Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2024 bis 2027

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Die Bestandserfassung und das Monitoring von Vogelarten sind gesetzliche Pflichtaufgaben des Landes. Diese ergeben sich insbesondere aus den Bestimmungen des BNatSchG, der EU-VSchRL und der FFH-RL der EU (Berichtspflichten). Vogelerfassung und Vogelmonitoring werden in den Bundesländern umgesetzt, erfolgen aber im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zum Vogelmonitoring bundesweit abgestimmt. Die Daten fließen für die Erfüllung von bundesweiten Aufgaben zentral beim Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammen.
Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach EU-VSchRL werden im sechsjährigen Turnus aktuelle Angaben zum Brutbestand und zur Brutbestandsentwicklung der sog. Triggerarten benötigt. Dies setzt wiederholte Kartierungen der Brutbestände dieser Arten in diesen Gebieten in den jeweiligen Sechsjahresperioden voraus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Umweltschutz
Referenznummer: 43.12/01/2023
Kurze Beschreibung:
Die Bestandserfassung und das Monitoring von Vogelarten sind gesetzliche Pflichtaufgaben des Landes. Diese ergeben sich insbesondere aus den Bestimmungen des BNatSchG, der EU-VSchRL und der FFH-RL der EU (Berichtspflichten). Vogelerfassung und Vogelmonitoring werden in den Bundesländern umgesetzt, erfolgen aber im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zum Vogelmonitoring bundesweit abgestimmt. Die Daten fließen für die Erfüllung von bundesweiten Aufgaben zentral beim Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammen. Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach EU-VSchRL werden im sechsjährigen Turnus aktuelle Angaben zum Brutbestand und zur Brutbestandsentwicklung der sog. Triggerarten benötigt. Dies setzt wiederholte Kartierungen der Brutbestände dieser Arten in diesen Gebieten in den jeweiligen Sechsjahresperioden voraus.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Umweltschutz 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Umweltschutz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Reideburger Str. 47
Postleitzahl: 06116
Postort: Halle (Saale)
Kontakt
Internetadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau 🌏
E-Mail: vergabestelle-fub@lau.mwu.sachsen-anhalt.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532075 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532075 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-11 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 154-491152
ABl. S-Ausgabe: 154

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bestandserfassung und das Monitoring von Vogelarten sind gesetzliche Pflichtaufgaben des Landes. Diese ergeben sich insbesondere aus den Bestimmungen des BNatSchG, der EU-VSchRL und der FFH-RL der EU (Berichtspflichten). Vogelerfassung und Vogelmonitoring werden in den Bundesländern umgesetzt, erfolgen aber im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zum Vogelmonitoring bundesweit abgestimmt. Die Daten fließen für die Erfüllung von bundesweiten Aufgaben zentral beim Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammen.
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Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach EU-VSchRL werden im sechsjährigen Turnus aktuelle Angaben zum Brutbestand und zur Brutbestandsentwicklung der sog. Triggerarten benötigt. Dies setzt wiederholte Kartierungen der Brutbestände dieser Arten in diesen Gebieten in den jeweiligen Sechsjahresperioden voraus.
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Bezeichnung des Loses: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See im Jahr 2024
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See (Flächengröße 5.744 ha) im Jahr 2024 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.
1. Brutvogelerfassung
Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:
- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
Rohrdommel
Zwergdommel
Schwarzstorch
Weißstorch
Fischadler
Wespenbussard
Wiesenweihe
Rohrweihe
Rotmilan
Schwarzmilan
Seeadler
Kranich
Wachtelkönig
Tüpfelsumpfhuhn
Kleines Sumpfhuhn
Weißbart-Seeschwalbe
Trauerseeschwalbe
Flussseeschwalbe
Raufußkauz
Eisvogel
Schwarzspecht
Mittelspecht
Neuntöter
Heidelerche
Sperbergrasmücke
Blaukehlchen
Ortolan
- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)
u.a.
