Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung im Rahmen des landesweiten Fledermausmonitorings im Wald von Baden-Württe

Land Baden-Württemberg, vertreten durhc Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg

Der Auftrag besteht aus 4 Mengenlosen mit gleichem Auftragsgegenstand, welche sich in Nordwesten, Südwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg einteilen lassen.
Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 20 Flächen in 120 Nächten (80 ganze Nächte und 40 verkürzte Nächte) im Jahr 2024. Die 4 Lose umfassen je 5 Flächen, sprich je 30 Erfassungsnächte (20 ganze Nächte und 10 verkürzte Nächte). Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2 aufeinander folgende Nächte im Mai 2024 (Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinander folgende Nächte im Juli 2024 (Hochsommer) und 2 aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2024 (Spätsommer/Anfang Herbst). Zu diesem Zweck wurden von der FVA insgesamt 20 1 km2 große Probeflächen ausgewählt, auf denen die Fledermauserfassungen stattfinden sollen. In der Mitte dieser befinden sich vermarkte Quadranten von 50m x 50m, auf denen auch die Insekten und Bodenfauna untersucht wird.
Die Probeflächen unterscheiden sich teilweise stark hinsichtlich Waldbedeckungsgrad,
Waldstrukturdiversität, Hangneigung, Anfahrbarkeit sowie anderer Parameter. Die Flächen sind grundsätzlich über ganz Baden-Württemberg verteilt, wobei sich die Lose in Südwesten, Nordwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg abgrenzen lassen. Entsprechende Anfahrtszeiten
sowie ggf. Übernachtungskosten und Materialkosten müssen im Angebot miteinkalkuliert sein. Die genaue Lage der zu bearbeitenden Flächen sowie die Platzierung der 50mx50m Quadrate innerhalb
der Flächen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung vom Auftraggeber in Form von Shape-Dateien bereitgestellt. Der Auftraggeber organisiert und übermittelt die notwendigen Fahr- und
Betretungsgenehmigungen.
Los 1: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und
Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordwesten von Baden-
Württemberg
Los 2: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und
Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südwesten von Baden-
Württemberg
Los 3: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und
Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordosten von Baden-
Württemberg
Los 4: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und
Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südosten von Baden-
Württemberg

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Referenznummer: 446-1837-4-2023
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag besteht aus 4 Mengenlosen mit gleichem Auftragsgegenstand, welche sich in Nordwesten, Südwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg einteilen lassen. Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 20 Flächen in 120 Nächten (80 ganze Nächte und 40 verkürzte Nächte) im Jahr 2024. Die 4 Lose umfassen je 5 Flächen, sprich je 30 Erfassungsnächte (20 ganze Nächte und 10 verkürzte Nächte). Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2 aufeinander folgende Nächte im Mai 2024 (Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinander folgende Nächte im Juli 2024 (Hochsommer) und 2 aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2024 (Spätsommer/Anfang Herbst). Zu diesem Zweck wurden von der FVA insgesamt 20 1 km2 große Probeflächen ausgewählt, auf denen die Fledermauserfassungen stattfinden sollen. In der Mitte dieser befinden sich vermarkte Quadranten von 50m x 50m, auf denen auch die Insekten und Bodenfauna untersucht wird. Die Probeflächen unterscheiden sich teilweise stark hinsichtlich Waldbedeckungsgrad, Waldstrukturdiversität, Hangneigung, Anfahrbarkeit sowie anderer Parameter. Die Flächen sind grundsätzlich über ganz Baden-Württemberg verteilt, wobei sich die Lose in Südwesten, Nordwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg abgrenzen lassen. Entsprechende Anfahrtszeiten sowie ggf. Übernachtungskosten und Materialkosten müssen im Angebot miteinkalkuliert sein. Die genaue Lage der zu bearbeitenden Flächen sowie die Platzierung der 50mx50m Quadrate innerhalb der Flächen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung vom Auftraggeber in Form von Shape-Dateien bereitgestellt. Der Auftraggeber organisiert und übermittelt die notwendigen Fahr- und Betretungsgenehmigungen. Los 1: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordwesten von Baden- Württemberg Los 2: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südwesten von Baden- Württemberg Los 3: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordosten von Baden- Württemberg Los 4: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südosten von Baden- Württemberg
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durhc Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
Postanschrift: Wonnhaldestr.4
Postleitzahl: 79100
Postort: Freiburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.fva-bw.de/startseite 🌏
E-Mail: tatyana.sotirova@forst.bwl.de 📧
Telefon: +49 7614018-0 📞
Fax: +49 7614018322 📠
URL der Dokumente: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYFY1EXKAVX2/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYFY1EXKAVX2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-29 📅
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 188-588336
