Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1)Vom Bieter ist entweder das Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung-EU) des VHB Bayern (s.
Ziffer III.2.2) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung
(EU) 2016/7 (ABI. EU L 3 vom 06.01.2016, Seite 16), auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a.
mit Angaben zum Unternehmen, zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister, zu Insolvenzverfahren oder
Liquidation, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen sind für
diese Angaben Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen vorzulegen (Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
Gewerbezentralregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der
Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG).
(2)Alternativ zu Absatz 1 wird die Angabe der Registriernummer einer gültigen Eintragung für die
zwei Leistungsbereiche -411-03 Ausstattung der Schienenwege in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (PQ-Liste) oder einer entsprechenden Präqualifikation anerkannter gleichwertiger
Register (z.B. HPQR) anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen. Soweit die Präqualifikationsnachweise unzureichend sind, um die
(insbesondere auftragsspezifischen) Anforderungen an die Eignung und deren Nachwies(e) zu erfüllen, sind sie
vom Bieter entsprechend zu ergänzen.
(3)Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel,
Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Kapazitäten) anderer Unternehmen (z.B. konzernverbundene
Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Kapazitäten sowie die Art und den
Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat
der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden
Kapazitäten, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der
anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung
entsprechend Absatz 1 oder 2 nachzuweisen.
(4)Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von
Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile
im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und
nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen
tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren
hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend Absatz 1 oder 2 nachzuweisen;
das gilt auch für nachgeordnete Unter-Unterauftragnehmer (Sub-Subunternehmer).
(5)Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder bezeichnet sind,
ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter benannt ist, für den Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
und eine Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner erklärt wird sowie Art und Umfang der von den
Mitgliedern zu übernehmenden Leistungsteile angegeben sind.