Erneuerung und Erweiterung Umspannwerk Hechtsheim und Freileitungsumbau

Mainzer Netze GmbH

Gegenstand der Vergabe sind Bauleistungen für die Erneuerung und Erweiterung des Umspannwerks Hechtsheim sowie für den Umbau der angebundenen 110-kV-Freileitungen Bretzenheim – Hechtsheim und Hechtsheim – Laubenheim. Die Maßnahme dient der Beseitigung einer erreichten Kapazitätsgrenze und der Sicherung der Versorgung im Netzgebiet des Auftraggebers. Die Leistungen werden im Bestand und unter Betrieb erbracht. Die vorhandenen Anlagen bleiben während der Bauzeit in Betrieb, soweit die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses nichts anderes bestimmt. Erfüllungsort ist das Umspannwerk Hechtsheim, Justus-von-Liebig-Straße, 55129 Mainz-Hechtsheim, sowie der Trassenbereich der 110-kV-Freileitungen Bretzenheim – Hechtsheim und Hechtsheim – Laubenheim. Der vorgesehene Ausführungszeitraum ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses. Verbindliche Vertragsfristen werden im Vertrag des jeweiligen Loses vereinbart. Grundlage ist der vom Bieter mit dem Angebot einzureichende Bauzeitenplan. Los 1 Umspannwerk Hechtsheim: Erneuerung und Erweiterung der 110-kV-Schaltanlage, Betriebsgebäude, Sekundärtechnik, Eigenbedarf, Infrastruktur und Rückbau Los 2: Freileitungsbau: Neubau, Verstärkung, Umbau und Rückbau der Maste und Stromkreise einschließlich Korrosionsschutz Los 3: Bereitstellung, Miete, Verlegung, Betrieb und Rückbau des temporären Baueinsatzkabels

Deadline

Deadline 2026-11-20

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung und Erweiterung Umspannwerk Hechtsheim und Freileitungsumbau
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe sind Bauleistungen für die Erneuerung und Erweiterung des Umspannwerks Hechtsheim sowie für den Umbau der angebundenen 110-kV-Freileitungen Bretzenheim – Hechtsheim und Hechtsheim – Laubenheim. Die Maßnahme dient der Beseitigung einer erreichten Kapazitätsgrenze und der Sicherung der Versorgung im Netzgebiet des Auftraggebers. Die Leistungen werden im Bestand und unter Betrieb erbracht. Die vorhandenen Anlagen bleiben während der Bauzeit in Betrieb, soweit die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses nichts anderes bestimmt. Erfüllungsort ist das Umspannwerk Hechtsheim, Justus-von-Liebig-Straße, 55129 Mainz-Hechtsheim, sowie der Trassenbereich der 110-kV-Freileitungen Bretzenheim – Hechtsheim und Hechtsheim – Laubenheim. Der vorgesehene Ausführungszeitraum ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses. Verbindliche Vertragsfristen werden im Vertrag des jeweiligen Loses vereinbart. Grundlage ist der vom Bieter mit dem Angebot einzureichende Bauzeitenplan. Los 1 Umspannwerk Hechtsheim: Erneuerung und Erweiterung der 110-kV-Schaltanlage, Betriebsgebäude, Sekundärtechnik, Eigenbedarf, Infrastruktur und Rückbau Los 2: Freileitungsbau: Neubau, Verstärkung, Umbau und Rückbau der Maste und Stromkreise einschließlich Korrosionsschutz Los 3: Bereitstellung, Miete, Verlegung, Betrieb und Rückbau des temporären Baueinsatzkabels
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Unterwerken 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 E76655878
Titel: Los 1 Umspannwerk
Beschreibung der Beschaffung:
Erneuerung und Erweiterung der 110-kV-Schaltanlage, Betriebsgebäude, Sekundärtechnik, Eigenbedarf, Infrastruktur und Rückbau. Das Umspannwerk Hechtsheim der Mainzer Netze steht vor der Erweiterung der 110kV-AIS-Schaltanlage. Weiterhin wird ein neues Betriebsgebäude errichtet, in dem Sekundärtechnik, Eigenbedarf und Weitverkehr untergebracht werden. Im Zuge der Erweiterung muss auch die Bestandssekundärtechnik in das neue Betriebsgebäude mit umgezogen werden
