Die DB Energie betreibt die Energieinfrastruktur der Deutschen Bahn. Maßgeblich wird diese durch die Elektroenergieversorgung für den Zugbetrieb bestimmt. Dazu betreibt die DB Energie zur deutschlandweiten Verteilung der elektrischen Energie ein Übertragungsnetz auf Hoch¬spannungs¬ebene (110 kV, 16,7 Hz), dessen Koordination und Überwachung durch die Haupt¬schaltleitung (HSL) gewährleistet wird. Des Weiteren werden weite Strecken des Fern¬bahn¬verkehrs der Deutschen Bahn elektrisch betrieben. Hierfür sind deutschlandweit sieben Zentral¬schaltstellen zur Beobachtung und Steuerung der Oberleitungen (15 kV, 16,7 Hz) installiert. Diese werden derzeit gemeinsam mit den Netzleitsystemen der Stromschienen-geführten
S-Bahnen Berlin und Hamburg in ein zentrales Verbundleitsystem (VLS) überführt. Das übergeordnete Verteilnetz der Deutschen Bahn (110kV-/16,7Hz-Netz) besteht aus ca. 16.000 km Bahnstromleitungen, knapp 200 Hochspannungsschaltanlagen und ca. 50 Erzeugereinheiten verschiedenster Bauarten, die den Bahnstrom erzeugen und in das Netz einspeisen. Derzeit betreibt die DB Energie in ihrer Hauptschaltleitung (HSL) zur Betriebsführung dieses Netzes ein Netzleitsystem. Es handelt sich um ein mehrfach redundantes SCADA-System mit Netzanalyse- und Optimierungswerkzeugen für den Erzeugereinsatz sowie einem separaten Netzregler zur Erhaltung der Frequenzstabilität sowie Abwicklung des Verbundbetriebs mit ÖBB und SBB.
Das Netzleitsystem besteht aus mehreren Komponenten. Dazu gehören:
• die Prozessanschaltung, sie realisiert den Datenaustausch mit den Unterstationen im Netz,
• eine Datenbank, sie hält das Datenmodell des Bahnstromnetzes,
• ein Datawarehouse, darin werden Massendaten aus dem Netz gehalten und für verschiedene Anwendungen in der Leitstelle und anderen Organisationseinheiten aufbereitet und vorgehalten,
• mehrere Funktionsmodule für die Betriebsführungsaufgaben sowie schließlich
• eine Vielzahl von Leitplatzrechnern, an denen die Bediener ihre Aufgaben durchführen.
Aufgrund der altersbedingten Abgängigkeit sowie der Anpassung an neue regulatorische Anforderungen (Unbundling) muss dieses Leitsystem bis Ende 2026 ausgetauscht und abgenommen werden. Damit einhergehend sieht die HSL auch ein neues Standortkonzept vor, indem der Hauptstandort in ein neues Gebäude umzieht. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Mitte 2025 vorgesehen.
Im Vorfeld dieser Entwurfsplanung hat die DB Energie GmbH im Rahmen einer Vorentwurfsplanung daher entschieden, die notwendige Erneuerung der HSL im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung Hauptschaltleitung, Leitsystem
23FEI69977
Produkte/Dienstleistungen: Steuerungs- und Kontrollsystem📦
Kurze Beschreibung:
“Die DB Energie betreibt die Energieinfrastruktur der Deutschen Bahn. Maßgeblich wird diese durch die Elektroenergieversorgung für den Zugbetrieb bestimmt....”
