Ersatzbeschaffung eines hochauflösenden Massenspektrometers inklusive HPLC sowie Stickstoffgenerator, Hard- und Software zur Datenaufnahme und -auswertung und Substanzbibliotheken - LC-QTOF. Der Fachbereich Forensische Toxikologie des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin Berlin (GerMed) führt im Auftrag der Staatsanwalt Berlin chemisch-toxikologische Untersuchungen zur Todesursachenermittlung bei ungeklärten Sterbefällen als Dienstaufgabe durch. Hierzu wird unter anderem ein hochauflösendes massenspektrometrisches Analysesystem eingesetzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzbeschaffung eines Massenspektrometers inklusive Stickstoffgenerator - LC-QTOF
Referenznummer: 2026_006_GerMed
Kurze Beschreibung:
Ersatzbeschaffung eines hochauflösenden Massenspektrometers inklusive HPLC sowie Stickstoffgenerator, Hard- und Software zur Datenaufnahme und -auswertung und Substanzbibliotheken - LC-QTOF.
Der Fachbereich Forensische Toxikologie des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin Berlin (GerMed) führt im Auftrag der Staatsanwalt Berlin chemisch-toxikologische Untersuchungen zur Todesursachenermittlung bei ungeklärten Sterbefällen als Dienstaufgabe durch. Hierzu wird unter anderem ein hochauflösendes massenspektrometrisches Analysesystem eingesetzt.
Ersatzbeschaffung eines hochauflösenden Massenspektrometers inklusive HPLC sowie Stickstoffgenerator, Hard- und Software zur Datenaufnahme und -auswertung und Substanzbibliotheken - LC-QTOF.
Der Fachbereich Forensische Toxikologie des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin Berlin (GerMed) führt im Auftrag der Staatsanwalt Berlin chemisch-toxikologische Untersuchungen zur Todesursachenermittlung bei ungeklärten Sterbefällen als Dienstaufgabe durch. Hierzu wird unter anderem ein hochauflösendes massenspektrometrisches Analysesystem eingesetzt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Massenspektrometer📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2026_006_GerMed
Menge: 1 Stück
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Ersatzbeschaffung eines hochauflösenden Massenspektrometers inklusive HPLC sowie Stickstoffgenerator, Hard- und Software zur Datenaufnahme und -auswertung und Substanzbibliotheken - LC-QTOF.
Der Fachbereich Forensische Toxikologie des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Me-dizin Berlin (GerMed) führt im Auftrag der Staatsanwalt Berlin chemisch-toxikologische Un-tersuchungen zur Todesursachenermittlung bei ungeklärten Sterbefällen als Dienstaufgabe durch. Hierzu wird unter anderem ein hochauflösendes massenspektrometrisches Analysesystem eingesetzt.
Ersatzbeschaffung eines hochauflösenden Massenspektrometers inklusive HPLC sowie Stickstoffgenerator, Hard- und Software zur Datenaufnahme und -auswertung und Substanzbibliotheken - LC-QTOF.
Der Fachbereich Forensische Toxikologie des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Me-dizin Berlin (GerMed) führt im Auftrag der Staatsanwalt Berlin chemisch-toxikologische Un-tersuchungen zur Todesursachenermittlung bei ungeklärten Sterbefällen als Dienstaufgabe durch. Hierzu wird unter anderem ein hochauflösendes massenspektrometrisches Analysesystem eingesetzt.
