Beschreibung der Beschaffung
In Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung ist ein Wertstoffhof für die Annahme von Abfällen (z. B. Sperrmüll) und wertstoffhaltigen Abfällen (Wertstoffe z. B. Altpapier) gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung auf einem geeigneten Standort einzurichten und zu betreiben. Ein Teil der Abfälle ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur weiteren Entsorgung bzw. Verwertung zu den vom ZASO benannten jeweiligen Anlagen zu transportieren.
Der Auftragnehmer hat die getrennte kontrollierte Annahme von biologisch abbau-baren Abfällen (Grünabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle sowie Speiseöle/-fette) aus privaten Haushaltungen auf dem Wertstoffhof entsprechend der vom ZASO festgelegten Vorgaben und der Muster-Benutzungsordnung umzusetzen. Die ange-nommenen Grünabfälle sind der ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen und diese sind dem ZASO nachzuweisen. Die Bereitstellung von Biotonnen für die Erfassung und Verwertung von Nahrungs- und Küchenabfällen sowie für Speiseöle/-fette erfolgt über den Auftraggeber.
Der mobilen Kleinmengensammlung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffmobil) des derzeit vom ZASO beauftragten Dritten oder seines Unterauftragnehmers, ist an mehreren vorgegebenen Samstagen (derzeit alle 2 Monate) für vier Stunden kostenfrei ein geeigneter Stellplatz auf dem Wertstoffhof einzurichten. Der Betreiber des Wertstoffhofs hat sich direkt mit dem jeweils beauftragten Unternehmen zwecks Regelung weiterer Modalitäten in Verbindung zu setzen.
Der Betreiber hat die Annahme von Textilabfällen (Gebraucht- oder Alttextilien) auf dem Wertstoffhof abzusichern. Dazu sind genügend Aufstellflächen von Altkleidercontainern auf dem Gelände vorzuhalten. Ab 2025 wird der ZASO die Annahme von Textilabfällen im Verbandsgebiet neu organisieren.
Da sich im Gebiet des Wertstoffhofs keine Annahmemöglichkeit für Bauschutt/Baustellenmischabfall befindet, ist als privatwirtschaftliche Leistung gegen Entgelt die Annahme von kostenpflichtigen Kleinmengen bis maximal 1 m³ je Fraktion und Anlieferung aus privaten Haushaltungen zu gewährleisten.
Als zusätzlicher Dienstleistung soll die Annahme von Motorradreifen, PKW-Reifen mit und ohne Felge auf privatwirtschaftlicher Basis aus privaten Haushaltungen angeboten werden.
Der ZASO ist berechtigt, im Rahmen von Maßnahmen zur Wertschöpfung bei Alt-metallen, eine Separierung anzuordnen (siehe 5.4).