Kurze Beschreibung
Die DB Energie betreibt die Energieinfrastruktur der Deutschen Bahn. Maßgeblich wird diese durch die Elektroenergieversorgung für den Zugbetrieb bestimmt. Dazu betreibt die DB Energie zur deutschlandweiten Verteilung der elektrischen Energie ein Übertragungsnetz auf Hoch¬spannungs¬ebene (110 kV, 16,7 Hz), dessen Koordination und Überwachung durch die Haupt¬schaltleitung (HSL) gewährleistet wird. Des Weiteren werden weite Strecken des Fern¬bahn¬verkehrs der Deutschen Bahn elektrisch betrieben. Hierfür sind deutschlandweit sieben Zentral¬schaltstellen zur Beobachtung und Steuerung der Oberleitungen (15 kV, 16,7 Hz) installiert. Diese werden derzeit gemeinsam mit den Netzleitsystemen der Stromschienen-geführten
S-Bahnen Berlin und Hamburg in ein zentrales Verbundleitsystem (VLS) überführt. Das übergeordnete Verteilnetz der Deutschen Bahn (110kV-/16,7Hz-Netz) besteht aus ca. 16.000 km Bahnstromleitungen, knapp 200 Hochspannungsschaltanlagen und ca. 50 Erzeugereinheiten verschiedenster Bauarten, die den Bahnstrom erzeugen und in das Netz einspeisen. Derzeit betreibt die DB Energie in ihrer Hauptschaltleitung (HSL) zur Betriebsführung dieses Netzes ein Netzleitsystem. Es handelt sich um ein mehrfach redundantes SCADA-System mit Netzanalyse- und Optimierungswerkzeugen für den Erzeugereinsatz sowie einem separaten Netzregler zur Erhaltung der Frequenzstabilität sowie Abwicklung des Verbundbetriebs mit ÖBB und SBB.
Das Netzleitsystem besteht aus mehreren Komponenten. Dazu gehören:
• die Prozessanschaltung, sie realisiert den Datenaustausch mit den Unterstationen im Netz,
• eine Datenbank, sie hält das Datenmodell des Bahnstromnetzes,
• ein Datawarehouse, darin werden Massendaten aus dem Netz gehalten und für verschiedene Anwendungen in der Leitstelle und anderen Organisationseinheiten aufbereitet und vorgehalten,
• mehrere Funktionsmodule für die Betriebsführungsaufgaben sowie schließlich
• eine Vielzahl von Leitplatzrechnern, an denen die Bediener ihre Aufgaben durchführen.
Aufgrund der altersbedingten Abgängigkeit sowie der Anpassung an neue regulatorische Anforderungen (Unbundling) muss dieses Leitsystem bis Ende 2026 ausgetauscht und abgenommen werden. Damit einhergehend sieht die HSL auch ein neues Standortkonzept vor, indem der Hauptstandort in ein neues Gebäude umzieht. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Mitte 2025 vorgesehen.
Im Vorfeld dieser Entwurfsplanung hat die DB Energie GmbH im Rahmen einer Vorentwurfsplanung daher entschieden, die notwendige Erneuerung der HSL im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung durchzuführen.
Der Auftraggeber ist im Sinne der EU-Richtlinie 2008/114/EG als ein Unternehmen der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) eingestuft. KRITIS-Unternehmen haben eine wichtige Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe oder erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit eintreten können. Aus diesem Grund beruft sich der Auftraggeber auf sein Recht (§§ 5, 41 VgV), vor der Ausgabe der vollständigen Auftragsunterlagen die Abgabe einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung zu fordern, um den Schutz der Vertraulichkeit sicherheitskritischer Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens gewährleisten zu können.
Aus diesem Grund werden dem Bieter im Anschluss an seine Interessensbekundung auf der Vergabeplattform nur die eingeschränkten Auftragsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und Abgabe der unter Formblatt 9 angehängten unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung an den Auftraggeber, werden dem geeigneten Wettbewerber auf der Vergabeplattform die vollständigen Auftragsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei über die eVergabe der Deutschen Bahn AG zur Verfügung.
Anzubieten sind die Lieferung der Software und Hardware für das Netzleitsystem zur Netzbetriebsführung der Hauptschaltleitung der DB Energie GmbH, die Detailspezifikation in Form eines Pflichtenhefts für die projektspezifischen Konfigurationen und Anpassungen, die Konfiguration und Anpassung der Software an die kundenspezifischen Anforderungen, die Unterstützung bei Test und Inbetriebnahme aller zur Erfüllung der Aufgabenstellung notwendigen Funktionen, die Inbetriebnahme des Systems einschließlich Dokumentation und Schulung des Personals des Auftraggebers sowie ein Servicevertrag.
Das neue Netzleitsystem für die Hauptschaltleitung ist durch den Bieter komplett zu errichten und in deutscher Sprache zu erstellen.
