Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3):
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung
eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür
vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot
benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der
anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten
dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist
gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen
Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der
Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Eigenerklärung zur Eignung:
Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt.
Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund
eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister geführt hat,
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße
von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
- ob ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- ob zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4
VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung
ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder
hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der
Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim
Bundeskartellamt anfordern.
Weiterhin wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise
hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung:
Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes
Verlangen vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
soweit beitragspflichtig
- und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
soweit dieses derartige Bescheinigungen ausstellt.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b
Einkommenssteuergesetz
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Eigenerklärung,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet bzw. seine Tätigkeit eingestellt hat.
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes
Verlangen vorzulegen:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
(Registereintragungen):
Eigenerklärung,
-ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mit
Angabe der Nummer beim Amtsgericht.
- ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die
Handwerksrolle eingetragen ist.
- ob das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer
eingetragen ist.
- ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten
Register verpflichtet ist.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes
Verlangen vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
Eigenerklärung,
- dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes
Verlangen vorzulegen:
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Gesonderter Hinweis:
Bitte um Beachtung der Ergänzung Eigenerklärung Bezug
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