Erdgasausschreibung Bundesdruckerei 2027/2028

Bundesdruckerei GmbH, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von Erdgas für Abnahmestelle der Bundesdruckerei GmbH; Lieferjahre: 2027/2028; Liefermenge: ca. 1.700.000 kWh/Jahr

Deadline

Deadline 2026-08-19

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgasausschreibung Bundesdruckerei 2027/2028
Referenznummer: 2026KA000010
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für Abnahmestelle der Bundesdruckerei GmbH; Lieferjahre: 2027/2028; Liefermenge: ca. 1.700.000 kWh/Jahr
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 62ac705d-0b2a-4839-8093-32f13812da46
Titel: Los Bundesdruckerei GmbH
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestelle der Bundesdruckerei GmbH, Lieferzeitraum: 2027/2028, Menge: ca. 1.700.000 kWh/Jahr
Postleitzahl: 10969
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-01-01 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestelle gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-19 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 72 Tage
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Beschreibung
Informationen zur elektronischen Auktion:
Zeitraum für die Durchführung der elektronischen Auktion: 24.08.2026-16.10.2026; Die elektronische Auktion wird innerhalb eines Arbeitstages beendet. Der genaue Zeitpunkt der Durchführung der elektronischen Auktion wird mit der Aufforderung zur Teilnahme an der elektronischen Auktion mitgeteilt. Bieter geben in der 1. Phase vor der Durchführung der elektronischen Auktion ein verbindliches Angebot ab. Lediglich der Preis aus der 1. Phase kann in der Phase der elektronischen Auktion (2. Phase) durch neue, nach unten korrigierte Preise geändert werden. Gibt der Bieter in der 2. Phase keine neuen, nach unten korrigierten Preise ab, ist sein Angebot aus der 1. Phase bis zum Ende der Bindefristverbindlich. Ende der Bindefrist: Die Bindefrist endet maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens am 30.10.2026.; ausführliche Informationen in den Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen
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Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-07 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignung zur Berufsausübung: - Angabe Berufs-, Handels- oder vergleichbare Register und Eintragsnummer - Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen aktuellen Registerauszug vom Bieter zu fordern - Aktuell ist ein Auszug, der die gegenwärtigen rechtlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Vorlage zutreffend wiedergibt; Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten maximal drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz (Sparte Erdgas) in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten maximal drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Sofern der Jahresabschluss noch nicht festgestellt oder veröffentlicht ist, werden vorläufige Zahlen akzeptiert, die z. B. aus der vorläufigen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) stammen - Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung entsprechende Nachweise (z. B. Jahresabschlüsse, Bilanzen o. ä.) vom Bieter zu fordern; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Mindestens drei Referenzen über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Lieferzeitraums (Lieferjahr), der Liefermenge im Lieferjahr und der Anzahl der Abnahmestellen sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen. - Angabe, welche Teile des Auftrags des Unternehmens als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: —zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesdruckerei GmbH, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Nationale Registrierungsnummer: a44921db-dafd-4f15-b275-26e181d0c9fb
Postanschrift: Kommandantenstr. 18
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: KUBUS GmbH - Bereich Strom- und Erdgasbeschaffung
E-Mail: anders@kubus-kb.de 📧
Telefon: +49 3853031253 📞
Fax: +49 3853031255 📠
URL: www.kubus-kommunalberatung.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/e0a132a2-27f0-4560-a83d-2e93ee6eb9c8 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/e0a132a2-27f0-4560-a83d-2e93ee6eb9c8 🌏
Beschreibung:
Zeitraum für die Durchführung der elektronischen Auktion: 24.08.2026-16.10.2026; Die elektronische Auktion wird innerhalb eines Arbeitstages beendet. Der genaue Zeitpunkt der Durchführung der elektronischen Auktion wird mit der Aufforderung zur Teilnahme an der elektronischen Auktion mitgeteilt. Bieter geben in der 1. Phase vor der Durchführung der elektronischen Auktion ein verbindliches Angebot ab. Lediglich der Preis aus der 1. Phase kann in der Phase der elektronischen Auktion (2. Phase) durch neue, nach unten korrigierte Preise geändert werden. Gibt der Bieter in der 2. Phase keine neuen, nach unten korrigierten Preise ab, ist sein Angebot aus der 1. Phase bis zum Ende der Bindefristverbindlich. Ende der Bindefrist: Die Bindefrist endet maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens am 30.10.2026.; ausführliche Informationen in den Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen
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Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 4e935384-80b8-45f3-8f9a-b720fd2fc53e
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Antrag ist außerdem unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt (§ 160 Abs. 3 Nr. 5 GWB). Form und Inhalt des Antrags richten sich nach § 161 GWB.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 138-501721 (2026-07-17)