Die Stadtverwaltung Salzgitter arbeitet weitgehend mit Microsoft-Produkten (lokale Betriebssysteme, Server-Betriebssysteme, Exchange Server, SQL Server, Active-Directory).
Die gesamte IT-Landschaft wird OnPremise im städtischen Rechenzentrum bereitgestellt und von ca. 1850 Benutzern und Benutzerinnen genutzt.
Die Microsoft-Lizenzierung erfolgt aktuell über den demnächst auslaufenden Konzernvertrag "Microsoft Enterprise Agreement" 7498933 - Rahmenvertrag 72E6766, welcher auf den bisherigen Konditionenverträgen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit Microsoft beruht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-10.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
Referenznummer: 2023-0229_23-0201
Kurze Beschreibung:
“Die Stadtverwaltung Salzgitter arbeitet weitgehend mit Microsoft-Produkten (lokale Betriebssysteme, Server-Betriebssysteme, Exchange Server, SQL Server,...”
Kurze Beschreibung
Die Stadtverwaltung Salzgitter arbeitet weitgehend mit Microsoft-Produkten (lokale Betriebssysteme, Server-Betriebssysteme, Exchange Server, SQL Server, Active-Directory).
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-14 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 155-495986
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
“Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist...”
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
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Quelle: OJS 2023/S 155-495986 (2023-08-10)