Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See (Flächengröße 5.744 ha) im Jahr 2024 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.
1. Brutvogelerfassung
Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:
- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
Rohrdommel
Zwergdommel
Schwarzstorch
Weißstorch
Fischadler
Wespenbussard
Wiesenweihe
Rohrweihe
Rotmilan
Schwarzmilan
Seeadler
Kranich
Wachtelkönig
Tüpfelsumpfhuhn
Kleines Sumpfhuhn
Weißbart-Seeschwalbe
Trauerseeschwalbe
Flussseeschwalbe
Raufußkauz
Eisvogel
Schwarzspecht
Mittelspecht
Neuntöter
Heidelerche
Sperbergrasmücke
Blaukehlchen
Ortolan
- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)
u.a.
Knäkente (1)
Großer Brachvogel (1)
Bekassine (1)
Raubwürger (1)
Beutelmeise (1)
Steinschmätzer (1)
Rebhuhn (2)
Turteltaube (2)
Kiebitz (2)
Flussuferläufer (2)
Rotschenkel (2)
Feldschwirl (2)
Braunkehlchen (2)
Wiesenpieper (2)
- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)
u.a.
Löffelente (1)
Gänsesäger (1)
Krickente (2)
- Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (außer Graugans, Graureiher, Wachtel, Schafstelze, Bartmeise):
https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/3239-401_SPA0003.pdf
Drosselrohrsänger
Schilfrohrsänger
Schnatterente
Weißflügel-Seeschwalbe
Rohrschwirl
Rothalstaucher
Schwarzhalstaucher
Brandgans
Wiedehopf
- Alle weiteren Triggerarten:
https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf
u.a.
Kolbenente
Wendehals
Grauammer
Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005).
Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.
Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine, Dommel-, Rallen- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt oder ersetzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.
Die Erfassungen erfolgen für die meisten Arten flächendeckend im Gebiet.
Für die häufigeren Arten des Offen- und Halboffenlandes sowie der Röhrichte (Neuntöter, Sperbergrasmücke, Ortolan, Feldschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Wendehals und Grauammer sowie Drosselrohrsänger und Schilfrohrsänger) erfolgt die Erfassung auf Probeflächen auf der Basis von Halbminutenfeldern (ca. 100 ha). Diese umfassen mind. 20 % der Gesamtfläche des EU-SPA und sollen möglichst repräsentativ im Gebiet und auf die entsprechenden Habitate verteilt sein. Ihre Auswahl ist vom AN im Vorfeld zu treffen und mit dem AG abzustimmen. Die Probeflächen werden für die Offenlandarten vollflächig kartiert, für die Röhrichtbrüter ggf. entlang von begehbaren/befahrbaren Röhrichtkanten oder Gräben.
Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen von See- und Fischadler sowie Weiß- und Schwarzstorch werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt.
Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich.
Aufgrund der Unzugänglichkeit weiter Röhricht- und Gewässerbereiche von der Landseite aus, ist der Einsatz eines Paddelbootes unumgänglich (u.a. Schollener See, Stremel).
Die Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe und die UNB Stendal werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.
Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung).
2. Revierbildung und Digitalisierung
Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Die entsprechende Form der Attributtabelle wird vom AG vorgegeben.
3. Dokumentation, Auswertung und Bericht
Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.
Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, Anbau von Energiepflanzen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.
Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2004 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.
Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 20 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.
Die Leistung ist bis zum 30.10.2024 zu erbringen.
Als Abschlussbericht gelten
- die in ornitho.de verfügbaren Originaldaten der Begehungen (erfasst mit NaturaList),
- die an die Vogelschutzwarte zu übergebenden GIS-Shapes der Reviermittelpunkte der wertgebenden Arten,
- das Manuskript für den Jahresbericht Vogelmonitoring über die Ergebnisse der Kartierungen (nach Aufbau der letzten Hefte der Jahresberichte) als weitgehend unformatierte Worddatei, sowie den Exceldateien der Grafiken,
- die Fotodokumentation (jpg, ggf. raw-Format, Auflösung mind. 300 dpi, mit Angaben zu Ort und Datum).