- Los 2: Abbruch- und Rohbauarbeiten Umkehrosmosegebäude (vorgezogene Maßnahme Bauphase 1) Los 2 umfasst den Umbau des ehemaligen Werkstattgebäudes zum Umkehrosmosegebäude. Die Leistungen umfassen Abbruch- und Demontagemaßnahmen im Bestand sowie die Herstellung der Rohbaukonstruktion im neuen Umkehrosmosegebäude und schaffen damit die bauliche Grundlage für die Errichtung der neuen Trafostation.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung und Erweiterung Wasserwerk Halle-Beesen | Vorbereitende Maßnahmen | Los 2 von 3: Abbruch- und Rohbauarbeiten Umkehrosmoseanlage
Referenznummer: WWB-VOB- 2026-002
Kurze Beschreibung:
“- Los 2: Abbruch- und Rohbauarbeiten Umkehrosmosegebäude (vorgezogene Maßnahme Bauphase 1) Los 2 umfasst den Umbau des ehemaligen Werkstattgebäudes zum...”
Kurze Beschreibung
- Los 2: Abbruch- und Rohbauarbeiten Umkehrosmosegebäude (vorgezogene Maßnahme Bauphase 1) Los 2 umfasst den Umbau des ehemaligen Werkstattgebäudes zum Umkehrosmosegebäude. Die Leistungen umfassen Abbruch- und Demontagemaßnahmen im Bestand sowie die Herstellung der Rohbaukonstruktion im neuen Umkehrosmosegebäude und schaffen damit die bauliche Grundlage für die Errichtung der neuen Trafostation.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand von Los 2 sind vorgezogene Abbruch- und Rohbauarbeiten am ehemaligen Werkstattgebäude, das zum Umkehrosmosegebäude umgebaut wird. Die Leistung...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand von Los 2 sind vorgezogene Abbruch- und Rohbauarbeiten am ehemaligen Werkstattgebäude, das zum Umkehrosmosegebäude umgebaut wird. Die Leistung umfasst zwei aufeinander aufbauende Phasen: Phase 1 - Abbruch und Demontage im Bestand: Das Werkstattgebäude bleibt in seiner Grundstruktur bestehen, wird jedoch im Raumkonzept grundlegend umgestaltet. Im Zuge der Abbrucharbeiten werden sämtliche Innenwände, nichttragende Stützen und die Bodenplatte abgebrochen sowie Fundamente im Bereich der Grundleitungen und des Kabelkanals erforderlichenfalls zurückgebaut. Darüber hinaus umfasst diese Phase die Demontage vorhandener HLS-Technik sowie sonstiger Einbauteile und elektrotechnischer Installationen. Phase 2 - Rohbauarbeiten für die Umkehrosmoseanlage: Die Rohbauarbeiten umfassen Erdarbeiten, Erdungsarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Mauerarbeiten, Stützkonstruktionen und Wandöffnungen sowie Erdarbeiten für Kabelverlegung (Provisorium Phase 1). Besondere Anforderungen gelten an die Betonkonstruktion, insbesondere hinsichtlich Wasserundurchlässigkeit, Rissbreiten und Trinkwasserverträglichkeit. Der Beton unterliegt der Überwachungsklasse 2 mit verpflichtender Fremdüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 5 EU VOB/A vor, den Zuschlag nicht nur losweise, sondern auch gebündelt für...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 5 EU VOB/A vor, den Zuschlag nicht nur losweise, sondern auch gebündelt für mehrere oder alle Lose an einen einzigen Bieter zu erteilen, sofern dies zu einem wirtschaftlich günstigeren Ergebnis führt als die Einzelvergabe der Lose. Kombinierbar sind die Lose 1, 2 und 3 in allen Kombinationen (Los 1+2, Los 1+3, Los 2+3, Los 1+2+3). Bieter können Angebote für ein einzelnes Los, für mehrere Lose oder für alle drei Lose einreichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-29 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 144
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Umsatzerklärung: Der Bieter gibt seinen Gesamtjahresumsatz (netto) sowie seinen Jahresumsatz aus vergleichbaren Aufträgen für die letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Umsatzerklärung: Der Bieter gibt seinen Gesamtjahresumsatz (netto) sowie seinen Jahresumsatz aus vergleichbaren Aufträgen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Der durchschnittliche Jahresumsatz aus vergleichbaren Aufträgen muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Los 1 mindestens EUR 2.0 Mio. betragen. Als vergleichbar gelten Aufträge über Demontage- und Abbruchleistungen im Bestand technischer Betriebs- oder Infrastrukturanlagen (z.B. Wasseraufbereitungsanlagen, Kläranlagen, Industrieanlagen oder vergleichbare Anlagen der technischen Infrastruktur). Die Aufträge müssen wesentliche Anteile der folgenden Bereiche umfassen: - Rückbau von Anlagentechnik einschließlich Rohrleitungen und zugehöriger Anlagenkomponenten (z.B. Armaturen, Bögen, Flanschverbindungen), - Abbruch von Gebäuden oder Behälterbauwerken im Bestand (z.B. einschließlich erdüberdeckter oder erdverbauter Bauwerke) sowie - Demontage von elektro- oder leittechnischen Installationen (z.B. EMSR- oder Elektrotechnik). Die Angaben sind im Formblatt 2.4 zu machen. Die Auftraggeberin behält sich vor, geeignete Belege (z.B. Jahresabschlüsse oder Umsatzbescheinigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters) anzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter hat mit dem Angebot durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er über eine ausreichende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter hat mit dem Angebot durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder diese im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Die Versicherung muss für die gesamte Dauer der Ausführungsfrist bestehen und folgende Mindestdeckungssummen aufweisen: Schadensart Mindestdeckungssumme je Schadensfall Personenschäden 5.000.000 Euro Sachschäden 5.000.000 Euro Umweltschäden (einschließlich Gewässer- und Bodenverunreinigung) 5.000.000 Euro Vermögensschäden 1.000.000 Euro Sämtliche Deckungssummen unterliegen einer mindestens zweifachen Jahresmaximierung. Besteht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits