Auftragsbekanntmachung (2026-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung und Management des Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen IV
Referenznummer: 13 - 0452/316
Kurze Beschreibung:
“Offenes Verfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrags für die Errichtung und das Management des Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen IV”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bank- und Investmentdienstleistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben wird die Errichtung und das Management des Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen IV (WMS IV). Der Freistaat Sachsen sichert zu, als öffentlicher...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wird die Errichtung und das Management des Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen IV (WMS IV). Der Freistaat Sachsen sichert zu, als öffentlicher Auftraggeber und Ankerinvestor ein Fondsinvestment in Höhe von bis zu 30 Mio. EUR in den Fonds einzubringen. Als weiterer öffentlicher Investor beteiligt sich die Sächsische Aufbaubank mit bis zu 20 Mio. EUR. Die Beteiligung der SAB steht unter dem Vorbehalt einer Gremienentscheidung des SAB-Verwaltungsrates. Der Freistaates Sachsen stellt seine Mittel unabhängig von dieser Gremienentscheidung zur Verfügung. Der WMS IV soll beihilfefrei ausgestaltet sein (Pari-passu). Gemäß Erwägungsgrund 34 der Mitteilung der EU-Kommission "Leitlinie für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen (2014/C 19/04)" ist hierfür eine unabhängige private Beteiligung von mindestens 30 Prozent sicherzustellen. Damit der Fonds jederzeit handlungsfähig ist, sollen private Mittel in den Fonds eingebracht werden. Angestrebt wird eine private Beteiligung am Fonds von 30 Prozent oder mehr. Zielvolumen des Fonds sind mindestens 75 Mio. EUR.
Der Dienstleistungsauftrag beginnt mit Erteilung des Zuschlags und endet mit dem Laufzeitende des Fonds. Die Laufzeit des WMS IV umfasst sechs Jahre Investitionsphase und fünf Jahre Desinvestitionsphase. Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, den durch Zuschlagserteilung geschlossenen Vertrag mit dem Auftragnehmer in der Desinvestitionsphase des Fonds bis zu viermal um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Das Optionsrecht ist ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung des Vertrages. Diese Optionen sind vom Auftraggeber jeweils spätestens sechs Monate vor dem Ende der Laufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Errichtung und zum Management des WMS IV
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-07 10:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 69
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre , getrennt nach Jahren, vorzulegen. Damit verbunden ist die Anforderung, dass der Mindestumsatz in den nachzuweisenden Geschäftsjahren mindestens zwei Mio. Euro betragen hat.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis der Bonität des Bieters erfolgt durch Vorlage einer Bankauskunft oder einer Bankerklärung welche nicht älter als drei Monate vor dem Termin zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der Bonität des Bieters erfolgt durch Vorlage einer Bankauskunft oder einer Bankerklärung welche nicht älter als drei Monate vor dem Termin zur Angebotsabgabe ist. Diese ist im Format PDF mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist mit dem Angebot mindestens eine Referenz vorzulegen. Die Erfüllung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist mit dem Angebot mindestens eine Referenz vorzulegen. Die Erfüllung nachfolgender Anforderungen kann durch mehrere Referenzen belegt werden. Alle Referenzen beziehen sich auf Beteiligungskapitalfonds, die der Bieter innerhalb der letzten fünf Jahren vor dem Termin zur Angebotsabgabe verwaltet bzw. dessen Verwaltung abgeschlossen hat. Folgende Angaben sind zu benennen:
•Bezeichnung des Beteiligungskapitalfonds,
•Name des Auftraggebers oder Initiators des Beteiligungskapitalfonds,
•Zeitpunkt der Errichtung und ggf. des Abschlusses des Beteiligungskapitalfonds,
•Fondsvolumen,
•Bei Referenzen, die als Nachweis anzugebende Portfolioanlagen enthalten.
-Zeitpunkt des Erwerbs der Portfolioanlagen
-Empfänger der Leistung
-Investitionsphase
-Finanzierungsanlass
-Branche
Bei Referenzen, die zum Nachweis der Anforderungen in Bezug auf den Managementbeitrag dienen, ist die Beschreibung des Managementbeitrags einschließlich des Ergebnisses der Fondsmanagementleistung zu benennen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzanforderungen in Bezug auf das Management von Beteiligungsfonds:
Der WMS IV soll Unternehmen in der Wachstumsphase Kapital bereitstellen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzanforderungen in Bezug auf das Management von Beteiligungsfonds:
Der WMS IV soll Unternehmen in der Wachstumsphase Kapital bereitstellen, branchenoffen mit Fokus auf die strukturprägenden Branchen der sächsischen Wirtschaft. Der Bieter verfügt über nachgewiesene Erfahrungen in der Ansprache und Akquise mittelständischer bis großer Unternehmen mit dem genannten Branchenfokus sowie in der Analyse der Finanzierungsbedarfe dieser Zielgruppe.
