Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgaslieferung an die Hochtaunus-Kliniken gGmbH
VEA-2023-0034
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung: Erdgaslieferung inkl. Netznutzung für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025
1️⃣
Ort der Leistung: Hochtaunuskreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hochtaunus Kliniken gGmbH
Zeppelinstr. 20
61352 Bad Homburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas inkl. Netznutzung für die Lieferjahre 2024 und 2025 mit einem Gesamtvolumen von 2.390 MWh/a.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Anlage A1 - Leistungsbeschreibung/Preisbildung/Preisangebot
- Anlage A2 - Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters
- Anlage A3 - Vergleichbare Referenzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Anlage A1 - Leistungsbeschreibung/Preisbildung/Preisangebot
- Anlage A2 - Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters
- Anlage A3 - Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre
- Anlage A5 - Erklärung Mindestlohn (MiLoG)
- Anlage C - Erdgaslieferungsvertrag
- Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre, bezogen auf vergleichbare Lieferleistungen bei Auftraggebern, in Höhe von jeweils mind. 1.100.0000 €/a netto
- Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
- Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre, bezogen auf vergleichbare Lieferleistungen bei Auftraggebern, in Höhe von jeweils mind. 1.100.0000 €/a...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre, bezogen auf vergleichbare Lieferleistungen bei Auftraggebern, in Höhe von jeweils mind. 1.100.0000 €/a netto
- Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
- Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-13
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-13
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen, bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 200-627527 (2023-10-12)