Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu A) Referenzauftrag
Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den nachstehenden (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend.
Gegenstand jedes der mindestens zwei Referenzaufträge waren Bauleistungen
- zur Errichtung eines flächendeckenden FTTB/H Netzes inkl. Hausanschlüsse;
- die im Zeitraum 14.06.2018 bis 13.06.2023 vollständig oder zu mindestens 75% des Referenzauftragsvolumens erbracht worden sind.
Der Wert jedes der mindestens zwei Referenzaufträge (d.h. das Referenzauftragsvolumen) betrug 2 500 000 Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer).
Zu B) Technische Fachkräfte /technische Ausrüstung
- Mindestens 10 Vollzeitäquivalente zuzüglich des Projektverantwortlichen und des Bauleiters, die als technische Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden;
- Angabe des Leistungsbereichs, in dem die jeweilige technische Fachkraft eingesetzt werden soll.
Zu C) Projektverantwortlicher
Der Projektverantwortliche spricht fließend und verhandlungssicher Deutsch, steht dem Auftraggeber während der gesamten Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend den Auftraggeber und ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
Der Projektverantwortliche hat
- eine mindestens fünfjährige Erfahrung als Projektverantwortlicher in vergleichbaren Projekten und in wenigstens einem früheren vergleichbaren Projekt
- über Bauleistungen zur Errichtung eines flächendeckenden FTTB/H Netzes inkl. Hausanschlüsse
- mit einem Volumen des von ihm als Projektverantwortlichen betreuten Projekts von 2 500 000 Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer)
- die Funktion des Projektverantwortlichen mit den wie vor beschriebenen Befugnissen gehabt.
Zu D) Bauleiter
Der Bauleiter spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Bauphasen montags bis freitags jeweils zu den üblichen Arbeitszeiten an mindestens 3 Tagen/Woche persönlich vor Ort (d.h. im Bereich der Baumaßnahme) und an den restlichen 2 Tagen/Woche telefonisch oder persönlich vor Ort zur Verfügung, informiert während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber und ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen der Bauleitung entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme entsprechender rechtsgeschäftlicher Erklärungen sowie in diesem Rahmen zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
Der Bauleiter hat entweder
- eine bautechnische Hochschulausbildung sowie mindestens drei anschließende Jahre einschlägige Berufserfahrung; oder
- eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Baugewerbe (z.B. Straßenbaumeister, Bautechniker) sowie mindestens fünf anschließende Jahre einschlägige Berufserfahrung im Baugewerbe.