Funktional werden die folgenden Hauptanforderungen gestellt:
• SCADA-Grundfunktionen (Basisverarbeitung, Archivierung und Visualisierung des Netzzustandes) inkl. Prozessanbindung und Datenverwaltung
• Fahrplanverwaltung
• Zusätzliche externe Archivierungs- und Netzdatenbank über ein ebenfalls zu realisierendes Data-Warehouse-System
• Höherwertige Funktionen zur optimierten Netz- und Systemführung (z.B. State-Estimation mit Leistungsflussberechnung, Ausfallvariantenrechnung und Optimal-Power-Flow)
• Störungsanalysefunktionen
• Planwertbasierte Prozessbetrachtung inkl. Prognosen, Zeitreihen- und Netzmodellmanagement sowie Engpassmanagement
• Anbindung eines externen Netzregler Weiterverarbeitung eingehender Daten
• Trainingsfunktionalität
Das System ist Vollredundant sowohl an Haupt- als auch Reservestandort zu konzipieren und muss dem aktuellen Stand der Technik in Bezug auf Performance, Verfügbarkeit, IT-Sicherheit und Konnektivität entsprechen.
Zur Projektrealisierung und Systemeinführung notwendige Dienstleistungen umfassen unter anderem:
• Projektmanagement
• Systemanalyse/Pflichtenheft
• Datenmodellierung, Parametrierung und Bildgenerierung
• Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Abnahme
• Qualitätssicherung und Prüfungen (Werkfunktions- (FAT) und Inbetriebnahmeprüfung (SAT))
• Schulung für Betriebspersonal und Daten- und Systemadministration
• vollständige Dokumentation
• Planung und Ausführung der Schnittstellen zur Haustechnik (eine vor-Ort-Besichtigung wird zur Angebotserstellung empfohlen)
Zusätzlich ist ein Servicevertrag anzubieten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-23 📅
Datum des Endes: 2027-11-19 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Maximale Anzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung:
- Prüfung auf Vorliegen der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung:
- Prüfung auf Vorliegen der geforderten Nachweise und Erklärungen
2. Eignungsprüfung:
- Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
3. Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Erfüllen mehr als drei Teilnehmer alle Eignungskriterien, wird eine Rangfolge der Teilnahmeanträge auf Basis der Abdeckung des im Formblatt aufgelisteten Funktionsumfanges durch die angegebenen Referenzen ermittelt.
1. Bewertungsstufe
In der ersten Bewertungsstufe werden alle eingereichten Referenzen ausgewertet und je erfülltem Leistungsmerkmal wird ein Punkt vergeben. Jedes Leistungsmerkmal muss mindestens in einer Referenz nachgewiesen und bestätigt werden. Eine Mehrfachbewertung der Leistungsmerkmale 1 bis 8 in den eingereichten Referenzen erfolgt in der 1. Bewertungsstufe nicht.
Ein Punkt pro Leistungsmerkmal wird nur bei Erfüllung vergeben. Bei Nichterfüllung des Leistungsmerkmals gibt es 0 Punkte.
Um die 2. Bewertungsstufe zu erreichen, sind 7 Punkte erforderlich, wobei Leistungsmerkmal 1 erfüllt sein muss.
2. Bewertungsstufe
Wurden 7 Punkte aus der 1. Bewertungsstufe erreicht, werden in der 2. Bewertungsstufe die erfüllten Leistungsmerkmale aller Referenzen gezählt. Eine Mehrfachbewertung der Leistungsmerkmale in den eingereichten Referenzen wird vorgenommen. Ein Punkt pro Leistungsmerkmal wird nur bei Erfüllung vergeben. Bei Nichterfüllung des Leistungsmerkmals gibt es 0 Punkte. Anschließend werden die erreichten Punkte aller Referenzen je Bewerber addiert (Gesamtpunktzahl).
Diejenigen 3 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Folgende Leistungsmerkmale werden je Referenz zugrunde gelegt:
1) Realisierung eines SCADA-Systems für die Bahnstromversorgung (MUSS)
2) Realisierung eines SCADA-Systems für DSO mit Hochspannungs-Netz
3) Realisierung eines SCADA-Systems mit mindestens 75.000 Meldungen
4) Realisierung eines SCADA-Systems mit Funktionen zur Leistungsflussberechnung inkl. Ausfallvariantenrechnung im Hochspannungs-Netz
5) Realisierung eines SCADA-Systems mit Funktionen zur Prognose des Netzabbildes (integriert oder als separates Modul)
6) Realisierung eines SCADA-Systems mit Anbindung eines Netzreglers
7) Realisierung eines SCADA-Systems mit Anbindung eines Data-Warehouse
8) Realisierung eines SCADA-Systems mit Funktionen zur Maßnahmendimensionierung für Redispatch 2.0-Prozesse (integriert oder als separates Modul)
Maximal dürfen acht Referenzen abgegeben werden. Gewertet werden nur die im Formblatt 8 - Referenzen eingetragenen Referenzen, die in den letzten zehn Jahren realisiert oder erneuert (Zeitraum der Abnahme) und deren ordnungsgemäße Leistungserbringung vom Referenzgeber mit seiner Unterschrift bestätigt wurden. In Realisierung befindliche Referenzen werden nicht gewertet.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Lastenheft
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
Die dazu erforderlichen Formblätter sind auf dem unter I.3.) beschriebenen Weg abzurufen.
a) Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und - im Falle einer Bewerbergemeinschaft - Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung. (Formblatt 1 bzw. 2)
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und nach § 19 Mindestlohngesetz vorliegen. (Formblatt 3)
c) Eigenerklärung über das Vorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen. (Formblatt 3)
d) Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern auch zu ihrer persönlichen Lage erklären. (Formblatt 4)
e) Erklärung, dass die Geschäftssprache im Projekt, auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr deutsch ist, dass die Angebotsbearbeitung, die gesamte Vertragsabwicklung, Zeichnungen, Dokumentationen und die Bedienoberfläche des Systems sowie auch die weitere Betreuung über den gesamten Lebenszyklus des Systems in deutscher Sprache vorgenommen werden, dass der Projektleiter verhandlungssicher deutsch spricht, dass der Bewerber in der Lage ist, für die Abwicklung der Projekt-, Prüf- und Inbetriebsetzungsarbeiten deutsch sprechendes Personal einzusetzen (Formblatt 5).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Angabe von Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie einzeln ausgewiesener Umsatz der beim Bieter in Frage kommenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angabe von Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie einzeln ausgewiesener Umsatz der beim Bieter in Frage kommenden Unternehmensbereiche (Formblatt 6).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Einzeln ausgewiesene Angaben über die personelle Ausstattung (mit Angabe der Funktionen: z.B. Projektabwicklung, Produktentwicklung, Support) der beim...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Einzeln ausgewiesene Angaben über die personelle Ausstattung (mit Angabe der Funktionen: z.B. Projektabwicklung, Produktentwicklung, Support) der beim Bieter in Frage kommenden Unternehmensbereiche; (Formblatt 7).
b) Jedes referenzierte Leistungsmerkmal muss nachgewiesen und durch den jeweiligen Kunden bestätigt sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Teilnahme erfolgt über die vorgegebenen Formblätter (siehe I.3.), die vollständig ausgefüllt fristgerecht einzureichen sind.
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Teilnahme erfolgt über die vorgegebenen Formblätter (siehe I.3.), die vollständig ausgefüllt fristgerecht einzureichen sind.
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der Auftraggeber ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der Auftraggeber bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen.
Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Voraussetzung für den Erhalt der vollständigen Unterlagen für die Angebotserstellung nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs ist die Vorlage der bestätigten Vertraulichkeitsvereinbarung, die mit den Formblättern den Bietern zur Verfügung gestellt wird. Die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft, Mängelbürgschaft
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Ausschreibungsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch und benennt einen gemeinsamen bevollmächtigten
Vertreter.”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-03
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-12-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
1) Für die Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise sind die Formblätter zu verwenden, die wie unter I.3 beschrieben verfügbar sind.
2) Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
3) Voraussetzung für den Erhalt der vollständigen Unterlagen für die Angebotserstellung ist die Vorlage der bestätigten Vertraulichkeitsvereinbarung, die mit den Formblättern den Bietern zur Verfügung gestellt wird. Die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
4) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
5) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
6) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
7) Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
8) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
9) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
10) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
11) Anfragen zu Inhalten der Verdingungsunterlagen und zum Verfahren sind während des Verfahrens ausschließlich schriftlich per Mail an die genannte Kontaktstelle zu richten. Anfragen von verfahrensrechtlicher und inhaltlicher Relevanz werden anonymisiert, die Frage und die Antworten anschließend an alle Bewerber übermittelt. Es gelten hierbei die von den Bewerbern im Teilnahmeantrag genannten Zustelladressen (E-Mail).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 200-629088 (2023-10-12)