Erneuerung der EDV-Ausstattung

Stadt Alzenau

Lieferung und Installation neuer Clients in der Stadtverwaltung und diverser Liegenschaften der Stadt Alzenau

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-07-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Installation neuer Clients in der Stadtverwaltung und diverser Liegenschaften der Stadt Alzenau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aschaffenburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Alzenau
Postanschrift: Hanauer Str. 1
Postleitzahl: 63755
Postort: Alzenau
Kontakt
Internetadresse: http://www.alzenau.de 🌏
E-Mail: edv-vergabe@alzenau.de 📧
Telefon: +49 6023502161 📞
Fax: +49 6023502361 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=274635 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=274635 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-17 📅
Datum des Beginns: 2023-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 135-431930
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
Gemäß §56 VgV Abs. 2 wird der Auftraggeber keine Unterlagen nachfordern.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Installation von insgesamt
- 75 modularen All-in-One-PCs,
- 136 Notebooks
- 33 Convertible Notebooks
- 390 Monitoren in diversen Größen
verteilt auf insgesamt 29 Liegenschaften
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alzenau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=274635
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=274635
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=274635
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=274635

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Alzenau, Vergabestelle, Hanauer Str. 1, 63755 Alzenau

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Edv
Internetadresse: www.alzenau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=274635 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981530 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531456 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§
155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 135-431930 (2023-07-12)