Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
• der ausgefüllte "Teilnahmeantrag", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben:
o Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
o Registrierung nach § 5 EnWG
o Erklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen
Unternehmen getroffen wurden,
o Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, aufgrund derer das Unternehmen nach § 123 GWB zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss,
o Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
o Erklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen
Bestimmungen bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen.
o Angabe, dass sich das Unternehmen bei Berufsgenossenschaft angemeldet hat
• Handelsregisterauszug / Auszug aus dem Partnerschaftsregister
• Nachweise nach § 44 Abs. 1 VgV (Nachweis der erlaubten Berufsausführung)
• Nachweis der Registrierung nach § 5 EnWG
• Erklärung der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend).
• Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerber der
Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (sofern zutreffend).
Folgende Sonstige Nachweise/Angaben bzw. Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
• Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
• Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.