Im Rahmen der Erstellung der Managementpläne für die EU-Vogelschutzgebiete (SPA) in Brandenburg, für die bislang keine Managementplanung vorliegt, soll eine erweiterte Brutvogelkartierung durchgeführt werden. Ziel ist es, die vorhandenen Brutvogeldaten innerhalb der EU-Vogelschutzgebiete zu aktualisieren und durch weitere relevante Brutvogeldaten zu ergänzen. Die erhobenen Daten dienen dabei als Grundlage für die Erstellung sogenannter artspezifischer Teilberichte sowie der Ableitung von Maßnahmen zu relevanten Brutvogelarten in Brandenburg. Diese Berichte sind ein zentraler Bestandteil der künftig online verfügbaren SPA-Managementplanung und stellen einen wesentlichen Schritt in der Bearbeitung der Managementplanung dar.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erfassung relevanter Brutvogelarten in den EU-Vogelschutzgebieten (SPA) in Brandenburg - Lose 1-28
Referenznummer: VB-26-188
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Erstellung der Managementpläne für die EU-Vogelschutzgebiete (SPA) in Brandenburg, für die bislang keine Managementplanung vorliegt, soll eine erweiterte Brutvogelkartierung durchgeführt werden. Ziel ist es, die vorhandenen Brutvogeldaten innerhalb der EU-Vogelschutzgebiete zu aktualisieren und durch weitere relevante Brutvogeldaten zu ergänzen. Die erhobenen Daten dienen dabei als Grundlage für die Erstellung sogenannter artspezifischer Teilberichte sowie der Ableitung von Maßnahmen zu relevanten Brutvogelarten in Brandenburg. Diese Berichte sind ein zentraler Bestandteil der künftig online verfügbaren SPA-Managementplanung und stellen einen wesentlichen Schritt in der Bearbeitung der Managementplanung dar.
Im Rahmen der Erstellung der Managementpläne für die EU-Vogelschutzgebiete (SPA) in Brandenburg, für die bislang keine Managementplanung vorliegt, soll eine erweiterte Brutvogelkartierung durchgeführt werden. Ziel ist es, die vorhandenen Brutvogeldaten innerhalb der EU-Vogelschutzgebiete zu aktualisieren und durch weitere relevante Brutvogeldaten zu ergänzen. Die erhobenen Daten dienen dabei als Grundlage für die Erstellung sogenannter artspezifischer Teilberichte sowie der Ableitung von Maßnahmen zu relevanten Brutvogelarten in Brandenburg. Diese Berichte sind ein zentraler Bestandteil der künftig online verfügbaren SPA-Managementplanung und stellen einen wesentlichen Schritt in der Bearbeitung der Managementplanung dar.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 911 500 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 28
1️⃣
Interne Kennung: 01
Titel: SPA "Schorfheide Chorin" auf 50% der Gesamtfläche
Geschätzter Wert ohne MwSt: 30 000 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Dieser Auftrag bezieht sich auf 24 von 27 SPA-Gebieten in Brandenburg, aufgeteilt in 28 Lose. Die unter Punkt 2.7. der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Brutvogelarten sind für die unter Punkt 2.6. aufgelisteten EU-Vogelschutzgebiete (SPA) in Gänze oder in Teilen zu erfassen und deren Erhaltungsgrad zu bewerten. Zudem ist die Bewertung des Erhaltungsgrades und der einzelnen Teilparameter (Zustand der Population, Habitatqualität, Beeinträchtigungen/Gefährdungen) nach einer vorgegebenen Methodik vorzunehmen und die Begründung zu formulieren. Darüber hinaus sind die Ergebnisse des Erhaltungsgrades mit vorangegangenen Erfassungen zu vergleichen. Zu jeder der zu kartierenden Brutvogelarten erfolgt: - die Erhebung quantitativer Bestandsdaten - punktgenaue kartografische Darstellung aller Brut-/Reviervorkommen im GIS - Auswertung und Zusammenstellung der Ergebnisse sowie Bewertung des Erhaltungsgrades mit mindestens stichpunktartiger Begründung
Dieser Auftrag bezieht sich auf 24 von 27 SPA-Gebieten in Brandenburg, aufgeteilt in 28 Lose. Die unter Punkt 2.7. der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Brutvogelarten sind für die unter Punkt 2.6. aufgelisteten EU-Vogelschutzgebiete (SPA) in Gänze oder in Teilen zu erfassen und deren Erhaltungsgrad zu bewerten. Zudem ist die Bewertung des Erhaltungsgrades und der einzelnen Teilparameter (Zustand der Population, Habitatqualität, Beeinträchtigungen/Gefährdungen) nach einer vorgegebenen Methodik vorzunehmen und die Begründung zu formulieren. Darüber hinaus sind die Ergebnisse des Erhaltungsgrades mit vorangegangenen Erfassungen zu vergleichen. Zu jeder der zu kartierenden Brutvogelarten erfolgt: - die Erhebung quantitativer Bestandsdaten - punktgenaue kartografische Darstellung aller Brut-/Reviervorkommen im GIS - Auswertung und Zusammenstellung der Ergebnisse sowie Bewertung des Erhaltungsgrades mit mindestens stichpunktartiger Begründung
