Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) beschafft als Vergabestelle im Auftrag und für Deutschladradio (DR) das o.g. beschriebene Projekt "Erneuerung des S1 Komplexes beim Deutschlandfunk Kultur in Berlin".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung des S1 Komplexes beim Deutschlandfunk Kultur in Berlin
E80/2023/04
Produkte/Dienstleistungen: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) beschafft als Vergabestelle im Auftrag und für Deutschladradio (DR) das o.g. beschriebene Projekt "Erneuerung des S1...”
Kurze Beschreibung
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) beschafft als Vergabestelle im Auftrag und für Deutschladradio (DR) das o.g. beschriebene Projekt "Erneuerung des S1 Komplexes beim Deutschlandfunk Kultur in Berlin".
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschlandradio Berlin Hans-Rosenthal-Platz 10825 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Produktions- und Havarie Sendekomplex S1 mit der Regie S1 und den Studios S1a und S1b und den zentralen Einbauten hierfür im Geräteraum HVT wurde im...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Produktions- und Havarie Sendekomplex S1 mit der Regie S1 und den Studios S1a und S1b und den zentralen Einbauten hierfür im Geräteraum HVT wurde im Jahr 2010 in Betrieb genommen. Die eingebaute Zentraltechnik der Firma DHD wird nicht mehr produziert, arbeitet an der Leistungsgrenze und kann nicht mehr erweitert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-10 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist bei einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nicht abweichend...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist bei einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe hingewiesen. Alle Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der EU-Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Ansonsten kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Unternehmensinformation
Das Unternehmen des Bieters ist in einem Anhang darzustellen. Hierbei soll besonders auf die angebotene Leistung eingegangen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Unternehmensinformation
Das Unternehmen des Bieters ist in einem Anhang darzustellen. Hierbei soll besonders auf die angebotene Leistung eingegangen werden.
2. Jahresumsätze
Der Jahresumsatz des Unternehmens, jeweils getrennt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, ist in EUR anzugeben. Hierbei soll in Gesamtumsatz und Umsatz bezogen auf die angebotene Leistung unterschieden werden.
3. Erklärung über den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Nachweise der Erfahrung in der Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Anforderungen durch Vorlage von Unterlagen über bereits...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweise der Erfahrung in der Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Anforderungen durch Vorlage von Unterlagen über bereits realisierte und ge-startete Projekte (mindestens 2) der letzten 4 Jahre (Referenzliste) als stichwortartige Beschreibung mit Angabe des Auftraggebers, unter Nennung des Auftragswertes und der Realisierungszeit.
2. Nachweis der für die Umsetzung erforderlichen Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit inkl. der Nachunternehmer im Hinblick auf ausreichende und qualifizierte personelle Ausstattung für die entsprechenden Bereiche Werkplanung, Montage und Inbetriebnahme.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: 1. Projektsprache in Wort und Schrift ist deutsch
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-12
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-12
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“.1) Die Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle sowie Beantwortung von Fragen zu diesem Verfahren erfolgt ausschließlich über das...”
.1) Die Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle sowie Beantwortung von Fragen zu diesem Verfahren erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Die Interessentensind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
(2) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollten bis spätestens 8 Tage vor Abgabefrist über das Vergabeportalübersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet.
(3) Für die Angebotsabgabe sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
(4) Der Bewerber hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.
(6) Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform folgendes: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FY1BVN9CFF
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 0309013-7613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 0309013-7613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). gemäß §160 Abs. 3 GWb ist der Antragunzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügeabhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.