Anforderungen Fondsvolumen: Nachweis über die Verwaltung eines Beteiligungskapitalfonds mit einem Fondsvolumen von wenigstens 30 Mio. EUR
Anforderung Investitionsphase: Nachweis von vier Portfolioanlagen zur Finanzierung von Unternehmen in der Wachstumsphase (Expension Stage)
Anforderung Branche: zwei Portfolioanlagen zur Finanzierung von Unternehmen, die verschiedenen der folgenden Branchen angehören: Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) 2008:
-Automobilindustrie (WZ 29)
-Maschinenbau (WZ 28)
-Metallverarbeitung (WZ 24, 25)
-Elektrotechnik, Mikroelektronik (WZ 26, 27)
-Chemische Erzeugnisse (WZ 20)
-Sonstige (WZ 10 bis 33 und 35 sowie 61 bis 63)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der WMS IV soll neben der Rendite- auch eine Förderorientierung verfolgen. Das Fondsmanagement ist ein starker Partner der Portfoliounternehmen und in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der WMS IV soll neben der Rendite- auch eine Förderorientierung verfolgen. Das Fondsmanagement ist ein starker Partner der Portfoliounternehmen und in der Lage, geeinsam mit dem Beteiligungsnehmer Potenziale der Wertsteigerung zu identifizieren und zu heben. Die Portfoliounternehmen werden vom Fondsmanagement persönlich eng betreut, welches diese mit ausgewiesener unternehmerischer Expertise und eigenem Netzwerk unterstützt.
Anforderung: Managementbeitrag des Bieters zur Entwicklung von Portfolio-Unternehmen (Hands-on-Betreuung)
Nachweis von zwei Portfolioanlagen die aus zwei unterschiedlichen der im folgenden genannten Finanzierungsanlässe eingegangen wurden:
-Organisches Wachstum
-Unternehmenszukäufe
-Internationalisierung
-Unternehmensnachfolge
-Transformation
Beschreibung des Managementbeitrags und des Resultats (z.B. Zuwachs bei Umsatz, Arbeitsplätzen, Marktanteilen, Kostensenkung) in Bezug auf diese Portfolioanlagen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vom Bieter sind die für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Personen, die jeweils den Aufgabenbereichen Geschäftsführung, Administration und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vom Bieter sind die für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Personen, die jeweils den Aufgabenbereichen Geschäftsführung, Administration und Managementteam zugeord-net sind, zu benennen. Insgesamt sind vier Vollzeitäquivalente zu benennen.
-Mindestens drei der genannten Personen müssen über eine Bankausbildung oder ei-nen akademischen Abschluss im kaufmännischen oder wirtschaftswissenschaftli-chen Bereich verfügen.
-Die Investment Manager (Managementteam) müssen in Summe über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Beteiligungsmanagement verfügen.
Für die genannten Personen sind hierzu Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung in Form eines Lebenslaufs als Eigenerklärung in der Vorlage Erklärung_Lebenslauf.docx einzutragen.
Jeder Lebenslauf enthält zum Nachweis der genannten Anforderungen folgende Angaben:
-das jeweilige Vollzeitäquivalent (VZÄ) und den Aufgabenbereichen (Geschäftsführung, Managementteam (Investment Manager), Fondsadministration) in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung
-Ausbildung, Qualifikationen,
-berufliche Erfahrung
-bisherige Positionen/Funktionen in Beteiligungskapitalfonds
-Angabe der Dauer der Berufserfahrung im Beteiligungsmanagement (in Jahren)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage der Erklärung zur Beachtung der VwV Informationssicherheit des SMWA”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben; - Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten; Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben; - Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten; Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; - Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe
öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet, § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, § 24 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten ; - Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; - Erklärung zum Datenschutz; - soweit erforderlich: Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen; Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften
sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen,
Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den
Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die
Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein.Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sind in den Vertragsunterlagen benannt”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 051-175793 (2026-03-11)