Auftragsbekanntmachung (2026-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ermittlung des ökologischen Mindestwasserabflusses an der Legnitzka und dem Buchholzer Wasser
Referenznummer: Vergabe Nr.: 44-Z355/26, IntraPlan Nr.: 230293
Kurze Beschreibung:
“Ermittlung des ökologischen Mindestwasserabflusses an der Legnitzka und dem Buchholzer Wasser”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zielstellung
Die ökologischen Mindestwassermengen der Legnitzka sowie des Buchholzer Wassers sind unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen (WHG, OGewV,...”
Beschreibung der Beschaffung
Zielstellung
Die ökologischen Mindestwassermengen der Legnitzka sowie des Buchholzer Wassers sind unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen (WHG, OGewV, WWRL) sowie der o.g. LAWA-Empfehlung, des darin beschriebenen Biotop-Abfluss-Ansatzes bzw. eines ggf. vereinfachten Verfahrens zu ermitteln. Die für die Biozönose notwendigen Mindestanforderungen bezüglich der Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit und des sich daraus abzuleitenden Durchflusses sind durch Messungen an verschiedenen Standorten des Gewässerverlaufs zu identifizieren. Der daraus abgeleitete ökologische Mindestwasserabfluss soll anschließend hinsichtlich des Durchflussregimes eingeordnet werden (je nach vorhandener Datenlage im Bezug zu (quasi)natürlichem und/oder tatsächlichem Abfluss).
Das angewendete Verfahren zur Bestimmung des ökologischen Mindestwasserabflusses soll im Nachgang hinsichtlich der Praktikabilität an den Fließgewässern analysiert und bewertet werden, wobei auf bereits erarbeitete Empfehlungen einer anderen Studie aufgebaut werden kann. Dabei sind u.a. die Notwendigkeit der Verfahrensschritte, Möglichkeiten zur Vereinfachung des Verfahrens oder auch die Nutzung oder Erhebung weiterer Daten zu diskutieren und anschließend praxistaugliche Empfehlungen zur Überwachung und Einhaltung von Mindestwasserabflüssen an den Gewässern abzuleiten bzw. die bereits erarbeiteten Empfehlungen zu validieren.
Zudem sind, aufbauend auf den Erkenntnissen aus den Begehungen und Messungen, mögliche Maßnahmen an den Beispielgewässern aufzuzeigen, die dazu führen könnten, den ökologisch erforderlichen Mindestwasserabfluss zu verringern. Z. B. können bei unnatürlich breit ausgebauten Gewässerprofilen (u. a. zur Ableitung von Sümpfungswasser in Bergbau-beeinflussten Gewässern) Maßnahmen zur naturnäheren Gestaltung des Gewässerlaufs mit Strukturelementen bewirken, dass auch geringere Durchflussmengen ausreichen, um die gewässertypspezifische Fauna und Flora anzusiedeln und zu erhalten.
Es sind weiterhin die spezifischen Belastungen und Defizite der Gewässer zu recherchieren und zusammenzutragen, die zur Verfehlung des ökologisch guten Zustands bzw. Potentials führen (z. B. nicht eingehaltene physikalisch-chemische Parameter, ein zu hoher Klarwasseranteil der Kläranlagen im Gewässer, eingeschränkte Durchgängigkeit). Dazu sollen u. a. die vorhandenen Messdaten mit zu recherchierenden Grenz- bzw. Schwellenwerten hinsichtlich der Verträglichkeit mit der Biozönose verglichen und eingeordnet werden. Anschließend soll eine Aussage dazu getroffen werden, welchen Stellenwert die Einhaltung des ökologischen Mindestwasserabflusses bei der Zielerreichung des ökologisch guten Zustands bzw. Potentials hat.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-22 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Für den Fall, dass die hydrologischen Bedingungen bei einer Messkampagne ähnlich denen einer anderen Messkampagne waren und der Informationszugewinn somit...”
Beschreibung der Optionen
Für den Fall, dass die hydrologischen Bedingungen bei einer Messkampagne ähnlich denen einer anderen Messkampagne waren und der Informationszugewinn somit sehr gering war, sind je 2 weitere Geländetage pro Fließgewässer als optionale Position in der Kostenkalkulation zu veranschlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Projektskizze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 51.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 34.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-27 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 120
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Nationale Registrierungsnummer: nicht relevant
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 081-284817 (2026-04-24)