Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter
www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:
www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZV-GV-23-1601000-4121.03) bis spätestens 20. November 2023, 10.00 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, e-Mail:
denise.bauer@gmsh.de) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter
www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
5. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit
- den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.
- der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
6. Preisblatt / Leistungsverzeichnis pro Los.
7. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird bei einer Eigenerklärung einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (
www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.