Erfahrungsaustausch zu Vergrämungsmaßnahmen (Los 1) und Planung von koordinierten Vergrämungsabschüssen (Los 2) für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"
Kurzzusammenfassung des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee": Durch internationale, mit allen Bodensee-Anrainern abgestimmte, Maßnahmen soll der Schutz gefährdeter Fischarten in der Bodenseeregion verstärkt vorangetrieben werden. Das Wissen über gefährdete Fischarten in der Region wird im Rahmen des Projekts zusammengetragen und darauf aufbauend Maßnahmen zur Verbesserung ihres Schutzes erarbeitet. Die Maßnahmen beinhalten neben ökologischen Aufwertungen der Fischhabitate auch technische Schutzmaßnahmen gegen Kormoranfraß. Daten werden in einer Datenbank erfasst und wasserbautechnische "Musterlösungen" erarbeitet. Zur Reduktion des Fraßdrucks durch Kormorane auf gefährdete Fischarten werden Grundlagen erarbeitet, welche auf eine internationale Strategie zum Kormoranmanagement abzielen. Diese beinhalten auch den Einsatz modernster Drohnentechnologie zum Brutmanagement der Kormorane. Dabei soll die Eignung und Bewilligungsfähigkeit von regionalen Maßnahmen zum Kormoranmanagement und ihrer grenzüberschreitenden Wirkung geklärt werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erfahrungsaustausch zu Vergrämungsmaßnahmen (Los 1) und Planung von koordinierten Vergrämungsabschüssen (Los 2) für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"
Referenznummer: MLR-446-2026/06/25-70
Kurze Beschreibung:
Kurzzusammenfassung des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee":
Durch internationale, mit allen Bodensee-Anrainern abgestimmte, Maßnahmen soll der Schutz gefährdeter Fischarten in der Bodenseeregion verstärkt vorangetrieben werden. Das Wissen über gefährdete Fischarten in der Region wird im Rahmen des Projekts zusammengetragen und darauf aufbauend Maßnahmen zur Verbesserung ihres Schutzes erarbeitet. Die Maßnahmen beinhalten neben ökologischen Aufwertungen der Fischhabitate auch technische Schutzmaßnahmen gegen Kormoranfraß. Daten werden in einer Datenbank erfasst und wasserbautechnische "Musterlösungen" erarbeitet. Zur Reduktion des Fraßdrucks durch Kormorane auf gefährdete Fischarten werden Grundlagen erarbeitet, welche auf eine internationale Strategie zum Kormoranmanagement abzielen. Diese beinhalten auch den Einsatz modernster Drohnentechnologie zum Brutmanagement der Kormorane. Dabei soll die Eignung und Bewilligungsfähigkeit von regionalen Maßnahmen zum Kormoranmanagement und ihrer grenzüberschreitenden Wirkung geklärt werden.
Kurzzusammenfassung des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee":
Durch internationale, mit allen Bodensee-Anrainern abgestimmte, Maßnahmen soll der Schutz gefährdeter Fischarten in der Bodenseeregion verstärkt vorangetrieben werden. Das Wissen über gefährdete Fischarten in der Region wird im Rahmen des Projekts zusammengetragen und darauf aufbauend Maßnahmen zur Verbesserung ihres Schutzes erarbeitet. Die Maßnahmen beinhalten neben ökologischen Aufwertungen der Fischhabitate auch technische Schutzmaßnahmen gegen Kormoranfraß. Daten werden in einer Datenbank erfasst und wasserbautechnische "Musterlösungen" erarbeitet. Zur Reduktion des Fraßdrucks durch Kormorane auf gefährdete Fischarten werden Grundlagen erarbeitet, welche auf eine internationale Strategie zum Kormoranmanagement abzielen. Diese beinhalten auch den Einsatz modernster Drohnentechnologie zum Brutmanagement der Kormorane. Dabei soll die Eignung und Bewilligungsfähigkeit von regionalen Maßnahmen zum Kormoranmanagement und ihrer grenzüberschreitenden Wirkung geklärt werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Erfahrungsaustausch zu Vergrämungsmaßnahmen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Recherchearbeit mit anschließender Evaluation von Erfahrungen mit örtlichen und zeitlich befristeten Vergrämungsmaßnahmen gegen Kormorane in der Bodenseeregion sowie in anderen Regionen Europas. Anschließend sollen Konzepte für besonders gefährdete Teilpopulationen gefährdeter Fischarten in der Bodenseeregion entwickelt werden. Dazu sind - aufbauend auf den Ergebnissen von Arbeitspaket 3a1, welches die Zeiten und Orte mit erhöhter Kormoranprädation im Bodenseegebiet ermittelt - mögliche Vergrämungsmaßnahmen für Kormorane an Fließgewässern zu recherchieren und im Hinblick auf ihre Eignung in Bezug auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zu bewerten und zu konzeptionieren. Dabei sollen bestimmte Fischpopulationen der Fokus-Fischarten (z.B. Äschenpopulationen von europäischer bzw. gesamtschweizerischer Bedeutung) prioritär behandelt werden. Zusätzlich sollen in bestimmten Teilen des Sees und des Einzugsgebiets (z.B. Konstanzer Trichter, Seerhein), an welchen die Kormoranprädation erhebliche Schäden an geschützten / gefährdeten Fischarten verursacht, Maßnahmen-Konzepte ausgearbeitet werden, wie der Fischartenschutz durch gezielte Vergrämungsmaßnahmen verbessert werden kann.
