Für die Grundstücke Kanalstr. 43-45 und 47-51 in 12357 Berlin-Neukölln ist eine gemeinsame Grundwasserreinigungsanlage zu errichten und für eine Laufzeit von 10 Jahren zu betreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Errichtung und Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage Kanalstr. 43-51 in 12357 Berlin-Neukölln
6793-08-K-92-1”
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung📦
Kurze Beschreibung:
“Für die Grundstücke Kanalstr. 43-45 und 47-51 in 12357 Berlin-Neukölln ist eine gemeinsame Grundwasserreinigungsanlage zu errichten und für eine Laufzeit...”
Kurze Beschreibung
Für die Grundstücke Kanalstr. 43-45 und 47-51 in 12357 Berlin-Neukölln ist eine gemeinsame Grundwasserreinigungsanlage zu errichten und für eine Laufzeit von 10 Jahren zu betreiben.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kanalstraße 43-51 in 12357 Berlin-Neukölln
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Grundstücke Kanalstr. 43-45 und 47-51 in 12357 Berlin-Neukölln ist eine gemeinsame Grundwasserreinigungsanlage zu errichten und für eine Laufzeit...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Grundstücke Kanalstr. 43-45 und 47-51 in 12357 Berlin-Neukölln ist eine gemeinsame Grundwasserreinigungsanlage zu errichten und für eine Laufzeit von 10 Jahren zu betreiben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Wertigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen: siehe Auftragsunterlagen, insbes. "Hinweise zur Angebotserstellung"
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Auftragsunterlage "Hinweise zur Angebotserstellung"
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 (GVBI. Nr. 18 für Berlin vom 30.04.2020, S. 276)” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-26
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.”
“Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum...”
Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/
notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter "Einstellungen - FIRMA - Vergabeplattformen" mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button "Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen.
Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090138613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB
präkludiert sein. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB
präkludiert sein. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 178-553858 (2023-09-12)