Erneuerung Potentialschalter B-Strecke

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)

In zwei Fahrstromschalträume werden die Potentialschalter erneuert. Der Auftragnehmer hat für diese Anlagen eine Werks- und Montageplanung zu erstellen und nach Freigabe durch den Auftraggeber (AG) die Anlagen zu bauen sowie anschlussfertig und betriebsbereit in die Liegenschaft des Auftraggebers zu liefern.

Deadline

Deadline 2026-11-17

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung Potentialschalter B-Strecke
Referenznummer: VGF-EU 260/26
Kurze Beschreibung:
In zwei Fahrstromschalträume werden die Potentialschalter erneuert. Der Auftragnehmer hat für diese Anlagen eine Werks- und Montageplanung zu erstellen und nach Freigabe durch den Auftraggeber (AG) die Anlagen zu bauen sowie anschlussfertig und betriebsbereit in die Liegenschaft des Auftraggebers zu liefern.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: d7d4885d-615e-4078-b5a7-a367d32a3886
Zusätzliche Informationen:
Die gesamte Verdrahtung muss nach VGF-Kabelrichtlinie und Kabelkatalog NT34.1 erfolgen. Steuer- und Meldestromkreise die externe Fremdspannung führen müssen in der Leitungsfarbe Orange verdrahtet werden. Der Schrank muss nach dem aktuellen Stand der Technik aufgebaut und montiert werden. Der Potentialschalter/Kurzschließer verbindet bei unzulässiger Berührungsspannung die Bauwerkserde mit der Rückleitung der Gleichstromeinspeisung der Stadtbahn. Im Potentialschalter ist für die Ansteuerung der Luftbarrenschützschaltkombination zur Verbindung der Bauwerkserde und der Rückleitung der Gleichstromeinspeisung der Stadtbahn (die sich im unteren Teil des Schrankes befindet) eine Speicherprogramierbare Steuerung vorzusehen (die sich im oberen Teil des Schrankes befindet). Im oberen Teil des Schrankes sind ebenfals die Messumformer für Spannung und Strom zu positionieren. Die Luftbarrenschützschaltkombination samt Kupferverschienung, Messhunt und Trennmesser muss durch eine durchsichtige Makrolonplatte gegen direktes Berühren geschützt sein diese soll mit Rendelmuttern gesichert sein und einen Griff besitzen mit dem man sie einfach herraus nehmen kann (Frontseitig). Die Maximalen Abmaße des Schranks dürfen die folgenden Maße nicht überschreiten: B600xH1200xT500mm. Es sind für die wiederkehrenden Prüfungen des Potentialschalters Prüf-, Messbuchsen und Trennmesserklemmen vorzusehen um die Messabgriffe von der Kupferschiene zur Steuerung des Potentialschalters aufzutrennen. Die Prüfung der Schaltzeit erfolgt über die Prüf-; Messbuchsen in dem eine externe Spannungsquelle vom AG angeschlossen wird und die Spannungdifferenz (=>90V DC) erzeugt. Die digitale Steuerung muss ein abgesetztes Display, gut lesbar und einstellbar von außen, an der Schaltschranktür vorweisen die Programierung und Parametrierung der SPS und des HMI erfolgt durch AN. Die Auslösezeit bei Berührungsspannung 84V muss ≤ 30s sein. Die Auslösezeit bei Berührungsspannung 91V muss ≤ 1s sein. Die Auslösezeit bei Berührungsspannung 106V muss ≤ 0,9s sein. Die Auslösezeit bei Berührungsspannung 120V muss ≤ 0,5s sein. Diese Auslösezeiten und Auslösespannungen sind über die Steuerung umzusetzen und müssen vom AG einstellbar sein über HMI. Diese Schaltzeiten muss die Luftbarrenschützkombination ohne zusätzliche Bauteile (Z.B Ableiter oder Thyristoren) einhalten. Eine digitale Messanzeige ist für die Strom und Spannungsanzeige des Potentialschalters im abgesetzten Display vorzusehen. - Anzeige: +- 2 kA - Anzeige: +- 200V Für die permanente Überwachung und Meldung der Spannung zwischen Bauwerkserde und Rückleitung ist im abgesetzten Display ein Fehlermeldegerät anzuzeigen und über die Steuerung zu realisieren. Es müssen die Einstellwerte und momentanen Messwerte des Fehlermeldegerätes am abgesetzten Display an der Schranktür zu sehen sein. Die Meldungen des Fehlermeldegerätes müssen auf potentialfreie Klemmen im Potentialschalterschrank aufgelegt sein. Hierfür sind für die zu erwartende Spannung und den zu erwartenden Strom geignete Messumformer für die Spannungs und Strommessung vorzusehen. Spezifikation Fehlermeldegerät: - Grenzwerteinstellungen: +- 0 bis +- 99,9 V/DC manuell einstellbar - einstellbare Zeitverzögerung für Alarmmeldung: 0 bis 99 Stunden manuell einstellbar Ein Schaltspielzähler für Zählung der Schaltspiele des Potentialschalters ist im abgesetzten Display mit vorzusehen. Die digitale Steuerung muss über eine Ausfallerkennung (Überwachung alle 100ms) verfügen. Falls es einen Ausfall gibt muss dieser von einer Störlampe Farbe Gelb Positioniert in der Schaltschranktür angezeigt werden. Ein Trennmesser für die Überbrückung der Verschienung Rückleiter und Bauwerkserde muss vorgesehen werden welches für die zu erwartenden Stöme ausgelegt