Das IT-DLZ beabsichtigt in der zweiten Jahreshälfte 2023 die vorhandenen Bandspeichersysteme IBM TS3500 (3584), die an zwei Standorten innerhalb der Stadt München aufgestellt sind, zu erneuern.
Folgender Leistungsumfang wird ausgeschrieben:
1. Lieferung der IBM TS4500 Library-Komponenten, die für die Erneuerung benötigt werden
2. Dienstleistung für den Abbau der beiden IBM TS3500 Libraries und den Aufbau der IBM TS4500 Libraries
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung Bandarchiv-System
2023AHE000005
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Produkte/Dienstleistungen: JA01
📦
Kurze Beschreibung:
“Das IT-DLZ beabsichtigt in der zweiten Jahreshälfte 2023 die vorhandenen Bandspeichersysteme IBM TS3500 (3584), die an zwei Standorten innerhalb der Stadt...”
Kurze Beschreibung
Das IT-DLZ beabsichtigt in der zweiten Jahreshälfte 2023 die vorhandenen Bandspeichersysteme IBM TS3500 (3584), die an zwei Standorten innerhalb der Stadt München aufgestellt sind, zu erneuern.
Folgender Leistungsumfang wird ausgeschrieben:
1. Lieferung der IBM TS4500 Library-Komponenten, die für die Erneuerung benötigt werden
2. Dienstleistung für den Abbau der beiden IBM TS3500 Libraries und den Aufbau der IBM TS4500 Libraries
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hardware für Zentralrechner📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das IT-DLZ beabsichtigt in der zweiten Jahreshälfte 2023 die vorhandenen Bandspeichersysteme IBM TS3500 (3584), die an zwei Standorten innerhalb der Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Das IT-DLZ beabsichtigt in der zweiten Jahreshälfte 2023 die vorhandenen Bandspeichersysteme IBM TS3500 (3584), die an zwei Standorten innerhalb der Stadt München aufgestellt sind, zu erneuern.
Folgender Leistungsumfang wird ausgeschrieben:
1. Lieferung der IBM TS4500 Library-Komponenten, die für die Erneuerung benötigt werden
2. Dienstleistung für den Abbau der beiden IBM TS3500 Libraries und den Aufbau der IBM TS4500 Libraries
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-22 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-24
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-24
13:00 📅
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 120-380912 (2023-06-21)