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität 40 % Mit dem Angebot sind einzureichen: • das Ausführungs- und Technikkonzept mit höchstens 10 Seiten • das Konzept Bauablauf, Termine und Schnittstellen mit höchstens 8 Seiten. Der Bauzeitenplan ist beizufügen und zählt nicht auf die Seitenzahl. Ausführungs- und Technikkonzept: a. Technische Umsetzung der Primär- und Sekundärtechnik: Darstellung der vorgesehenen technischen Lösung für Schaltfelder, Schutz- und Leittechnik sowie Eigenbedarf, bezogen auf die Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Technischen Liefer- und Ausführungsbedingungen b. Bauen im Bestand unter Spannung: Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Bestandsanlage, Abschaltkonzept, Schutz gegen Rückspannung, Absicherung der Arbeitsbereiche gegenüber unter Spannung stehenden Anlagenteilen. c. Qualitätssicherung und Inbetriebsetzung: Prüfplan mit Prüfschritten, Werksabnahmen, Funktionsprüfungen und Inbetriebsetzung. Umgang mit festgestellten Mängeln. Dokumentation. Bauablauf, Termine und Schnittstellen a. Bauzeitenplan: Nachvollziehbarkeit des Bauzeitenplans, Abbildung der in der Leistungsbeschreibung genannten Meilensteine, Kritischer Weg, ausgewiesene Pufferzeiten. b. Umgang mit Beistellungen des Auftraggebers: Behandlung der vom Auftraggeber beigestellten Komponenten, Maßnahmen bei Abweichungen vom vorgesehenen Bereitstellungszeitraum, Vermeidung von Stillstandszeiten. c. Schnittstellen zu Los 2 und Los 3: Umgang mit den Schnittstellen zu Los 2 und Los 3, Abstimmung der Abschaltfenster mit dem Freileitungsbau und dem Baueinsatzkabel, benannte Ansprechpartner und Eskalationsstufen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 E76655878
Titel: Los 2 - Freileitungsbau
Beschreibung der Beschaffung:
Neubau, Verstärkung, Umbau und Rückbau der Maste und Stromkreise einschließlich Korrosionsschutz Die 110-kV-Freileitungsanlagen Bretzenheim–Hechtsheim und Hechtsheim–Laubenheim der Mainzer Netze GmbH wurden Mitte der 1960er-Jahre errichtet. Gegenstand der Maßnahme sind acht bestehende Freileitungsmasten auf einer Länge von rund 1,5 km westlich und südlich des Umspannwerks Hechtsheim, sämtlich auf der Gemarkung Hechtsheim im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz. Die Bestandsanlagen haben ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Zur Sicherstellung der langfristigen Versorgungssicherheit ist eine deutliche Erhöhung der Übertragungskapazität beider Leitungen erforderlich
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Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Freileitungen 📦
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität 40 % Mit dem Angebot sind einzureichen: • das Ausführungs- und Technikkonzept mit höchstens 10 Seiten • das Konzept Bauablauf, Termine und Schnittstellen mit höchstens 8 Seiten. Der Bauzeitenplan ist beizufügen und zählt nicht auf die Seitenzahl. Ausführungs- und Technikkonzept: a. Gründung, Mastmontage und Seilzug: Vorgesehenes Verfahren für Gründung, Mastaufbau und Seilzug, eingesetzte Gerätetechnik, Umgang mit beengten Verhältnissen und Zuwegungen. b. Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Stromkreise: Sicherheitskonzept für Arbeiten neben in Betrieb befindlichen Stromkreisen, Schutzgerüste und Absicherung von Kreuzungen, Freischaltungs- und Erdungskonzept. c. Umwelt, Anlieger und Flächenschutz: Maßnahmen zum Schutz von Boden und Bewuchs, Beweissicherung an Wegen und Flächen, Umgang mit Eigentümern und Pachtverhältnissen, Wiederherstellung. Bauablauf, Termine und Schnittstellen a. Bauzeitenplan: Nachvollziehbarkeit des Bauzeitenplans, Einhaltung der vorgegebenen Abschaltfenster, Kritischer Weg, ausgewiesene Pufferzeiten. b. Schnittstellen zu Los 1 und Los 3: Umgang mit den Schnittstellen zu Los 1 und Los 3, Abstimmung mit dem Umspannwerk und mit der Bereitstellung des Baueinsatzkabels, benannte Ansprechpartner und Eskalationsstufen..