ist. An der Potentialschalterschranktür ist, für die Schaltbarkeit des Potentialschalters vor Ort, die Schaltmöglichkeiten "Ein", "Aus" und "Deblockade" über das abgesetzte Display vorzusehen. Der Potentialschalter wird aus der vorhandenen Unterverteilung mit 230VAC versorgt. Alle Kabeleinführungen erfolgen von Unten. Das Schrankgehäuse wird über die PE Klemme der 230V Spannungsversorgung geerdet(Wie bei Schutzklasse 1). Die Potentialschienen sind mit dem jeweiligen Potential nach Vorgabe AG zu beschriften. Bei Ausfall bzw. nicht vorhanden sein der Steuerspannung müssen die Hauptkontakte des Luftschützes (Verbindung zwischen Bauwerkserde und Rückleitung) geschlossen sein. Der Potentialschalterschrank muss als "LM3 mit Stationsnamen" in schwarzer Beschriftung Schriftgröße 25mm gekennzeichnet sein. Diese Angabe ist auch in den Steuerungsplänen für den Potentialschalter anzugegeben. Die zwei Schränke sind folgendermaßen zu beschriften. "LM3 Merianplatz" "LM3 Bockenheimer-Warte" Mit dem Bau der Schränke darf erst nach der Freigabe der Werks und Montageplanung durch den AG begonnen werden. Alle für die Herstellung; Aufbau und Betrieb des Potentialschalterschrankes erforderlichen Materialien (Metalle; Schraubverbindungen; Klemmen; Elektrokomponenten; Kabelbefestigungen; Verschraubungen; Kabelkanäle etc.) sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Alle notwendigen Leistungen für die Umsetzung zur betriebsfertigen Erstellung der Leistung sind einzukalkulieren.
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Postleitzahl: 60311
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-10 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens zwei Fällen vergleichbare Leistungen erbracht.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung"). Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt, wenn sie die Arbeiten im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingung: Skonto zugelassen, Zahlbarmachung innerhalb von 14 Tagen, innerhalb von 30 Tagen netto.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die gesamte Verdrahtung muss nach VGF-Kabelrichtlinie und Kabelkatalog NT34.1 erfolgen. Steuer- und Meldestromkreise die externe Fremdspannung führen müssen in der Leitungsfarbe Orange verdrahtet werden. Der Schrank muss nach dem aktuellen Stand der Technik aufgebaut und montiert werden.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Nationale Registrierungsnummer: 1698af6e-a096-45d4-a96e-39c0accd6b60
Abteilung: Einkauf & Materialwirtschaft
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 8
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf & Materialwirtschaft
E-Mail: vergabestelle@vgf-ffm.de 📧
Telefon: +49 6921323300 📞
URL: https://www.vgf-ffm.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.vgf-ffm.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/a82e34ea-6ae6-42aa-9860-1f4bdbc0d625 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/a82e34ea-6ae6-42aa-9860-1f4bdbc0d625 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung"). Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt, wenn sie die Arbeiten im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen. Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben. Bieterfragen: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann. Beachtung der AVA-Richtlinie der VGF: Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Referenzen: Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens zwei Fällen vergleichbare Leistungen erbracht. Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß § 42 VgV nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist. Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der Eintragung in einem vergleichbaren ausländischen Register, nicht älter als drei Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung; in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands, wenn und soweit eine Eintragungspflicht besteht. Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: - HVA L-StB Angebotsschreiben - Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm - HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung - HVA L-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen - HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - HVA L-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit - HVA L-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe - Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht - Vertraulichkeitserklärung - Eigenerklärung zur Tariftreue nach HVTG - Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Eigenerklärung Sanktion gegen Russland EU. Gewährleistungszeit nach VOL/B ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151126603 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 202-721250 (2026-10-15)