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise - Anlage Angebotsschreiben (ausgefüllt und in Textform, § 126b BGB) Das Angebotsschreiben ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. Im Angebotsschreiben muss der Bieter angeben, für welche Lose er ein Angebot abgibt. - Anlage Leistungsbeschreibung_Preisblatt Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4 (vollständig ausgefüllt) Die jeweilige Anlage Leistungsbeschreibung_Preisblatt ist für jedes Los, auf das der Bieter ein Angebot abgibt, gesondert abzugeben. - Anlage Eignungsnachweise (vollständig ausgefüllt) Die Anlage Eignungsnachweise ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Anlage Verpflichtungserklärung AentG Die Anlage Verpflichtungserklärung AentG ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Ggf.: Anlage Bietergemeinschaft (nur dann, wenn das Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben wird) Die Anlage Bietergemeinschaft ist (wenn das Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben werden soll) auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Der Bieter muss über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, verfügen oder er muss die Voraussetzungen erfüllen, eine solche zu erhalten: - Verfügt der Bieter bereits über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, muss er diese dem Angebot für jedes Los, auf das er ein Angebot abgibt, beifügen. - Verfügt der Bieter noch nicht über eine gültige Netzfanggenehmigung, erklärt er mit Angebotsabgabe, dass er die Voraussetzungen erfüllt, diese zu erwerben (siehe Ziff.2.1 der Anlage Eignungsnachweise). Dann muss diese nicht mit dem Angebot vorgelegt werden. - Beim Einsatz von anderen Unternehmen / Nachunternehmern zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe): Siehe Ziff.8 der Bewerbungsbedingungen - Beim Einsatz anderer Unternehmen / Nachunternehmer ohne Rückgriff auf deren Eignung Siehe Ziff.9 der Bewerbungsbedingungen Bekanntmachungs-ID: CXUEYYFY1EXKAVX2
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag besteht aus 4 Mengenlosen mit gleichem Auftragsgegenstand, welche sich in Nordwesten, Südwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg einteilen lassen.
Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 20 Flächen in 120 Nächten (80 ganze Nächte und 40 verkürzte Nächte) im Jahr 2024. Die 4 Lose umfassen je 5 Flächen, sprich je 30 Erfassungsnächte (20 ganze Nächte und 10 verkürzte Nächte). Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2 aufeinander folgende Nächte im Mai 2024 (Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinander folgende Nächte im Juli 2024 (Hochsommer) und 2 aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2024 (Spätsommer/Anfang Herbst). Zu diesem Zweck wurden von der FVA insgesamt 20 1 km2 große Probeflächen ausgewählt, auf denen die Fledermauserfassungen stattfinden sollen. In der Mitte dieser befinden sich vermarkte Quadranten von 50m x 50m, auf denen auch die Insekten und Bodenfauna untersucht wird.
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Die Probeflächen unterscheiden sich teilweise stark hinsichtlich Waldbedeckungsgrad,
Waldstrukturdiversität, Hangneigung, Anfahrbarkeit sowie anderer Parameter. Die Flächen sind grundsätzlich über ganz Baden-Württemberg verteilt, wobei sich die Lose in Südwesten, Nordwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg abgrenzen lassen. Entsprechende Anfahrtszeiten
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sowie ggf. Übernachtungskosten und Materialkosten müssen im Angebot miteinkalkuliert sein. Die genaue Lage der zu bearbeitenden Flächen sowie die Platzierung der 50mx50m Quadrate innerhalb
der Flächen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung vom Auftraggeber in Form von Shape-Dateien bereitgestellt. Der Auftraggeber organisiert und übermittelt die notwendigen Fahr- und
Betretungsgenehmigungen.
Los 1: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und
Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordwesten von Baden-
Württemberg
Los 2: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und
Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südwesten von Baden-
Los 3: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und
Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordosten von Baden-
Los 4: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und
Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südosten von Baden-
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Bezeichnung des Loses: Los 1: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordwesten von Baden- Württemberg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe Leistungsbeschreibung - regionale Aufteilung
Bezeichnung des Loses: Los 2: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südwesten von Baden- Württemberg
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 3: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordosten von Baden- Württemberg
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 4: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südosten von Baden- Württemberg
Losnummer: 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg Wonnhaldestraße 4 79100 Freiburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage "Eignungsnachweise"
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zum Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung über Sach,- Personen- und Vermögensschände
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Besondere Anforderungen an die Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Bieter muss über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, verfügen oder er muss die Voraussetzungen erfüllen, eine solche rechtzeitig zu erhalten:
- Verfügt der Bieter bereits über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, muss er diese dem Angebot für jedes Los, auf das er ein Angebot abgibt, beifügen.
- Verfügt der Bieter noch nicht über eine gültige Netzfanggenehmigung, erklärt er mit Angebotsabgabe, dass er die Voraussetzungen erfüllt, diese rechtzeitig zu erwerben.
