Ausgeschrieben wird die reine Dienstleistung zur Beschaffung der Energie und des Handlings. Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 10 Regionallose unterteilt: ... Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF) Los 2 Regionallos Kiel (KI) Los 3 Regionallos Plön (PLÖ) Los 4 Regionallos Ostholstein (OH) Los 5 Regionallos Segeberg (SE) Los 6 Regionallos Stormarn (OD) Los 7 Regionallos Herzogtum Lauenburg (RZ) Los 8 Regionallos Pinneberg (PI) Los 9 Regionallos SH Los 10 Regionallos HEI ... 523 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 116,7 GWh. ... Die allgemeine Genehmigung für die Ausnahmetatbestände gemäß Art. 5k Abs. 2 lit. a bis f der SanktionsVO kommt hier für alle 10 Lose zur Anwendung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die reine Dienstleistung zur Beschaffung der Energie und des Handlings.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 10 Regionallose unterteilt:
...
Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
Los 2 Regionallos Kiel (KI)
Los 3 Regionallos Plön (PLÖ)
Los 4 Regionallos Ostholstein (OH)
Los 5 Regionallos Segeberg (SE)
Los 6 Regionallos Stormarn (OD)
Los 7 Regionallos Herzogtum Lauenburg (RZ)
Los 8 Regionallos Pinneberg (PI)
Los 9 Regionallos SH
Los 10 Regionallos HEI
...
523 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 116,7 GWh.
...
Die allgemeine Genehmigung für die Ausnahmetatbestände gemäß Art. 5k Abs. 2 lit. a bis f der SanktionsVO kommt hier für alle 10 Lose zur Anwendung.
Ausgeschrieben wird die reine Dienstleistung zur Beschaffung der Energie und des Handlings.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 10 Regionallose unterteilt:
...
Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
Los 2 Regionallos Kiel (KI)
Los 3 Regionallos Plön (PLÖ)
Los 4 Regionallos Ostholstein (OH)
Los 5 Regionallos Segeberg (SE)
Los 6 Regionallos Stormarn (OD)
Los 7 Regionallos Herzogtum Lauenburg (RZ)
Los 8 Regionallos Pinneberg (PI)
Los 9 Regionallos SH
Los 10 Regionallos HEI
...
523 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 116,7 GWh.
...
Die allgemeine Genehmigung für die Ausnahmetatbestände gemäß Art. 5k Abs. 2 lit. a bis f der SanktionsVO kommt hier für alle 10 Lose zur Anwendung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdgas📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-09 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 110-346342
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die reine Dienstleistung zur Beschaffung der Energie und des Handlings.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 10 Regionallose unterteilt:
Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
Los 2 Regionallos Kiel (KI)
Los 3 Regionallos Plön (PLÖ)
Los 4 Regionallos Ostholstein (OH)
Los 5 Regionallos Segeberg (SE)
Los 6 Regionallos Stormarn (OD)
Los 7 Regionallos Herzogtum Lauenburg (RZ)
Los 8 Regionallos Pinneberg (PI)
Los 9 Regionallos SH
Los 10 Regionallos HEI
523 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 116,7 GWh.
Die allgemeine Genehmigung für die Ausnahmetatbestände gemäß Art. 5k Abs. 2 lit. a bis f der SanktionsVO kommt hier für alle 10 Lose zur Anwendung.
Bezeichnung des Loses: Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
127 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 39,0 GWh.
Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt.
Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2024 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht.
Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2024 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht.
Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 200% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr.
Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 200% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als Vollversorgung.
Für die Versorgung der Abnahmestellen wird ein Erdgas nachgefragt, für das seitens der ausschreibenden Stelle keine Gestehungsvorgaben gemacht werden.
Ausgeschrieben wird nur die reine Dienstleistung zur Beschaffung der Energie und des Handlings.
Die Angebotspreise dieser Ausschreibung verstehen sich damit netto ausschließlich für vom Bieter zu erbringenden Dienstleistungen (Handling) zur Versorgung der jeweiligen Abnahmestelle.