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003 E76655878
Titel: Los 3 Baueinsatzkabel
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Bereitstellung, Miete, Verlegung, Betrieb und Rückbau des temporären Baueinsatzkabels. Die 110-kV-Freileitungsanlagen Bretzenheim–Hechtsheim und Hechtsheim–Laubenheim der Mainzer Netze GmbH werden im Bereich des Umspannwerks Hechtsheim erneuert. Während der Baumaßnahme muss der Stromkreis Gass-Saar-Laub-rot durchgehend betriebsbereit bleiben. Hierfür ist eine vorübergehende Kabelverbindung als Baueinsatzkabel erforderlich
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Starkstromleitungen 📦
Maximale Verlängerungen: 1
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität 35 % Der Auftraggeber gibt für Los 3 die beiden Anschlusspunkte und die verbindlichen Zwangspunkte der Trasse vor. Sie ergeben sich aus dem Trassenplan Baueinsatzkabel. Innerhalb dieser Vorgaben wählt der Bieter die Trassenführung, die Verlegeart und die Länge des Bauzauns selbst und legt sie seinem Angebot verbindlich zugrunde. Mit dem Angebot sind einzureichen: • das Trassen- und Verlegekonzept mit höchstens 6 Seiten, • ein maßstäblicher Trassenplan mit Angabe der Länge je Abschnitt, der Verlegeart je Abschnitt und der Länge des Bauzauns, • die Kabelberechnung mit den zugrunde gelegten Parametern, insbesondere Verlegeart, Verlegetiefe, Verlegeanordnung, spezifischer Wärmewiderstand des Bodens, Umgebungstemperatur und Belastungsgrad. Trassenplan und Kabelberechnung zählen nicht auf die Seitenzahl. Die im Trassenplan angegebenen Längen sind zugleich die Grundlage der Kalkulation im Preisblatt Los 3. Trassen- und Verlegekonzept Trassenführung, Verlegeart und Sicherung der Trasse: Bewertet werden die Führung der Trasse zwischen den vorgegebenen Anschluss- und Zwangspunkten, die Verlegeart je Abschnitt, die Querung der Baustraße einschließlich der Lastverteilung bei einer zulässigen Achslast von 12 Tonnen, Ausführung und Länge des Bauzauns sowie die Nachvollziehbarkeit der Kabelberechnung und der angesetzten Längen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-20 12:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 72 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-11-20 12:15:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter erklärt seinen Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Maßgeblich ist der Jahresdurschnitt. Gefordert wird mindestens 7.000.000,00 EUR netto im Jahresdurchschnitt. Bewirbt sich ein Bieter um mehrere Lose, gilt der höchste der für diese Lose geforderten Werte. Eine Addition der Umsätze findet nicht statt. Ein Bieter, der noch nicht seit drei Geschäftsjahren besteht, legt die Angaben für den Zeitraum seines Bestehens vor. Soweit der Bieter aufgrund der erst kürzlich aufgenommenen Geschäftstätigkeit die geforderten Umsatzzahlen nicht für den gesamten maßgeblichen Zeitraum nachweisen kann, kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen nachweisen. Als geeignete Nachweise kommen insbesondere (Aufzählung nicht abschließend) in Betracht: • eine aktuelle Bankauskunft oder eine entsprechende Bescheinigung eines Kreditinstituts über die Bonität und Kreditwürdigkeit des Bieters, • eine Bestätigung über das Bestehen einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine entsprechende Versicherungsbestätigung, • Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), soweit diese für den Zeitraum des Bestehens des Unternehmens bereits vorliegen, • eine aktuelle Liquiditäts- oder Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts, • Nachweise über vorhandene Eigenmittel oder sonstige verfügbare Finanzierungsmittel, • bei neu gegründeten Unternehmen gegebenenfalls ein belastbarer Finanz- oder Geschäftsplan, aus dem die Finanzierung und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der vorgesehenen Leistungserbringung hervorgehen. Die vorgelegten Nachweise müssen insgesamt geeignet sein, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen nachvollziehbar zu belegen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter erklärt das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR für Personenschäden und mindestens 5.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr. Alternativ kann der Bieter stattdessen erklären, im Auftragsfall eine Versicherung in dieser Höhe abzuschließen und dies vor Vertragsschluss nachzuweisen. Beleg auf gesondertes Verlangen: Bestätigung des Versicherers.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Formblätter: A4.7.1 für Los 1. Der Bieter reicht das Formblatt für jedes Los ein, für das er ein Angebot abgibt. Für jede Referenz ist ein eigener Referenzbogen auszufüllen. Der Bieter benennt mit dem Angebot für jedes Los, für das er ein Angebot abgibt, die nachstehend geforderten Referenzen. Die Referenzleistungen müssen in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbracht und abgenommen worden sein. Jede Referenz bedarf folgender Angaben: • Auftraggeber, • Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, • Leistungszeitraum, • Auftragswert der eigenen Leistung netto • sowie eine Beschreibung der Leistung, aus der die geforderten Merkmale hervorgehen. Referenzen ohne diese Angaben werden nicht berücksichtigt. Los 1 – Umspannwerk Hechtsheim: Zwei Referenzen über die Errichtung, Erweiterung oder Ertüchtigung einer Schaltanlage der Spannungsebene 110 kV oder höher, jeweils mit einem Auftragswert von mindestens 3.000.000,00 EUR netto. • Mindestens eine dieser Referenzen muss Arbeiten im laufenden Betrieb einer bestehenden Anlage umfassen, also Bauen im Bestand unter Aufrechterhaltung der Versorgung. • Mindestens eine dieser Referenzen muss die Sekundär- und Schutztechnik einschließlich Inbetriebsetzung umfassen.