Allgemeines: Die Klingenstadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zwei teilstationäre, auf passiven, vollautomatischen Messungen basierenden, eichfähigen Geschwindigkeitsmessanlagen (Verkehrskontrollsystemen) zu beschaffen. Ausgangslage: Die Klingenstadt Solingen plant, nach erfolgreicher Einführung der teilstationären Verkehrskontrollsysteme, erneut zwei teilstationäre Verkehrskontrollsysteme zur Überwachung des fließenden Verkehrs zu beschaffen. Die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen sollen dem Auftraggeber für eine monatliche Miete zusammen mit vom Auftragnehmer zu erbringenden, begleitenden Dienstleistungen bereitgestellt werden. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Miete einzukalkulieren; die Dienstleistungen werden nicht zusätzlich vergütet. Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11.2020 sind in den Beweismitteln hinterlegte Rohmessdaten / Zusatzdaten dem Betroffenen bzw. seinem Rechtsbeistand zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Forderung aus dem o.g. Beschluss eingehalten werden kann. Zur gerichtsfesten Verteidigung der jeweiligen Vorfälle sind dem Auftraggeber vor Inbetriebnahme der Messgeräte eine entsprechende Dokumentation sowie Erläuterungen zu diesen Rohmess- bzw. Zusatzdaten in Schriftform auszuhändigen. Alternativ müssen diese Daten durch eine vom Auftragnehmer mitzuliefernde Software auslesbar sein und in diese erläutert werden. Abrechnung: Es ist vorgesehen die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen ab dem 01.01.2024 (Bereitstellung) für die Dauer von 2 Jahren, zumindest aber bis zum 31.12.2025 anzumieten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis einer festen und pauschalisierten Monatsmiete inkl. aller Servicedienstleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzierungs-Leasing
Referenznummer: V23/32/136
Kurze Beschreibung:
Allgemeines:
Die Klingenstadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zwei teilstationäre, auf passiven, vollautomatischen Messungen basierenden, eichfähigen Geschwindigkeitsmessanlagen (Verkehrskontrollsystemen) zu beschaffen.
Ausgangslage:
Die Klingenstadt Solingen plant, nach erfolgreicher Einführung der teilstationären Verkehrskontrollsysteme, erneut zwei teilstationäre Verkehrskontrollsysteme zur Überwachung des fließenden Verkehrs zu beschaffen. Die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen sollen dem Auftraggeber für eine monatliche Miete zusammen mit vom Auftragnehmer zu erbringenden, begleitenden Dienstleistungen bereitgestellt werden. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Miete einzukalkulieren; die Dienstleistungen werden nicht zusätzlich vergütet.
Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11.2020 sind in den Beweismitteln hinterlegte Rohmessdaten / Zusatzdaten dem Betroffenen bzw. seinem Rechtsbeistand zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Forderung aus dem o.g. Beschluss eingehalten werden kann. Zur gerichtsfesten Verteidigung der jeweiligen Vorfälle sind dem Auftraggeber vor Inbetriebnahme der Messgeräte eine entsprechende Dokumentation sowie Erläuterungen zu diesen Rohmess- bzw. Zusatzdaten in Schriftform auszuhändigen. Alternativ müssen diese Daten durch eine vom Auftragnehmer mitzuliefernde Software auslesbar sein und in diese erläutert werden.
Abrechnung:
Es ist vorgesehen die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen ab dem 01.01.2024 (Bereitstellung) für die Dauer von 2 Jahren, zumindest aber bis zum 31.12.2025 anzumieten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis einer festen und pauschalisierten Monatsmiete inkl. aller Servicedienstleistungen.
Die Klingenstadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zwei teilstationäre, auf passiven, vollautomatischen Messungen basierenden, eichfähigen Geschwindigkeitsmessanlagen (Verkehrskontrollsystemen) zu beschaffen.
Ausgangslage:
Die Klingenstadt Solingen plant, nach erfolgreicher Einführung der teilstationären Verkehrskontrollsysteme, erneut zwei teilstationäre Verkehrskontrollsysteme zur Überwachung des fließenden Verkehrs zu beschaffen. Die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen sollen dem Auftraggeber für eine monatliche Miete zusammen mit vom Auftragnehmer zu erbringenden, begleitenden Dienstleistungen bereitgestellt werden. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Miete einzukalkulieren; die Dienstleistungen werden nicht zusätzlich vergütet.
Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11.2020 sind in den Beweismitteln hinterlegte Rohmessdaten / Zusatzdaten dem Betroffenen bzw. seinem Rechtsbeistand zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Forderung aus dem o.g. Beschluss eingehalten werden kann. Zur gerichtsfesten Verteidigung der jeweiligen Vorfälle sind dem Auftraggeber vor Inbetriebnahme der Messgeräte eine entsprechende Dokumentation sowie Erläuterungen zu diesen Rohmess- bzw. Zusatzdaten in Schriftform auszuhändigen. Alternativ müssen diese Daten durch eine vom Auftragnehmer mitzuliefernde Software auslesbar sein und in diese erläutert werden.