Nicht in den Angebotspreis einzurechnen sind gemäß den Regelungen in Nr. 2 der Rahmenvereinbarung die Entgelte für die Energie sowie für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Abrechnung, Entgelte gemäß Gas-Sicherungsumlage § 26 Energiesicherungsgesetz, Entgelte Gas-Speicherumlage § 35e EnWG, Entgelte SLP-Bilanzierungsumlage / RLM-Bilanzierungsumlage (früher „Regel- und Ausgleichsenergieumlage“), Entgelte Biogas-Wälzungsbetrag, Umlage Marktraumumstellung, Konzessionsabgabe, Erdgassteuer = Energiesteuer, CO2-Bepreisung- Aufschlag auf die Energiesteuern von Erdgas, und die Umsatzsteuer in der jeweils aktuellen Höhe.
Nicht in den Angebotspreis einzurechnen sind gemäß den Regelungen in Nr. 2 der Rahmenvereinbarung die Entgelte für die Energie sowie für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Abrechnung, Entgelte gemäß Gas-Sicherungsumlage § 26 Energiesicherungsgesetz, Entgelte Gas-Speicherumlage § 35e EnWG, Entgelte SLP-Bilanzierungsumlage / RLM-Bilanzierungsumlage (früher „Regel- und Ausgleichsenergieumlage“), Entgelte Biogas-Wälzungsbetrag, Umlage Marktraumumstellung, Konzessionsabgabe, Erdgassteuer = Energiesteuer, CO2-Bepreisung- Aufschlag auf die Energiesteuern von Erdgas, und die Umsatzsteuer in der jeweils aktuellen Höhe.
Bezeichnung des Loses: Los 2 Regionallos Kiel (KI)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
24 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 6,4 GWh.
Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Bezeichnung des Loses: Los 3 Regionallos Plön (PLÖ)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: 37 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2,6 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 4 Regionallos Ostholstein (OH)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: 54 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 21,7 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 5 Regionallos Segeberg (SE)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: 69 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 17,7 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 6 Regionallos Stormarn (OD)
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: 13 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 1,8 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 7 Regionallos Herzogtum Lauenburg (RZ)
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: 23 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 5,8 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 8 Regionallos Pinneberg (PI)
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: 15 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2,6GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 9 Regionallos SH
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: 95 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 7,8 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 10 Regionallos HEI
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung: 66 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 11,0 GWh.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nordfriesland (NF)
Los 2 Regionallos Kiel (KI)
Plön (PLÖ)
Ostholstein (OH)
Segeberg (SE)
Stormarn (OD)
Herzogtum Lauenburg (RZ)
Pinneberg (PI)
Regionallos SH
Regionallos HEI
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Jahres 2021 oder 2022 des Unternehmens gemäß der Bilanz.
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
Hinweis: Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise und die Verpflichtungserklärung sind bereits mit dem Angebot auch für alle Unterauftragnehmer einzureichen.
3. Darstellung der im Wesentlichen in den letzten 4 Jahren (2019-2022) erbrachten, abschließend mind. 4 durchgeführten Energielieferungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Erdgasversorgung. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
3. Darstellung der im Wesentlichen in den letzten 4 Jahren (2019-2022) erbrachten, abschließend mind. 4 durchgeführten Energielieferungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Erdgasversorgung. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
4. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.
4. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.
4a. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und/oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
4a. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und/oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
4b. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist eine „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ gemäß den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung beizufügen.
4b. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist eine „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ gemäß den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung beizufügen.
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 zusätzliche Angaben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. (Formblatt Anlage 5 und 5a)
5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. (Formblatt Anlage 5 und 5a)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Kiel
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Mitte des Jahres 2024.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZV-GV-23-0851000-4122.3) bis spätestens 29. Juni 2023, 10.00 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, e-Mail: denise.bauer@gmsh.de) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZV-GV-23-0851000-4122.3) bis spätestens 29. Juni 2023, 10.00 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, e-Mail: denise.bauer@gmsh.de) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
5. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit
- den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.
- der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
6. Preisblatt / Leistungsverzeichnis pro Los.
7. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird bei einer Eigenerklärung einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 812
Postanschrift: Küterstraße 30
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 4315991112📞
E-Mail: nachpruefungstelle@gmsh.de📧
Fax: +49 4315991119 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Telefon: +49 431-599-1517📞
E-Mail: denise.bauer@gmsh.de📧
Internetadresse: www.gmsh.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 110-346342 (2023-06-05)
Ergänzende Angaben (2023-06-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-07 📅
Name: ZVO Energie GmbH
Postort: Sierksdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 208-652914 (2023-10-24)