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für alle Lose: • Eine verantwortliche Elektrofachkraft für Anlagen mit einer Nennspannung von 123 kV oder höher nach DIN VDE 0105-100, die die Anlagenverantwortung übernehmen kann. • Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine gleichwertige Funktion. • sowie ein Koordinator nach DGUV Vorschrift 1 Los 1 zusätzlich: Einen Fachbauleiter Elektrotechnik mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung im Bau oder Umbau von Schaltanlagen mit einer Nennspannung 123 kV oder höher sowie eine verantwortliche Person für die Sekundär- und Schutztechnik mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
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Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Formblatt: A4.12 Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001. Verfügt der Bieter über kein Zertifikat, beschreibt er die von ihm angewandten Maßnahmen im dafür vorgesehenen Feld des Formblatts. Qualitätsmanagement. Der Bieter erklärt, dass er ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiges System anwendet. Ein Zertifikat ist nicht gefordert. Verfügt der Bieter über kein zertifiziertes System, beschreibt er die von ihm angewandten Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Arbeitsschutz. Der Bieter erklärt, dass er ein Arbeitsschutzmanagementsystem oder eine gleichwertige Organisation des Arbeitsschutzes unterhält. Anzugeben ist, wer die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit wahrnimmt. Die Nachweise und Zertifikate sind während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Der Auftraggeber kann ihre Vorlage jederzeit verlangen
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorauszahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft, siehe Anlage C4
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vergütung als Pauschalfestpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Abschlagszahlungen nach leistungsbezogenem Zahlungsplan entsprechend dem Baufortschritt, Zahlung spätestens 18 Werktage nach Zugang der prüffähigen Rechnung.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe Für den Ausschluss von Bewerbern, Bietern, Mitgliedern von Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie von Unternehmen, deren Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden (§ 47 Abs. 2 SektVO) und Unterauftragnehmern, gelten die §§ 123 bis 126 GWB, für Sektorenauftraggeber nach Maßgabe des § 142 GWB, sowie die nachfolgend genannten spezialgesetzlichen Ausschlusstatbestände in ihrer jeweils geltenden Fassung. 1. Zwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB) a) Rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, oder Festsetzung einer Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der folgenden Straftaten: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129, 129a, 129b StGB); Terrorismusfinanzierung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zum Zweck der Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB, § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB); Geldwäsche (§ 261 StGB); Betrug und Subventionsbetrug zulasten des Haushalts der Europäischen Union oder von Haushalten, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§§ 263, 264 StGB); Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie im Gesundheitswesen (§§ 299, 299a, 299b StGB); Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB); Vorteilsgewährung und Bestechung, auch gegenüber ausländischen und internationalen Bediensteten (§§ 333, 334 i. V. m. § 335a StGB); Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung (§§ 232 bis 233a StGB); vergleichbare Straftaten nach den Rechtsvorschriften anderer Staaten (§ 123 Abs. 2 GWB). b) Nichterfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung, wenn dies durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der Auftraggeber dies auf sonstige geeignete Weise nachweisen kann (§ 123 Abs. 4 GWB). Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. 2. Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB) Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen jederzeit während des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden, wenn es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (Nr. 1); es zahlungsunfähig ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, es sich in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (Nr. 2); es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die seine Integrität infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 GWB gilt entsprechend (Nr. 3); hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (Nr. 4); ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (Nr. 5); eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (Nr. 6); es eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (Nr. 7); es in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (Nr. 8); es versucht hat, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (Nr. 9). 3. Spezialgesetzliche Ausschlusstatbestände (vgl. § 124 Abs. 2 GWB) § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG); § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG); § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). 