Recherchearbeit mit anschließender Evaluation von Erfahrungen mit örtlichen und zeitlich befristeten Vergrämungsmaßnahmen gegen Kormorane in der Bodenseeregion sowie in anderen Regionen Europas. Anschließend sollen Konzepte für besonders gefährdete Teilpopulationen gefährdeter Fischarten in der Bodenseeregion entwickelt werden. Dazu sind - aufbauend auf den Ergebnissen von Arbeitspaket 3a1, welches die Zeiten und Orte mit erhöhter Kormoranprädation im Bodenseegebiet ermittelt - mögliche Vergrämungsmaßnahmen für Kormorane an Fließgewässern zu recherchieren und im Hinblick auf ihre Eignung in Bezug auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zu bewerten und zu konzeptionieren. Dabei sollen bestimmte Fischpopulationen der Fokus-Fischarten (z.B. Äschenpopulationen von europäischer bzw. gesamtschweizerischer Bedeutung) prioritär behandelt werden. Zusätzlich sollen in bestimmten Teilen des Sees und des Einzugsgebiets (z.B. Konstanzer Trichter, Seerhein), an welchen die Kormoranprädation erhebliche Schäden an geschützten / gefährdeten Fischarten verursacht, Maßnahmen-Konzepte ausgearbeitet werden, wie der Fischartenschutz durch gezielte Vergrämungsmaßnahmen verbessert werden kann.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-10 📅
Datum des Endes: 2028-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Durchführung eines Workshops
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0000
4.00000000
Kostenkriterium (Name): Preisobergrenze
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mindestanforderung Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Planung von koordinierten Vergrämungsabschüssen
Beschreibung der Beschaffung:
Vergrämungsabschüsse von Kormoranen im Winterhalbjahr sind in den Ländern und Kantonen rund um den See unter Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen prinzipiell zulässig. Diese erfolgen nach bisherigem Kenntnisstand anlassbezogen und unkoordiniert. Der daraus resultierende Effekt zur Reduktion von Kormoranfraß ist deshalb fraglich, insbesondere auf die Fokusfischarten des Interreg-Projektes. Demgegenüber könnten von unkoordinierten Vergrämungsabschüssen Störungen von Schutzgütern, wie z.B. rastenden Wasservogelarten, ausgehen. Durch eine bodensee-weit koordinierte Vergrämung von Kormoranen soll diese Situation verbessert werden. Dazu bedarf es einer Recherche zum Ist-Zustand mit anschließender Konzeptionierung einer Koordination von Vergrämungsabschüssen in der Bodenseeregion. Ziel ist die Optimierung der Reduktion von Kormoranprädation auf gefährdete Fischarten, insbesondere der Fokusfischarten, vom Herbst bis ins Frühjahr. Diese soll in den verschiedenen Anrainerländern am Bodensee durch Vernetzung der Akteure und Koordination aller Vergrämungsabschüsse erreicht werden.
Vergrämungsabschüsse von Kormoranen im Winterhalbjahr sind in den Ländern und Kantonen rund um den See unter Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen prinzipiell zulässig. Diese erfolgen nach bisherigem Kenntnisstand anlassbezogen und unkoordiniert. Der daraus resultierende Effekt zur Reduktion von Kormoranfraß ist deshalb fraglich, insbesondere auf die Fokusfischarten des Interreg-Projektes. Demgegenüber könnten von unkoordinierten Vergrämungsabschüssen Störungen von Schutzgütern, wie z.B. rastenden Wasservogelarten, ausgehen. Durch eine bodensee-weit koordinierte Vergrämung von Kormoranen soll diese Situation verbessert werden. Dazu bedarf es einer Recherche zum Ist-Zustand mit anschließender Konzeptionierung einer Koordination von Vergrämungsabschüssen in der Bodenseeregion. Ziel ist die Optimierung der Reduktion von Kormoranprädation auf gefährdete Fischarten, insbesondere der Fokusfischarten, vom Herbst bis ins Frühjahr. Diese soll in den verschiedenen Anrainerländern am Bodensee durch Vernetzung der Akteure und Koordination aller Vergrämungsabschüsse erreicht werden.
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-05 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-22 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern / Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern / Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen zur Unternehmensqualifikation - Es müssen im Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung.pdf" 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über Erfahrung mit interdisziplinärer Projektarbeit (wenn vorhanden länderübergreifend) in der Bodenseeregion mit Schwerpunkt auf Fischartenschutz- und/oder Naturschutz- und/oder Umweltschutz-Thematiken oder in einem vergleichbaren Bereich nachgewiesen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen zur Unternehmensqualifikation - Es müssen im Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung.pdf" 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über Erfahrung mit interdisziplinärer Projektarbeit (wenn vorhanden länderübergreifend) in der Bodenseeregion mit Schwerpunkt auf Fischartenschutz- und/oder Naturschutz- und/oder Umweltschutz-Thematiken oder in einem vergleichbaren Bereich nachgewiesen werden.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Erklärung zur Eignung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYTW7SJN6B#
Es wird auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen verwiesen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 170-607205 (2026-09-02)