Kapazitäten und die nötige Ausstattung um die Erfassungszeiten termingerecht einzuhalten und die Kartierung wie beschrieben vorzunehmen
Mit Angebotsabgabe gibt der Bieter die Erklärung ab, dass er über die erforderlichen personellen und sachlichen Kapazitäten und die nötige Ausstattung verfügt, um die Erfassungszeiten termingerecht einzuhalten und die Kartierung wie beschrieben vorzunehmen.
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Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens vier vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten sieben Jahren nachzuweisen.
Mindeststandards:
Referenzen:
Es müssen mindestens zwei Referenzaufträge nachgewiesen werden, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Jeder Referenzauftrag muss die Erfassung von Fledermäusen mit Artansprache und Vermessung durch die Methode Netzfang beinhaltet haben.
Es müssen zusätzlich zwei Referenzaufträge nachgewiesen werden, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Mindestens ein Referenzauftrag muss das Aufstellen und Bedienen von akustischen Aufnahmegeräten zur Erfassung von Fledermäusen der Marke Batlogger oder vergleichbaren Geräten beinhaltet haben;
- Mindestens ein Referenzauftrag muss die akustische Erfassung von Fledermäusen mittels Transektbegängen mit Aufnahmegeräten der Marke Batlogger oder vergleichbaren Geräte beinhaltet haben.
- Der Bieter kann die Erfüllung dieser Mindestanforderungen auch kombiniert in einem Referenzauftrag nachweisen, wenn dieser beispielsweise das Aufstellen und Bedienen von akustischen Aufnahmegeräten zur Erfassung von Fledermäusen der Marke Batlogger oder vergleichbaren Geräten und die akustische Erfassung von Fledermäusen mittels Transektbegängen mit Aufnahmegeräten der Marke Batlogger oder vergleichbaren Geräte bein-haltet hat. Wenn der Bieter die Erfüllung dieser Mindestanforderung nicht kombiniert in einem Auftrag nachweisen kann, muss er vier Referenzaufträge vorweisen.
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Hinweis: unabhängig davon müssen in jedem Fall mindestens zwei Referenzaufträge nachgewiesen werden, die die Erfassung von Fledermäusen mit Artansprache und Vermessung durch die Methode Netzfang beinhaltet haben

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08-A3168-55
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.fva-bw.de/aktuelles/ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYFY1EXKAVX2/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise
- Anlage Angebotsschreiben (ausgefüllt und in Textform, § 126b BGB)
Das Angebotsschreiben ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur
einmal abzugeben. Im Angebotsschreiben muss der Bieter angeben, für welche Lose er
ein Angebot abgibt.
- Anlage Leistungsbeschreibung_Preisblatt Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4
(vollständig ausgefüllt)
Die jeweilige Anlage Leistungsbeschreibung_Preisblatt ist für jedes Los, auf das der Bieter ein Angebot abgibt, gesondert abzugeben.
- Anlage Eignungsnachweise (vollständig ausgefüllt)
Die Anlage Eignungsnachweise ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose
nur einmal abzugeben.
- Anlage Verpflichtungserklärung AentG
Die Anlage Verpflichtungserklärung AentG ist auch bei einer Angebotsabgabe auf
mehrere Lose nur einmal abzugeben.
- Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
Die Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ist auch bei einer
Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben.
- Ggf.: Anlage Bietergemeinschaft (nur dann, wenn das Angebot als Bietergemeinschaft
abgegeben wird)
Die Anlage Bietergemeinschaft ist (wenn das Angebot als Bietergemeinschaft
abgegeben werden soll) auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal
abzugeben.
- Der Bieter muss über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des
Loses, auf das geboten wird, verfügen oder er muss die Voraussetzungen erfüllen, eine
solche zu erhalten:
- Verfügt der Bieter bereits über eine gültige Netzfanggenehmigung im
Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, muss er diese dem Angebot für
jedes Los, auf das er ein Angebot abgibt, beifügen.
- Verfügt der Bieter noch nicht über eine gültige Netzfanggenehmigung, erklärt er mit
Angebotsabgabe, dass er die Voraussetzungen erfüllt, diese zu erwerben (siehe
Ziff.2.1 der Anlage Eignungsnachweise). Dann muss diese nicht mit dem Angebot
vorgelegt werden.
- Beim Einsatz von anderen Unternehmen / Nachunternehmern zum Nachweis der
Eignung (Eignungsleihe):
Siehe Ziff.8 der Bewerbungsbedingungen
- Beim Einsatz anderer Unternehmen / Nachunternehmer ohne Rückgriff auf deren
Eignung
Siehe Ziff.9 der Bewerbungsbedingungen
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYFY1EXKAVX2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
Postanschrift: Wonnhaldestr.4
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Telefon: +49 7614018-0 📞
E-Mail: tatyana.sotirova@forst.bwl.de 📧
Fax: +49 7614018322 📠
Internetadresse: https://www.fva-bw.de/startseite 🌏
Quelle: OJS 2023/S 188-588336 (2023-09-25)