Abrechnung:
Es ist vorgesehen die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen ab dem 01.01.2024 (Bereitstellung) für die Dauer von 2 Jahren, zumindest aber bis zum 31.12.2025 anzumieten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis einer festen und pauschalisierten Monatsmiete inkl. aller Servicedienstleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanzierungs-Leasing📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verkehrsüberwachungseinrichtung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Solingen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-19 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 096-296623
ABl. S-Ausgabe: 96
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Allgemeines:
Die Klingenstadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zwei teilstationäre, auf passiven, vollautomatischen Messungen basierenden, eichfähigen Geschwindigkeitsmessanlagen (Verkehrskontrollsystemen) zu beschaffen.
Die Klingenstadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zwei teilstationäre, auf passiven, vollautomatischen Messungen basierenden, eichfähigen Geschwindigkeitsmessanlagen (Verkehrskontrollsystemen) zu beschaffen.
Ausgangslage:
Die Klingenstadt Solingen plant, nach erfolgreicher Einführung der teilstationären Verkehrskontrollsysteme, erneut zwei teilstationäre Verkehrskontrollsysteme zur Überwachung des fließenden Verkehrs zu beschaffen. Die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen sollen dem Auftraggeber für eine monatliche Miete zusammen mit vom Auftragnehmer zu erbringenden, begleitenden Dienstleistungen bereitgestellt werden. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Miete einzukalkulieren; die Dienstleistungen werden nicht zusätzlich vergütet.
Die Klingenstadt Solingen plant, nach erfolgreicher Einführung der teilstationären Verkehrskontrollsysteme, erneut zwei teilstationäre Verkehrskontrollsysteme zur Überwachung des fließenden Verkehrs zu beschaffen. Die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen sollen dem Auftraggeber für eine monatliche Miete zusammen mit vom Auftragnehmer zu erbringenden, begleitenden Dienstleistungen bereitgestellt werden. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Miete einzukalkulieren; die Dienstleistungen werden nicht zusätzlich vergütet.
Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11.2020 sind in den Beweismitteln hinterlegte Rohmessdaten / Zusatzdaten dem Betroffenen bzw. seinem Rechtsbeistand zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Forderung aus dem o.g. Beschluss eingehalten werden kann. Zur gerichtsfesten Verteidigung der jeweiligen Vorfälle sind dem Auftraggeber vor Inbetriebnahme der Messgeräte eine entsprechende Dokumentation sowie Erläuterungen zu diesen Rohmess- bzw. Zusatzdaten in Schriftform auszuhändigen. Alternativ müssen diese Daten durch eine vom Auftragnehmer mitzuliefernde Software auslesbar sein und in diese erläutert werden.
Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11.2020 sind in den Beweismitteln hinterlegte Rohmessdaten / Zusatzdaten dem Betroffenen bzw. seinem Rechtsbeistand zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Forderung aus dem o.g. Beschluss eingehalten werden kann. Zur gerichtsfesten Verteidigung der jeweiligen Vorfälle sind dem Auftraggeber vor Inbetriebnahme der Messgeräte eine entsprechende Dokumentation sowie Erläuterungen zu diesen Rohmess- bzw. Zusatzdaten in Schriftform auszuhändigen. Alternativ müssen diese Daten durch eine vom Auftragnehmer mitzuliefernde Software auslesbar sein und in diese erläutert werden.
Abrechnung:
Es ist vorgesehen die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen ab dem 01.01.2024 (Bereitstellung) für die Dauer von 2 Jahren, zumindest aber bis zum 31.12.2025 anzumieten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis einer festen und pauschalisierten Monatsmiete inkl. aller Servicedienstleistungen.
Es ist vorgesehen die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen ab dem 01.01.2024 (Bereitstellung) für die Dauer von 2 Jahren, zumindest aber bis zum 31.12.2025 anzumieten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis einer festen und pauschalisierten Monatsmiete inkl. aller Servicedienstleistungen.
Die Klingenstadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zwei teilstationäre, auf passiven, vollautomatischen Messungen basierenden, eichfähigen Geschwindigkeitsmessanlagen (Verkehrskontrollsystemen) zu beschaffen. Die Klingenstadt Solingen plant, nach erfolgreicher Einführung der teilstationären Verkehrskontrollsysteme, erneut zwei teilstationäre Verkehrskontrollsysteme zur Überwachung des fließenden Verkehrs zu beschaffen. Die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen sollen dem Auftraggeber für eine monatliche Miete zusammen mit vom Auftragnehmer zu erbringenden, begleitenden Dienstleistungen bereitgestellt werden. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Miete einzukalkulieren; die Dienstleistungen werden nicht zusätzlich vergütet.
Die Klingenstadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zwei teilstationäre, auf passiven, vollautomatischen Messungen basierenden, eichfähigen Geschwindigkeitsmessanlagen (Verkehrskontrollsystemen) zu beschaffen. Die Klingenstadt Solingen plant, nach erfolgreicher Einführung der teilstationären Verkehrskontrollsysteme, erneut zwei teilstationäre Verkehrskontrollsysteme zur Überwachung des fließenden Verkehrs zu beschaffen. Die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen sollen dem Auftraggeber für eine monatliche Miete zusammen mit vom Auftragnehmer zu erbringenden, begleitenden Dienstleistungen bereitgestellt werden. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Miete einzukalkulieren; die Dienstleistungen werden nicht zusätzlich vergütet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 3 Jahre sowie durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch Referenzfragebogen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz, Erklärung gemäß § 22 LkSG - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß VOL/B.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 096-296623 (2023-05-16)
Ergänzende Angaben (2023-05-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Radaranlagen📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 432 096 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge