Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die hier gemachten Angaben gelten sowohl für die persönliche Lage als auch für die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische/berufliche Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen Bei Einsatz von Nachunternehmen ist die NU-Erklärung ("Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen") mit dem Angebot abzugeben. Auf gesondertes Verlangen sind deren Eignungsnachweise (soweit diese erforderlich sind) oder deren Präqualifizierung (Nummer, unter der diese im PQ Register geführt werden) vorzulegen. Weitere geforderte Einzelnachweise, welche nicht aus dem PQ Register hervorgehen, sind dann mit der Aufforderung einzureichen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, sofern diese nicht aus dem PQ Register hervorgehen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen Bei Einsatz von Nachunternehmen ist die NU-Erklärung ("Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen") mit dem Angebot abzugeben. Auf gesondertes Verlangen sind deren Eignungsnachweise (soweit diese erforderlich sind) oder deren Präqualifizierung (Nummer, unter der diese im PQ Register geführt werden) vorzulegen. Weitere geforderte Einzelnachweise, welche nicht aus dem PQ Register hervorgehen, sind dann mit der Aufforderung einzureichen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die erforderliche berufliche Befähigung oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Wenn Sie beabsichtigen, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe nach § 6d VOB/A -EU) in Anspruch zu nehmen, sind mit dem Angebot die EL-Erklärung ("Eigenerklärung zur Eignungsleihe") und auf Anforderung die EL-Verpflichtungserklärung und die Eignungs-nachweise einzureichen. Sofern der Eignungsleihende präqualifiziert ist, kann er sich dem bedienen, wenn das Register die erforderlichen Nachweise enthält.
Mit dem Angebot einzureichen:
Zum Nachweis ihrer Eignung ist gem. § 6a Abs. 1 VOB/A -EU die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber oder Bieter zu prüfen. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit werden Selbstreinigungsmaßnahmen in entsprechender Anwendung des § 6f VOB/A- EU Absatz 1 und 2 berücksichtigt.
Der Nachweis der Eignung umfasst gem. § 6a Abs. 2 VOB/A-EU die folgenden Angaben (mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch die Präqualifizierung vorzulegen):
1. den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
2. die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind*. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der Auftraggeber darauf hinweisen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf Jahre zurückliegen,
3. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
4. die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
sowie Angaben,
5. ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
6. ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
7. dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
8. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
9. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
* Mindestanforderungen: 3 Referenzprojekte über vergleichbare Containerbauprojekte, vorzugsweise Projekte über Containerbau von Flüchtlingsunterkünften, Übergangswohnheimen o.ä.
Zudem sind zum Nachweis der Eignung ggf. folgende Unterlagen einzureichen:
- ggf. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen / Eignungsleihe (sofern zutreffend) (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - siehe auch Hinweise Nachunternehmen und Eignungsleihe
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung (sofern zutreffend) (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - siehe auch Hinweise Bietergemeinschaften
Auf Anforderung einzureichen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise (mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Ggf. Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (sofern zutreffend) (mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen tariflichen Sozialkasse, z. B. SOKA-BAU (maximal 6 Monate alt) (mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (maximal 12 Monate alt) mit Angabe der Lohnsummen (mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG (maximal 12 Monate alt) (mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (maximal 12 Monate alt) (mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen (mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Bescheinigungen der Referenzgeber über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis (mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe (sofern zutreffend) (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Ggf. Eignungsnachweise für Nachunternehmer (sofern zutreffend) (mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen" oder durch den Präqualifizierungsnachweis)
- ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe (sofern zutreffend)