eine entsprechende Versicherung, ist dem Angebot ein gültiger Versicherungsnachweis beizufügen. Besteht eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht, hat der Bieter auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin und noch vor Zuschlagserteilung einen verbindlichen Nachweis über den Abschluss einer vertragsgemäßen Versicherung vorzulegen. Die Vorlage des Versicherungsnachweises ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Ein Zuschlag wird nicht erteilt, solange der geforderte Nachweis nicht vorliegt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Referenzen: Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von zwei vergleichbare Referenzen nach, die innerhalb der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Referenzen: Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von zwei vergleichbare Referenzen nach, die innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre erbracht wurden. Die Darstellungen der Referenzen müssen folgende Mindestangaben enthalten: - Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts (Art und Umfang der Leistung) - Auftraggeber (Name, Anschrift und Kontaktdaten zur Nachprüfbarkeit) - Auftragswert (netto) - Leistungszeitraum (Beginn und Abschluss) - Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmereinsatz: konkret eigener Leistungsanteil Die Referenzen sind unter Verwendung des Formblatts 2.5 einzureichen. Als vergleichbar gelten Referenzen, die Abbruch- und Rohbauarbeiten im Bestand von Betriebs- oder Infrastrukturanlagen zum Gegenstand haben (z.B. Wasseraufbereitungs-, Kläranlagen, Industrieanlagen oder vergleichbare technische Infrastruktur) und wesentliche Anteile aus mindestens zwei der folgenden Bereiche umfassen: - Abbruch oder Rückbau von Gebäuden, Behälterbauwerken oder baulichen Anlagen im Bestand einschließlich Erdarbeiten, - Herstellung von Beton- oder Stahlbetonkonstruktionen mit erhöhten Anforderungen (z.B. Wasserundurchlässigkeit, besondere Expositionsklassen oder Überwachungsklasse 2), - Demontage von Anlagentechnik, HLS-Installationen oder elektrotechnischen Einbauten im laufenden oder kürzlich stillgelegten Betrieb. Jede Referenz muss einen Netto-Auftragswert von mindestens EUR 500.000 aufweisen. Die Auftraggeberin behält sich vor, beim jeweiligen Auftraggeber der Referenz Rückfragen zur Leistungserbringung zu stellen; die Bieter haben sicherzustellen, dass die angegebenen Kontaktdaten aktuell und für Rückfragen erreichbar sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Fachbetrieb nach AwSV: Der Bieter erklärt, dass er oder ein namentlich zu benennender, eignungsleihender Nachunternehmer über eine zum Zeitpunkt der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Fachbetrieb nach AwSV: Der Bieter erklärt, dass er oder ein namentlich zu benennender, eignungsleihender Nachunternehmer über eine zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Zertifizierung als Fachbetrieb gemäß § 62 AwSV verfügt, soweit die auszuführenden Tätigkeiten der Fachbetriebspflicht nach § 45 AwSV unterliegen. Dies gilt insbesondere für Arbeiten an ölhaltigen oder sonstige wassergefährdende Stoffe enthaltenden Anlagen sowie für deren Demontage, Transport und Entsorgung innerhalb der Trinkwasserschutzzone. Die Entsorgung hat über ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen zu erfolgen. Die Zertifizierungsurkunde nach § 62 Abs. 3 AwSV sowie ein etwaiger Entsorgungsnachweis sind auf Anforderung vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB): Der Bieter erklärt, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten zwingenden oder fakultativen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB): Der Bieter erklärt, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe auf ihn zutrifft. Sofern ein Ausschlussgrund vorliegt, ist dieser im Formblatt 2.4 vollständig und detailliert anzugeben. - Eigenerklärung zu MiLoG / SchwarzArbG / AEntG: Der Bieter erklärt, dass weder er noch eine für ihn gesetzlich oder satzungsgemäß vertretungsberechtigte Person in den letzten zwei Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist (§ 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG). - Tariftreue und Entgeltgleichheit: Der Bieter hat durch Eigenerklärung die Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) hinsichtlich Tariftreue und Entgeltgleichheit zu bestätigen (Formblatt 2.4). - Russlandsanktionen: Der Bieter hat durch Eigenerklärung die Einhaltung der EU-Sanktionsregelungen gegenüber Russland gemäß den einschlägigen EU-Verordnungen zu bestätigen (Formblatt 2.9).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Handelsregisterauszug: Der Bieter legt seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister bei, soweit eine Eintragung nach Maßgabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Handelsregisterauszug: Der Bieter legt seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister bei, soweit eine Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Ausländische Bieter legen eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Herkunftslandes vor. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Interessierte Unternehmen und Bieter, die der Auffassung sind, in ihren Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt zu sein, können sich an die zuständige Vergabekammer wenden: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Telefon: 0345 514-0 Telefax: 0345 514-1115 E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen und an die Vergabestelle zu richten. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB sowie auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 072-253266 (2026-04-10)