Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sind Leistungen zur Lieferung und Errichtung der Biogasaufbereitungsanlage als Gewerk 2 des Gesamtprojekts zur Errichtung der Bioabfallbehandlungsanlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Errichtung einer Bioabfallbehandlungsanlage - Gewerk 2: Biogasaufbereitungsanlage
KENN 2”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Abfallbehandlungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sind Leistungen zur Lieferung und Errichtung der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sind Leistungen zur Lieferung und Errichtung der Biogasaufbereitungsanlage als Gewerk 2 des Gesamtprojekts zur Errichtung der Bioabfallbehandlungsanlage.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen📦
Ort der Leistung: Osterholz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 27711 Osterholz-Scharmbeck
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sind Leistungen zur Lieferung und Errichtung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sind Leistungen zur Lieferung und Errichtung der Biogasaufbereitungsanlage als Gewerk 2 des Gesamtprojekts zur Errichtung der Bioabfallbehandlungsanlage.
Auf der Grundlage der für die Genehmigungsplanung erstellten Zeichnungen und Beschreibungen zur Bioabfallbehandlungsanlage sind im Gewerk 2 Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage,
-Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Biogasaufbereitungsanlage zur Herstellung von einspeisefähigem Biomethan mittels Membrantrennverfahren,
-Sämtliche Einrichtungen, die zur Reinigung des Rohbiogases aus der Fermentationsanlage gem. Rohgasspezifikation
erforderlich sind, um die Gasqualität herzustellen,
- alle erforderlichen Nebeneinrichtungen sowie
- alle erforderlichen elektro- und steuerungstechnischen Leistungen
zu berücksichtigen.
Zum Liefer- und Leistungsumfang der Biogasaufbereitungsanlage gehören insbesondere die Ausführungsplanung, die Errichtung der Anlage, die Schulung des Betriebspersonals, die Inbetriebsetzung sowie die komplette Dokumentation des Lieferumfangs. Zum Leistungsumfang gehört ebenso ein Vollwartungsvertrag über 3 Jahre. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gasqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Strombedarf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Kostenkriterium (Name): Preis (Pauschalfestpreis und Wartungskosten)
Kostenkriterium (Gewichtung): 75%
Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-15 📅
Datum des Endes: 2026-03-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: siehe Vergabeunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber die nachfolgend genannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise, sofern nicht anders angegeben, für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft separat vorzulegen.
• Nachweis der Berufsqualifikation des Bewerbers sowie seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder durch andere geeignete Dokumente. Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
• Eigenerklärung über eine etwaige Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bewerbers (wenn zutreffend).
• Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (insbesondere nach §§ 123, 124 GWB); auf dem vorgegebenen „Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“
• Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/1269 („Russland-Sanktionen-VO“); auf dem vorgegebenen „Formblatt Eigenerklärung RUS-Sanktions-VO“
• Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn; auf dem vorgegebenen Formblatt „Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG“
• Eigenerklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG); auf dem vorgegebenen „Formblatt Eigenerklärung LkSG“
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise, sofern nicht anders angegeben, für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft separat vorzulegen.
• Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
• Bonitätsnachweis durch Bankenerklärung oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Creditreform-Auskunft) mit Angaben über Zahlungsverhalten und Kreditrahmen sowie eine Kurzdarstellung der Aktiva/Passiva des Unternehmens.
• Nachweis des Bestehens einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages; im Falle der Auftragserteilung gelten u.U. weitergehende Anforderungen, d.h. der Auftragnehmer hat ggf. seinen Versicherungsschutz anzupassen bzw. zu erhöhen.
• Prüfungsberichte zum Jahresabschluss der Geschäftsjahre 2020 bis 2022 (Prüfungsbericht zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2022 sofern schon vorhanden, andernfalls vorläufige Ist-Zahlen für G&V & Bilanz).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Im Falle...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise, sofern nicht anders angegeben, für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft separat vorzulegen.
Referenzen
Die technische Leistungsfähigkeit wird durch Referenzen über vergleichbare Leistungen nachgewiesen. Der Nachweis der Referenzen hat für jeden einzelnen Referenzauftrag gesondert auf dem vorgegebenen Formblatt „Nachweis über Referenzprojekte“ zu erfolgen und die dort verlangten Angaben zu umfassen.
In Bezug auf die durch Referenzen nachzuweisende technische Leistungsfähigkeit gilt folgende Mindestanforderung, deren Nichterfüllung durch den Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führt:
• Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (01.10.2018 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist; maßgeblich ist die abgeschlossene Inbetriebnahme der Anlage) über den Bau und die Inbetriebnahme von Biogasaufbereitungsanlagen mit Membrantechnologie für 500 Nm³/h Biogas oder mehr aus der Vergärung von in Haushalten getrennt gesammeltem Bioabfallinnerhalb der Europäischen Union.
