Der NDR ersetzt seine Broadcast-Audioregie in der Elbphilharmonie. Es handelt sich um einen Raum mit drei Arbeitsplätzen, einen direkt angegliederten Technikraum, sowie weiterer Technik, die in Räumen der Elbphilharmonie installiert ist. Neben der Audiotechnik wird die gesamte technische Infrastruktur der Regie zeitgemäß ersetzt. Die Möblierung bleibt bestehen. Es finden keine baulichen Anpassungen statt. All das geschieht in enger Abstimmung mit diversen Gewerken des NDR, wie auch der Elbphilharmonie bzw. deren Betriebsgesellschaft (ELBG) als wichtiger Partnerin und künftiger gleichberechtigter Mitnutzerin der Regie. In diesem Vergabeverfahren wird ein Generalunternehmer gesucht, der die Fachplanung übernimmt.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung Audioregie Elbphilharmonie
Referenznummer: E20/2026/05
Kurze Beschreibung:
Der NDR ersetzt seine Broadcast-Audioregie in der Elbphilharmonie. Es handelt sich um einen Raum mit drei Arbeitsplätzen, einen direkt angegliederten Technikraum, sowie weiterer Technik, die in Räumen der Elbphilharmonie installiert ist. Neben der Audiotechnik wird die gesamte technische Infrastruktur der Regie zeitgemäß ersetzt. Die Möblierung bleibt bestehen. Es finden keine baulichen Anpassungen statt. All das geschieht in enger Abstimmung mit diversen Gewerken des NDR, wie auch der Elbphilharmonie bzw. deren Betriebsgesellschaft (ELBG) als wichtiger Partnerin und künftiger gleichberechtigter Mitnutzerin der Regie.
In diesem Vergabeverfahren wird ein Generalunternehmer gesucht, der die Fachplanung übernimmt.
Der NDR ersetzt seine Broadcast-Audioregie in der Elbphilharmonie. Es handelt sich um einen Raum mit drei Arbeitsplätzen, einen direkt angegliederten Technikraum, sowie weiterer Technik, die in Räumen der Elbphilharmonie installiert ist. Neben der Audiotechnik wird die gesamte technische Infrastruktur der Regie zeitgemäß ersetzt. Die Möblierung bleibt bestehen. Es finden keine baulichen Anpassungen statt. All das geschieht in enger Abstimmung mit diversen Gewerken des NDR, wie auch der Elbphilharmonie bzw. deren Betriebsgesellschaft (ELBG) als wichtiger Partnerin und künftiger gleichberechtigter Mitnutzerin der Regie.
In diesem Vergabeverfahren wird ein Generalunternehmer gesucht, der die Fachplanung übernimmt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fernseh- und audiovisuelle Geräte📦 Beschreibung
Interne Kennung: E20/2026/05
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der NDR ersetzt seine Broadcast-Audioregie in der Elbphilharmonie. Es handelt sich um einen Raum mit drei Arbeitsplätzen, einen direkt angegliederten Technikraum, sowie weiterer Technik, die in Räumen der Elbphilharmonie installiert ist. Neben der Audiotechnik wird die gesamte technische Infrastruktur der Regie zeitgemäß ersetzt. Die Möblierung bleibt bestehen. Es finden keine baulichen Anpassungen statt. All das geschieht in enger Abstimmung mit diversen Gewerken des NDR, wie auch der Elbphilharmonie bzw. deren Betriebsgesellschaft (ELBG) als wichtiger Partnerin und künftiger gleichberechtigter Mitnutzerin der Regie.
In diesem Vergabeverfahren wird ein Generalunternehmer gesucht, der die Fachplanung übernimmt. Dabei gilt es die Verkabelung der beigestellten Audio-Technik und der zugehörigen Infrastruktur in die Gestelle und Räume zu beplanen. Es sind weitere Geräte zu liefern und zu integrieren. Der Generalunternehmer montiert die Geräte in einem ersten Aufbau beim NDR. Dort finden die gesamte Inbetriebnahme und Konfiguration des Gesamtsystems statt. Auch dort finden die betriebstechnische Güteprüfung und eine Vorabnahme statt. Der Generalunternehmer übernimmt anschließend den Umzug in die letztendliche Installation in das Konzerthaus. Dazu gehört die Demontage aller entsprechenden Komponenten des Bestands, die Logistik der alten und neuen Geräte von und zur Elbphilharmonie, so wie der Einbau und die finale Inbetriebnahme des gesamten Systems.
Der NDR ersetzt seine Broadcast-Audioregie in der Elbphilharmonie. Es handelt sich um einen Raum mit drei Arbeitsplätzen, einen direkt angegliederten Technikraum, sowie weiterer Technik, die in Räumen der Elbphilharmonie installiert ist. Neben der Audiotechnik wird die gesamte technische Infrastruktur der Regie zeitgemäß ersetzt. Die Möblierung bleibt bestehen. Es finden keine baulichen Anpassungen statt. All das geschieht in enger Abstimmung mit diversen Gewerken des NDR, wie auch der Elbphilharmonie bzw. deren Betriebsgesellschaft (ELBG) als wichtiger Partnerin und künftiger gleichberechtigter Mitnutzerin der Regie.
In diesem Vergabeverfahren wird ein Generalunternehmer gesucht, der die Fachplanung übernimmt. Dabei gilt es die Verkabelung der beigestellten Audio-Technik und der zugehörigen Infrastruktur in die Gestelle und Räume zu beplanen. Es sind weitere Geräte zu liefern und zu integrieren. Der Generalunternehmer montiert die Geräte in einem ersten Aufbau beim NDR. Dort finden die gesamte Inbetriebnahme und Konfiguration des Gesamtsystems statt. Auch dort finden die betriebstechnische Güteprüfung und eine Vorabnahme statt. Der Generalunternehmer übernimmt anschließend den Umzug in die letztendliche Installation in das Konzerthaus. Dazu gehört die Demontage aller entsprechenden Komponenten des Bestands, die Logistik der alten und neuen Geräte von und zur Elbphilharmonie, so wie der Einbau und die finale Inbetriebnahme des gesamten Systems.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: wie oben beschrieben, Details in der Leistungsbeschreibung
Postanschrift: Hugh-Greene-Weg 1
Postleitzahl: 22529
Stadt: Hamburg
Postanschrift: Platz der Deutschen Einheit 4
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-12 📅
Datum des Endes: 2027-07-23 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 29 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-31 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, die sich nicht auf die Zuschlagskriterien beziehen, können nachgefordert werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unternehmensinformationen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Versicherungsnachweis / Mindestversicherungssumme: (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Projektsprache in Wort und Schrift ist deutsch
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß GWB
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYT1KJMXTE#
(1) Die Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle sowie Beantwortung von Fragen zu diesem Verfahren erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
(2) Etwaige Fragen von Unternehmen sollten bis spätestens 8 Tage vor Abgabefrist über das Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet.
(1) Die Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle sowie Beantwortung von Fragen zu diesem Verfahren erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
(2) Etwaige Fragen von Unternehmen sollten bis spätestens 8 Tage vor Abgabefrist über das Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Nationale Registrierungsnummer: t:040 428231690
Postanschrift: Adolphsplatz 3-5
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042823-1690📞
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/🌏 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, - das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, - das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 131-477818 (2026-07-09)