4. Sanktionsrechtliche Ausschlussgründe Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (Verbot der Vergabe an Personen und Unternehmen mit Russlandbezug, einschließlich der Beteiligung als Unterauftragnehmer, Lieferant oder eignungsleihendes Unternehmen mit mehr als 10 % des Auftragswerts). Unternehmen sowie Personen, die in den Sanktionslisten der Europäischen Union aufgeführt sind oder in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen, soweit unionsrechtliche Bereitstellungsverbote einer Auftragsvergabe entgegenstehen. 5. Selbstreinigung, Zeitraum, Nachweise Der Ausschluss unterbleibt, wenn das Unternehmen eine Selbstreinigung nach § 125 GWB nachweist. Die Höchstzeiträume des § 126 GWB gelten: fünf Jahre ab Rechtskraft der Verurteilung bei § 123 GWB, drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis bei § 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch Eigenerklärung bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß den Vergabeunterlagen zu erklären. Das gilt für das Unternehmen selbst, jedes Mitglied
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Mainzer Netze GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 41319
Postanschrift: Rheinallee 41
Postleitzahl: 55118
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kunz Rechtsanwälte
E-Mail: payam.saghafee-yazdi@kunzrechtsanwaelte.de 📧
Telefon: +49 6131 971767337 📞
Fax: +49 61 31 97176771 📠
URL: https://www.mainzer-netze.de 🌏
Haupttätigkeit
Strom
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E76655878 🌏
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
**Zugang zu den Vergabeunterlagen – Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit (§ 5 Abs. 3 SektVO, § 41 Abs. 4 SektVO)** Die Vergabeunterlagen enthalten sicherheitsrelevante Informationen über Anlagen der kritischen Infrastruktur des Auftraggebers, insbesondere Pläne, Schemata und technische Angaben zum Umspannwerk Hechtsheim und zu den 110-kV-Freileitungen Bretzenheim – Hechtsheim und Hechtsheim – Laubenheim. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen aller Lose ist deshalb beschränkt. Er wird nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung gewährt. Es findet kein Teilnahmewettbewerb statt. Der Auftraggeber trifft keine Auswahl unter den Unternehmen. Jedes interessierte Unternehmen erhält auf dem nachstehend beschriebenen Weg Zugang zu den vollständigen Vergabeunterlagen und kann ein Angebot abgeben. **Zugang zu den Vergabeunterlagen** 1. Der Bieter ruft das Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform subreport ELViS unter https://subreport.de/E76655878 auf. Für die Beantragung des Zugangs zu den Vergabeunterlagen und die Übermittlung der Verschwiegenheitserklärung ist eine unentgeltliche Registrierung auf der Vergabeplattform technisch erforderlich. Die Registrierung dient ausschließlich der Durchführung der Maßnahme zum Schutz der Vertraulichkeit. Eine weitergehende Verwendung der dabei erhobenen Daten findet nicht statt. 2. Nach Eingang des Downloadantrags eines Bieters übermittelt der Auftraggeber diesem unaufgefordert über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform das Formular der Verschwiegenheitserklärung zur Unterzeichnung. Die Übermittlung erfolgt unverzüglich, in der Regel spätestens am folgenden Arbeitstag. Alle Unternehmen erhalten ein inhaltsgleiches Formular. 3. Das Unternehmen übermittelt die unveränderte und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an den Auftraggeber. 4. Der Auftraggeber schaltet nach Eingang der ordnungsgemäß unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung die vollständigen Vergabeunterlagen für alle Lose unverzüglich frei, in der Regel spätestens am folgenden Arbeitstag. Die Freischaltung setzt allein den Eingang einer unveränderten und ordnungsgemäß unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung voraus. Eine weitere Prüfung findet nicht statt. Die Freischaltung steht nicht im Ermessen des Auftraggebers. 5. Eine einzige Verschwiegenheitserklärung berechtigt zum Zugang zu den Vergabeunterlagen aller Lose. 6. Bei Bietergemeinschaften genügt zunächst die Verschwiegenheitserklärung des bevollmächtigten Mitglieds. Die übrigen Mitglieder sowie Nachunternehmer und andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, dürfen die Unterlagen nur erhalten, soweit sie nach Maßgabe der Verschwiegenheitserklärung zur Vertraulichkeit verpflichtet worden sind. **Hinweise** Bieterfragen, Antworten und Änderungen der Vergabeunterlagen werden allen Unternehmen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, für die die Vergabeunterlagen freigeschaltet sind. Den Unternehmen wird empfohlen, den Downloadantrag frühzeitig zu stellen und die Verschwiegenheitserklärung unverzüglich nach Erhalt einzureichen, spätestens bis zum 06.11.2026. Nur so ist sichergestellt, dass sie alle Bieterinformationen rechtzeitig erhalten. Eine so späte Beantragung des Zugangs oder Einreichung der Verschwiegenheitserklärung, dass die Vergabeunterlagen nicht mehr sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist freigeschaltet werden können, begründet keinen Anspruch auf Verlängerung der Angebotsfrist.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: 06131162234 📞
Fax: 06131162113 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 202-719289 (2026-10-16)