Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Eigenerklärungen
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5
abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung
der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder
mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte
Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung Fbl. 124
(Direktlink zum Fbl.:
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/
buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/
z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf)
oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE).
B) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung
innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist
vorzulegen:
a) Referenzen mit Angabe der/des Auftraggeber_in, der
Ausführungszeit, Art und Umfang der im eigenen Betrieb
erbrachten Leistungen und des Auftragswerts über
vergleichbare Arbeiten aus den letzten 5 abgeschlossenen
Kalenderjahren, wobei für die wichtigsten Leistungen
Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und
das Ergebnis beizufügen sind.
b) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Beabsichtigt die/der Bieter_in Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung
eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat
sie/er die Erklärungen gemäß A) und die Unterlagen gemäß B)
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese
Unternehmen vorzulegen. In diesem Fall ist auf gesondertes
Verlangen außerdem eine "Verpflichtungserklärung" des
anderen Unternehmens einzureichen. Bei
Bietergemeinschaften sind die Erklärungen gemäß A) mit dem
Angebot und die Unterlagen gemäß B) auf gesondertes
Verlangen von jedem Mitglied vorzulegen
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.