Zusätzlich gilt für Bewerber-/ Bietergemeinschaften, dass sich die nachzuweisenden Referenzen, bezogen auf den technischen Teil der Gesamtleistung, nicht auf ein gemeinsam bearbeitetes Projekt der Bewerbergemeinschaft beziehen müssen.
Sofern der Bewerber über mehr als zwei Referenzen verfügt, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, sollten diese vollständig bzw. sämtlich eingereicht werden, da eine Mehrzahl solcher Referenzen im Falle einer etwaigen Auswahlentscheidung berücksichtigt wird (siehe dazu Abschnitt 3.8).
Personelle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen.
Zertifikate, Fachkundenachweise
Nachweis/Zertifikate über das Bestehen des Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 (oder vergleichbar).
Über das hier geforderte Zertifikat bzw. den hier geforderten Fachkundenachweis muss jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft verfügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-03
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-12-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-07-31 📅
“Zur Angebots- und Verhandlungsphase werden nur Bewerber zugelassen, die die erforderliche Eignung für die Erbringung der Leistungen aufweisen und gegen die...”
Zur Angebots- und Verhandlungsphase werden nur Bewerber zugelassen, die die erforderliche Eignung für die Erbringung der Leistungen aufweisen und gegen die keine Ausschlussgründe vorliegen. Zum Zwecke der Prüfung der Eignung und des (Nicht-)Vorliegens von Ausschlussgründen sind durch den Bewerber die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag einzu-reichen.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe sowie deren Voraussetzungen und Grenzen (vgl. § 6d EU VOB/A) wird hingewiesen.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern (vgl. § 16a EU VOB/A). Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung bzw. Nachreichung.
Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge weitere und/oder ergänzende Erklärungen und/oder Nachweise zu fordern, soweit er dies im Rahmen der Eignungsprüfung für erforderlich hält. Hierauf haben sich die Bewerber bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge einzustellen, so dass sie in der Lage sein müssen, die entsprechenden Erklärungen und Nachweise ggf. unverzüglich vorzulegen.
Die beizubringenden Unterlagen haben den jeweils aktuellen Stand auszuweisen und dürfen bei Ablauf der Teilnahmefrist, sofern nachfolgend nicht anders angegeben, nicht älter als sechs Monate sein. Kopien sind ausreichend, jedoch behält der Auftraggeber sich vor, die Vorlage der Originale zu verlangen.
Sämtliche Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache, hilfsweise im fremdsprachigen Original mit deutscher Übersetzung eines anerkannten vereidigten Übersetzers, einzureichen.
Für geforderte Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 6b EU Abs. 1 VOB/A, allerdings nur, sofern und soweit diese die geforderten Eigenerklärungen umfasst/enthält.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153306📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Akteneinsicht und Geheimhaltung
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die hieran Beteiligten die Vergabeakten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften hiervon erteilen lassen können (§ 165 Abs. 1 GWB). Dies umfasst grundsätzlich auch den Inhalt der Teilnahmeanträge und Angebote konkurrierender Bieter.
Allerdings kann die Vergabekammer die Einsicht in die Vergabeakten bzw. in die Angebote konkurrierender Bieter aus wichtigen Gründen, insbesondere zum Zwecke des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, versagen (§ 165 Abs. 2 GWB). Es wird den Bietern daher empfohlen, bereits mit der Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote kenntlich zu machen, welche Teile ihrer Teilnahmeanträge bzw. Angebote aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Einsichtnahme durch andere Bieter nicht zugänglich gemacht werden sollten.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153306📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Quelle: OJS 2023/S 191-597814 (2023-09-29)
Ergänzende Angaben (2023-10-17)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 191-597814
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (01.10.2018 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist; maßgeblich ist die abgeschlossene...”
Text
Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (01.10.2018 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist; maßgeblich ist die abgeschlossene Inbetriebnahme der Anlage) über den Bau und die Inbetriebnahme von Biogasaufbereitungsanlagen mit Membrantechnologie für 500 Nm³/h Biogas oder mehr aus der Vergärung von in Haushalten getrennt gesammeltem Bioabfallinnerhalb der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“„Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (01.10.2018 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist; maßgeblich ist die abgeschlossene...”
Text
„Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (01.10.2018 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist; maßgeblich ist die abgeschlossene Inbetriebnahme der Anlage) über den Bau und die Inbetriebnahme von Biogasaufbereitungsanlagen mit Membrantechnologie für 500 Nm³/h Biogas oder mehr, erzeugt aus der Vergärung von in Haushaltungen getrennt gesammeltem Bioabfall, innerhalb der Europäischen Union und der weiteren Vertragsstaaten des EWR sowie dem Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland).“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 203-637851 (2023-10-17)