Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe der Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit zu vergebender Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten.
2. Wegen einer Straftat nach § 6 e Abs. 1 Nr. 1-10 EU VOB/A darf keine Person, deren Verhalten nach § 6e
Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden sein oder gegen das
Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden sein.
3. Das Unternehmen muss seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen sein. Falls das Angebot in engere Wahl kommt, ist die
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen u. die
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorzulegen.
4. Das Unternehmen darf bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben.
5.Das Unternehmen darf weder zahlungsunfähig sein, noch darf über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares Verfahren beantragt o. eröffnet worden sein, noch die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden sein. Außerdem darf sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt haben.
6. Das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen
zuzurechnen ist, darf im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch
die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
7. Das Unternehmen darf keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt haben, die eine Verhinderung, Einschränkung, Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.
8. Das Unternehmen oder deren nach Satzung bzw. Gesetz Vertretungsberechtigte darf/dürfen nicht wegen
eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit Geldbuße
von über 2 500 EUR belegt worden ist/sind und/ oder nicht mit Freiheitsstrafe von über 3 Monaten oder
Geldstrafe von über 90 Tagessätzen belegt worden sein. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der
Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Wettbewerbsregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
9. Es ist zu erklären, dass das Unternehmen Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in
die engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
10. Es ist zu erklären, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 2 Mio.
EUR für Personen- und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden vorliegt oder eine Erklärung abgeben, dass der Bieter
eine solche Versicherung spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird.
Ein Nachweis der Versicherung wird bei Zuschlag vorgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, dies durch
entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 6b Abs. 2 EU VOB/A). Bei Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/
A-EU) muss für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens,
dessen Eignung der Bieter in Anspruch genommen wird, zusammen mit dem Angebot vorgelegt werden. Auf
Anforderung des Auftraggebers sind auch entsprechende Nachweise zum Beleg einer EEE des Unternehmens,
dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer
Bietergemeinschaft.
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter III. 1.1)
genannten Bedingungen.