Knäkente (1)
Großer Brachvogel (1)
Bekassine (1)
Raubwürger (1)
Beutelmeise (1)
Steinschmätzer (1)
Rebhuhn (2)
Turteltaube (2)
Kiebitz (2)
Flussuferläufer (2)
Rotschenkel (2)
Feldschwirl (2)
Braunkehlchen (2)
Wiesenpieper (2)
- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)
Löffelente (1)
Gänsesäger (1)
Krickente (2)
- Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (außer Graugans, Graureiher, Wachtel, Schafstelze, Bartmeise): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/3239-401_SPA0003.pdf
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Drosselrohrsänger
Schilfrohrsänger
Schnatterente
Weißflügel-Seeschwalbe
Rohrschwirl
Rothalstaucher
Schwarzhalstaucher
Brandgans
Wiedehopf
Kolbenente
Wendehals
Grauammer
Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005).
Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.
Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine, Dommel-, Rallen- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt oder ersetzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.
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Die Erfassungen erfolgen für die meisten Arten flächendeckend im Gebiet.
Für die häufigeren Arten des Offen- und Halboffenlandes sowie der Röhrichte (Neuntöter, Sperbergrasmücke, Ortolan, Feldschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Wendehals und Grauammer sowie Drosselrohrsänger und Schilfrohrsänger) erfolgt die Erfassung auf Probeflächen auf der Basis von Halbminutenfeldern (ca. 100 ha). Diese umfassen mind. 20 % der Gesamtfläche des EU-SPA und sollen möglichst repräsentativ im Gebiet und auf die entsprechenden Habitate verteilt sein. Ihre Auswahl ist vom AN im Vorfeld zu treffen und mit dem AG abzustimmen. Die Probeflächen werden für die Offenlandarten vollflächig kartiert, für die Röhrichtbrüter ggf. entlang von begehbaren/befahrbaren Röhrichtkanten oder Gräben.
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Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen von See- und Fischadler sowie Weiß- und Schwarzstorch werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt.
Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich.
Aufgrund der Unzugänglichkeit weiter Röhricht- und Gewässerbereiche von der Landseite aus, ist der Einsatz eines Paddelbootes unumgänglich (u.a. Schollener See, Stremel).
Die Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe und die UNB Stendal werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.
Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung).
2. Revierbildung und Digitalisierung
Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Die entsprechende Form der Attributtabelle wird vom AG vorgegeben.
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3. Dokumentation, Auswertung und Bericht
Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.
Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, Anbau von Energiepflanzen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.
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Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2004 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.
Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 20 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.
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Die Leistung ist bis zum 30.10.2024 zu erbringen.
Als Abschlussbericht gelten
- die in ornitho.de verfügbaren Originaldaten der Begehungen (erfasst mit NaturaList),
- die an die Vogelschutzwarte zu übergebenden GIS-Shapes der Reviermittelpunkte der wertgebenden Arten,
- das Manuskript für den Jahresbericht Vogelmonitoring über die Ergebnisse der Kartierungen (nach Aufbau der letzten Hefte der Jahresberichte) als weitgehend unformatierte Worddatei, sowie den Exceldateien der Grafiken,
- die Fotodokumentation (jpg, ggf. raw-Format, Auflösung mind. 300 dpi, mit Angaben zu Ort und Datum).
Bezeichnung des Loses: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Elbaue Jerichow im Jahr 2024
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Elbaue Jerichow (Flächengröße 13.427 ha) im Jahr 2024 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.
Zwergseeschwalbe
Sumpfohreule
Brachpieper
Baumfalke
Austernfischer
Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.
Für die häufigeren Arten des Offen- und Halboffenlandes sowie der Röhrichte (Neuntöter, Sperbergrasmücke, Ortolan, Feldschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Wendehals und Grauammer sowie Drosselrohrsänger und Schilfrohrsänger) erfolgt die Erfassung auf Probeflächen, die mind. 10 % der Gesamtfläche des EU-SPA umfassen und möglichst repräsentativ im Gebiet und auf die entsprechenden Habitate verteilt sein sollen. Dabei sind die bei der Erstfassung in den Jahren 2003/04 kartierten Probeflächen (Hellwig 2004, 2005) zu verwenden sowie darüber hinaus Halbminutenfelder (ca. 100 ha). Deren Auswahl ist vom AN im Vorfeld zu treffen und mit dem AG abzustimmen. Die Probeflächen werden für die Offenlandarten vollflächig kartiert, für die Röhrichtbrüter ggf. entlang von begehbaren/befahrbaren Röhrichtkanten oder Gräben.
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Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen von See- und Fischadler sowie Weißstorch werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt.
Die Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe und die UNB Stendal, Jerichower Land und Börde werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.
Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, Anbau von Energiepflanzen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.
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Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung in den Jahren 2003 und 2004 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.
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Bezeichnung des Loses: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Mahlpfuhler Fenn im Jahr 2024
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Mahlpfuhler Fenn (Flächengröße 1.210 ha) im Jahr 2024 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.
Grauspecht
Hohltaube
Schlagschwirl
Waldschnepfe
Waldwasserläufer
Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2-3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine, Waldschnepfe und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.
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Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet.
Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen des Schwarzstorchs und des Seeadlers werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt.
Die UNB Bördekreis und Stendal werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.
Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.
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Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2006 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.
Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 15 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.
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Bezeichnung des Loses: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Auenwald Plötzkau im Jahr 2024
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Auenwald Plötzkau (Flächengröße 385 ha) im Jahr 2024 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.
Graureiher
Wachtel
- Alle weiteren ggf. vorkommenden Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf
Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2-3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.
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Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen des Seeadlers werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt.
Bezeichnung des Loses: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Aland-Elbe-Niederung im Jahr 2025
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Aland-Elbe-Niederung (Flächengröße 5.123 ha) im Jahr 2025 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.
- Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (außer Graugans, Graureiher, Schafstelze, Bartmeise): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/2935-401_SPA0006.pdf
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Für die häufigeren Arten des Offen- und Halboffenlandes sowie der Röhrichte (Neuntöter, Sperbergrasmücke, Feldschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Grauammer sowie Drosselrohrsänger und Schilfrohrsänger) erfolgt die Erfassung auf Probeflächen auf der Basis von Halbminutenfeldern (ca. 100 ha). Diese umfassen mind. 20 % der Gesamtfläche des EU-SPA und sollen möglichst repräsentativ im Gebiet und auf die entsprechenden Habitate verteilt sein. Ihre Auswahl ist vom AN im Vorfeld zu treffen und mit dem AG abzustimmen. Die Probeflächen werden für die Offenlandarten vollflächig kartiert, für die Röhrichtbrüter ggf. entlang von begehbaren/befahrbaren Röhrichtkanten oder Gräben.
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Aufgrund der schlechten Zugänglichkeit von Gewässerbereichen von der Landseite aus, kann der Einsatz eines Paddelbootes sinnvoll sein (u.a. Aland, Stresower See).
Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, Anbau von Energiepflanzen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der NSG-VO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.
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Die Leistung ist bis zum 30.10.2025 zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Landgraben-Dumme-Niederung im Jahr 2025
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Landgraben-Dumme-Niederung (Flächengröße 2.577 ha) im Jahr 2025 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.
Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.
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Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen des Schwarzstorchs werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt.
Die UNB Altmarkkreis Salzwedel wird vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.
Bezeichnung des Loses: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Milde-Niederung/Altmark im Jahr 2026
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Milde-Niederung/Altmark (Flächengröße 2.207 ha) im Jahr 2026 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.
- Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (außer Graureiher, Wachtel, Schafstelze): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/3334-401_SPA0009.pdf
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Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2-3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine und Wachtelkönig vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.
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Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen des Weißstorchs werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt.
Die UNB Altmarkkreis Salzwedel und Stendal werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.
Die Leistung ist bis zum 30.10.2026 zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Salziger See und Salzatal im Jahr 2027
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Salziger See und Salzatal (Flächengröße 650 ha) im Jahr 2027 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.
Uhu
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Schellente
Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Rallen- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.
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Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen.
Die UNB Mansfeld-Südharz und Saalekreis werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.
Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2007 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.
Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 10-15 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.
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Die Leistung ist bis zum 30.10.2027 zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd im Jahr 2027
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd (Flächengröße 222 ha) im Jahr 2027 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.
- Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (ohne Sumpfrohrsänger, Teichrohrsänger, Blässhuhn, Uferschwalbe, Zwergtaucher): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/4737-401_SPA0025.pdf
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Bienenfresser
Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 1-2 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Rohrdommeln und ggf. weiteren nachtaktiven Arten vorzusehen.
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Die UNB Saalekreis wird vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.
Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden.
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Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 10 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532075&criteriaId=32159
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532075&criteriaId=32161
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532075&criteriaId=32160

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532075 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; Vergabekammern-Geschäftsstelle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die
Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen
Quelle: OJS 2023/S 154-491152 (2023-08-07)