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Einhaltung des Brandenburgischen Vergabegesetzes zur Zahlung von Mindestlöhnen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die zu kartierenden Gebiete sind flächenäßig auf das gesamte Land Brandenburg verteilt: SPA "Schorfheide Chorin" SPA "Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz SPA "Luckauer Becken" SPA "Niederlausitzer Heide" SPA "Spreewald - Lieberoser Endmoräne" SPA "Niederung der unteren Havel" SPA "Belziger Landschaftswiesen" SPA "Unteres Rhinluch/Dreetzer See SPA "Schorfheide-Chorin" SPA "Fiener Bruch" SPA "Lausitzer Bergbaufolgelandschaft" SPA "Unteres Elbtal" SPA "Stechlin" SPA "Uckermärkische Seenlandschaft" SPA "Uckermärkische Seenlandschaft", TG Nord SPA "Obere Havelniederung" SPA "Rhin-Havelluch" SPA "Mittlere Oderniederung" SPA "Mittlere Havelniederung" SPA "Nuthe-Nieplitz-Niederung" SPA "TÜP Jüterbog-West und -Ost" SPA "Unteres Odertal" SPA "Rietzer See" SPA "Döberitzer Heide" SPA "Uckerniederung" SPA "Nuthe-Nieplitz-Niederung", TG Rangsdorfer See SPA "Altengrabower Heide" SPA "Zschornoer Heide"
Die zu kartierenden Gebiete sind flächenäßig auf das gesamte Land Brandenburg verteilt: SPA "Schorfheide Chorin" SPA "Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz SPA "Luckauer Becken" SPA "Niederlausitzer Heide" SPA "Spreewald - Lieberoser Endmoräne" SPA "Niederung der unteren Havel" SPA "Belziger Landschaftswiesen" SPA "Unteres Rhinluch/Dreetzer See SPA "Schorfheide-Chorin" SPA "Fiener Bruch" SPA "Lausitzer Bergbaufolgelandschaft" SPA "Unteres Elbtal" SPA "Stechlin" SPA "Uckermärkische Seenlandschaft" SPA "Uckermärkische Seenlandschaft", TG Nord SPA "Obere Havelniederung" SPA "Rhin-Havelluch" SPA "Mittlere Oderniederung" SPA "Mittlere Havelniederung" SPA "Nuthe-Nieplitz-Niederung" SPA "TÜP Jüterbog-West und -Ost" SPA "Unteres Odertal" SPA "Rietzer See" SPA "Döberitzer Heide" SPA "Uckerniederung" SPA "Nuthe-Nieplitz-Niederung", TG Rangsdorfer See SPA "Altengrabower Heide" SPA "Zschornoer Heide"
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Postleitzahl: 14476
Stadt: Potsdam OT Groß Glienicke
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-10-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit SPA-Kartierungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gebietskenntnisse der Bearbeiterinnen und Bearbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-19 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-20 07:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-10-20 07:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-09 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Es werden keine Unterlagen nachgefordert, die dem Bereich der qualitativen Zuschlagskriterien zuzuordnen sind.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis von mindestens 2 Referenzen im Bereich "ornithologische Kartierungsarbeiten und Auswertungen nach dem Methodenhandbuch (SÜDBECK et al. 2005 o. 2025: Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands) Nachweis durch: Vorlage von Referenzen bisheriger Arbeiten aus den letzten 7 Kalenderjahren
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis von mindestens 2 Referenzen im Bereich "ornithologische Kartierungsarbeiten und Auswertungen nach dem Methodenhandbuch (SÜDBECK et al. 2005 o. 2025: Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands) Nachweis durch: Vorlage von Referenzen bisheriger Arbeiten aus den letzten 7 Kalenderjahren
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis bzw. plausible Darlegung des vorgesehenen Bearbeiters über breite ornithologische Kenntnisse, inkl. sicherer Bestimmungskenntnisse sowohl tagaktiver als auch nachtaktiver heimischer Vogelarten Nachweis durch: Vorlage von leistungsgegenständlichen Referenzen, Zertifikaten, Zeugnissen oder Eigenerklärungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis bzw. plausible Darlegung des vorgesehenen Bearbeiters über breite ornithologische Kenntnisse, inkl. sicherer Bestimmungskenntnisse sowohl tagaktiver als auch nachtaktiver heimischer Vogelarten Nachweis durch: Vorlage von leistungsgegenständlichen Referenzen, Zertifikaten, Zeugnissen oder Eigenerklärungen.
