrzeuge bzw. jährlich geleisteten Nutzwagenkilometer.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung des Unternehmens, dass das Fahrpersonal die Schulungen und Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer Qualifizierungsgesetz (BrKrFQG) absolviert hat.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Unternehmens, dass das Fahrpersonal die Schulungen und Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer Qualifizierungsgesetz (BrKrFQG) absolviert hat.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Busbestand (Anzahl und Größe der Fahrzeuge) und der Personalbestand.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“keine” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nachweis einer Genehmigung nach § 2 Abs. 1 PBefG i. V. m. § 9 PBefG oder einer vergleichbaren Genehmigung eines anderen Staates” Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 2
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) DerAntrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
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Quelle: OJS 2026/S 084-297160 (2026-04-28)