Zusätzliche Informationen:
Gemäß dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) werden die folgenden Vertragsbedingungen einbezogen:
- die "Besonderen Vertragsbedingungen zu Mindeststundenentgelt" (Wirt-214)
- die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung" Teil A (Wirt-2141)
- die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen" (Wirt-2143)
- die "Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausscheibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)" Teil B (Wirt-2144)
- die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen" - Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) - VOL/B
- die "Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A)" (Wirt-2145)
Zu beachten sind die "Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland" (Wirt-124.1)
Gemäß dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) werden die folgenden Vertragsbedingungen einbezogen:
- die "Besonderen Vertragsbedingungen zu Mindeststundenentgelt" (Wirt-214)
- die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung" Teil A (Wirt-2141)
- die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen" (Wirt-2143)
- die "Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausscheibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)" Teil B (Wirt-2144)
- die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen" - Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) - VOL/B
- die "Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A)" (Wirt-2145)
Zu beachten sind die "Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland" (Wirt-124.1)
Postanschrift: Turmstraße 21, 10559 Berlin
Postleitzahl: 10559
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 3 Monate Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Postanschrift: Turmstr. 21 (Haus O)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-25 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-08-25 10:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-18 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bietenden/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Der Auftraggeber wird für die Bietenden, die den Zuschlag erhalten sollen, eine Abfrage gemäß § 6 Wettbewerbsregister (WRegG) beim Bundeskartellamt und bei der EU-Finanzsanktionsliste durchführen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bietenden/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Der Auftraggeber wird für die Bietenden, die den Zuschlag erhalten sollen, eine Abfrage gemäß § 6 Wettbewerbsregister (WRegG) beim Bundeskartellamt und bei der EU-Finanzsanktionsliste durchführen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
siehe 3.1 zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien und Mindestanforderungen (Angaben zu Referenzen): Es sind mindestens 2 unterschiedliche und geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 2 Jahre zu benennen, d. h. das Leistungsende darf jeweils nicht vor 2024 liegen (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung). Die geeigneten Referenzen müssen sich jeweils auf ein vergleichbares/das angebotene Gerät beziehen. Die Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der erbrachten Leistungen eindeutig und vollständig ergeben. Anderenfalls kann die Referenz nicht gewertet werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
siehe 3.1 zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien und Mindestanforderungen (Angaben zu Referenzen): Es sind mindestens 2 unterschiedliche und geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 2 Jahre zu benennen, d. h. das Leistungsende darf jeweils nicht vor 2024 liegen (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung). Die geeigneten Referenzen müssen sich jeweils auf ein vergleichbares/das angebotene Gerät beziehen. Die Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der erbrachten Leistungen eindeutig und vollständig ergeben. Anderenfalls kann die Referenz nicht gewertet werden.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
siehe 1.1 zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen (Angaben zum Unternehmen): Unternehmen (Firma), Angaben zum Bieter (als Einzelbieter/-bewerber, Mitglied einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft, sonstige Wirtschaftsteilnehmer (Unterauftragnehmer / Eignungsleihe)), Hauptsitz mit Anschrift, ggf. Niederlassungen in Berlin / Brandenburg, Internetadresse, Branche und Unternehmensgegenstand, Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Bieterin bzw. der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern die Bieterin bzw. der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Registergericht, Berufs- bzw. Handelsregisternummer oder gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausbildung), Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die Vergabe (Name, E-Mail, Telefonnummer) (vgl. zum Formularverzeichnis Eignungskriterien und Mindestanforderungen)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
siehe 1.1 zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen (Angaben zum Unternehmen): Unternehmen (Firma), Angaben zum Bieter (als Einzelbieter/-bewerber, Mitglied einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft, sonstige Wirtschaftsteilnehmer (Unterauftragnehmer / Eignungsleihe)), Hauptsitz mit Anschrift, ggf. Niederlassungen in Berlin / Brandenburg, Internetadresse, Branche und Unternehmensgegenstand, Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Bieterin bzw. der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern die Bieterin bzw. der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Registergericht, Berufs- bzw. Handelsregisternummer oder gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausbildung), Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die Vergabe (Name, E-Mail, Telefonnummer) (vgl. zum Formularverzeichnis Eignungskriterien und Mindestanforderungen)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
siehe 2.1 zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen (Angaben zur Betriebshaftpflicht): Der Auftragnehmer ist im Auftragsfall verpflichtet eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und diesen Versicherungsschutz während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Abschluss des Vertrages ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zwei Wochen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
siehe 2.1 zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen (Angaben zur Betriebshaftpflicht): Der Auftragnehmer ist im Auftragsfall verpflichtet eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und diesen Versicherungsschutz während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Abschluss des Vertrages ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zwei Wochen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: verkabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 142-516096 (2026-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ersatzbeschaffung eines hochauflösenden Massenspektrometers inklusive HPLC sowie Stickstoffgenerator, Hard- und Software zur Datenaufnahme und -auswertung und Substanzbibliotheken - LC-QTOF.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 428737.66 EUR 💰
Dauer
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 2026_006_GerMed
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-09-15 📅
Titel: Ersatzbeschaffung eines Massenspektrometers inklusive Stickstoffgenerator - LC-QTOF
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: AB Sciex Germany GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AB Sciex Germany GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE266747889
Postanschrift: Landwehrstr. 54
Postleitzahl: 64293
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: germany.internal@sciex.com📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der
https://ted.europa.eu/TED
Page 4/6
Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informationsund Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Organisation, die einen OfflineZugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Organisation, die Angebote bearbeitet: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der
https://ted.europa.eu/TED
Page 4/6
Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informationsund Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Organisation, die einen OfflineZugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Organisation, die Angebote bearbeitet: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 192-685398 (2026-10-02)