Nachweis zu Kenntnissen in der Anwendung geografischer Informationssysteme und Standartsoftware (QGis oder ArcGis) Nachweis durch: Vorlage von mindestens einer Referenz bisheriger Arbeiten oder Eigenerklärung
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Information zur genutzten Hard- und Software für die Kartierungsarbeit und Auswertung Nachweis durch: Eigenerklärung/Auflistung
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HJWQ#
Angaben zur Zuschlagslimitierung und Vorgehensweise für die Zuschlagserteilung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen und dabei auch auf eigene Kapazitätsbeschränkungen hinweisen. Für die Auftragsvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Danach wird pro Bieter für maximal zwei der Lose ein Zuschlag erteilt. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß den folgenden Schritten: 1. Für jedes Los wird zunächst das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Es wird bei dem Los begonnen, welches die wenigsten Angebote erhielt und damit dem geringsten Wettbewerb ausgesetzt war und endet mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für jenes Los, welches die meisten Angebote erhielt. Für den Fall, dass auf mehrere Lose die gleiche Anzahl von Angeboten einging, erfolgt die Auswahl des nächsten zu bearbeitenden Loses aufsteigend gemäß Losziffer. 2. Sollte der Zuschlag bei einem Los wegen der Loslimitierung nicht mehr an den erstplatzierten Bieter gehen können, erhält das nächstwirtschaftlichere Angebot den Zuschlag. Es sei denn, dieser Bieter hat ebenfalls bereits den Zuschlag für ein Los erhalten und damit das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft. 3. Für den Fall, dass Lose aufgrund der Zuschlagslimitierung in Verbindung mit einer zu geringen Bieteranzahl nicht bezuschlagt werden könnten, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge kann ein Bieter den Zuschlag für mehr als zwei Lose erhalten. Für diese mögliche Nachverteilung der Lose würden lediglich diejenigen Bieter in Betracht kommen, die für die betreffenden Lose auch ein Angebot abgegeben haben und keinen sonstigen Kapazitätsbeschränkungen unterliegen. Die Bindung von qualifizierten Unterauftragnehmern oder die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich. Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien. Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch, das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Mit einem qualifizierten Unterauftragnehmer ist ein Unterauftragnehmer gemeint, welcher als Eignungsverleiher auftritt. Der sich bewerbende Bieter (Hauptauftragnehmer) bindet den qualifizierten Unterauftragnehmer ein, um über diesen die Eignungsanforderungen zu erfüllen (vgl. §§ 34 UVgO/ 47 VgV). Ein einfacher Unterauftragnehmer ist nicht als Eignungsverleiher eingebunden und soll lediglich einzelne Leistungsbestandteile übernehmen (vgl. §§ 26 UVgO/ 36 VgV).
Angaben zur Zuschlagslimitierung und Vorgehensweise für die Zuschlagserteilung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen und dabei auch auf eigene Kapazitätsbeschränkungen hinweisen. Für die Auftragsvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Danach wird pro Bieter für maximal zwei der Lose ein Zuschlag erteilt. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß den folgenden Schritten: 1. Für jedes Los wird zunächst das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Es wird bei dem Los begonnen, welches die wenigsten Angebote erhielt und damit dem geringsten Wettbewerb ausgesetzt war und endet mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für jenes Los, welches die meisten Angebote erhielt. Für den Fall, dass auf mehrere Lose die gleiche Anzahl von Angeboten einging, erfolgt die Auswahl des nächsten zu bearbeitenden Loses aufsteigend gemäß Losziffer. 2. Sollte der Zuschlag bei einem Los wegen der Loslimitierung nicht mehr an den erstplatzierten Bieter gehen können, erhält das nächstwirtschaftlichere Angebot den Zuschlag. Es sei denn, dieser Bieter hat ebenfalls bereits den Zuschlag für ein Los erhalten und damit das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft. 3. Für den Fall, dass Lose aufgrund der Zuschlagslimitierung in Verbindung mit einer zu geringen Bieteranzahl nicht bezuschlagt werden könnten, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge kann ein Bieter den Zuschlag für mehr als zwei Lose erhalten. Für diese mögliche Nachverteilung der Lose würden lediglich diejenigen Bieter in Betracht kommen, die für die betreffenden Lose auch ein Angebot abgegeben haben und keinen sonstigen Kapazitätsbeschränkungen unterliegen. Die Bindung von qualifizierten Unterauftragnehmern oder die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich. Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien. Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch, das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Mit einem qualifizierten Unterauftragnehmer ist ein Unterauftragnehmer gemeint, welcher als Eignungsverleiher auftritt. Der sich bewerbende Bieter (Hauptauftragnehmer) bindet den qualifizierten Unterauftragnehmer ein, um über diesen die Eignungsanforderungen zu erfüllen (vgl. §§ 34 UVgO/ 47 VgV). Ein einfacher Unterauftragnehmer ist nicht als Eignungsverleiher eingebunden und soll lediglich einzelne Leistungsbestandteile übernehmen (vgl. §§ 26 UVgO/ 36 VgV).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318667237
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: haivan.nguyen@mleuv.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7060 📠
URL: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postleitzahl: 14473
Kontaktperson: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: https://mwaek.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 179-637095 (2026-09-15)