Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los mit 2 Preisgruppen, benötigt die Stadt Esslingen am Neckar (Auftraggeber: Städtische Gebäude Esslingen am Neckar ) für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Gasliefervertrag, nebst Verlängerungsoption.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-09.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Referenznummer: 109186-G23
Kurze Beschreibung:
“Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los mit 2 Preisgruppen, benötigt die Stadt Esslingen am Neckar...”
Kurze Beschreibung
Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los mit 2 Preisgruppen, benötigt die Stadt Esslingen am Neckar (Auftraggeber: Städtische Gebäude Esslingen am Neckar ) für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Gasliefervertrag, nebst Verlängerungsoption.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Esslingen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-13 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 198-617146
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
“Gefordert werden (jährliche) Energiepreise für den Belieferungszeitraum, welche sich an den Tagesendpreisen der Energiebörse in Leipzig (EEX, European...”
Gefordert werden (jährliche) Energiepreise für den Belieferungszeitraum, welche sich an den Tagesendpreisen der Energiebörse in Leipzig (EEX, European Energy Exchange) orientieren und erst bei Mengenbeschaffung nach Zuschlagserteilung fixiert werden. Mit Angebotsabgabe sind lediglich die Zuschläge der teilenehmenden Energieversorgungsunternehmen nicht mehr änderbar.
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Quelle: OJS 2023/S 198-617146 (2023-10-09)