Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten als Bauvorlageberechtigter (BVB) nach VV-Bau für das Gewerk Elektronische Anlagen inkl. Erdung, der technischen Bearbeitung für das Gewerk Elektronische Anlagen inkl. Erdungsowie die Planprüfung für das Gewerk Elektronische Anlagen inkl. Erdung
Auftragsbekanntmachung (2026-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau Schönhauser Allee-Brücke - Bauvorlageberechtigter nach VV BAU-STE - Gewerk Elektrotechnische Anlagen inkl. Erdung
Referenznummer: V-26-010
Kurze Beschreibung:
“Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten als Bauvorlageberechtigter (BVB) nach VV-Bau für das Gewerk Elektronische Anlagen inkl. Erdung, der technischen...”
Kurze Beschreibung
Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten als Bauvorlageberechtigter (BVB) nach VV-Bau für das Gewerk Elektronische Anlagen inkl. Erdung, der technischen Bearbeitung für das Gewerk Elektronische Anlagen inkl. Erdungsowie die Planprüfung für das Gewerk Elektronische Anlagen inkl. Erdung
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten als Bauvorlageberechtigter (BVB) nach VV-Bau für das Gewerk Elektronische Anlagen inkl. Erdung, der technischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten als Bauvorlageberechtigter (BVB) nach VV-Bau für das Gewerk Elektronische Anlagen inkl. Erdung, der technischen Bearbeitung für das Gewerk Elektronische Anlagen inkl. Erdungsowie die Planprüfung für das Gewerk Elektronische Anlagen inkl. Erdung
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts-...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV; §§ 30 und 32 ABKG; bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des Auftraggebers (siehe ABau IV 401.V-I F, IV 4020 F, IV 4021 F, IV 4023 F und IV 4024 F).
Eigenerklärung,
A) dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
B) dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister und in der FinanzSanktionsliste eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
C) gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)).
Details siehe Auftragsunterlagen.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 0
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Zu § 44 (1) VgV:
Ist der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Zu § 44 (1) VgV:
Ist der Bieter eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
A) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
B) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung im Baubereich als Dipl.-Ing. TU / FH bzw. Bachelor / Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare
Berufserfahrung aufweisen. Sie dürfen sich durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen.
Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung:
Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen
- für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung:
Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen
- für Personenschäden von 3.000.000,00 Euro,
- für sonstige Schäden von 5.000.000,00 Euro,
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen.
Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zu § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Der Bieter muss für die im Vertrag namentlich genannte Person Projektleiter/-in über folgenden Nachweis verfügen:
- Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Der Bieter muss für die im Vertrag namentlich genannte Person Projektleiter/-in über folgenden Nachweis verfügen:
- Nachweis der Anerkennung der Eignung und Qualifikation der/des Bauvorlageberechtigten (BVB) für den fachtechnischen Einsatzbereich nach VV BAU-STE (Elektronische Anlagen inkl. Erdung)
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.”
“A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform.
Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Anfragen sind...”
A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform.
Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Anfragen sind generell über die Vergabeplattform zu stellen.
Teilnehmer müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Teilnehmeranfragen durch selbständige Einsicht verfolgen.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. in Papierform eingereichte oder formlose
Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle einzureichen.
Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
B) Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften:
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 i.d.F. vom 08.12.2022 (GVBI. für Berlin vom 17.12.2022, S. 718), siehe Vergabeunterlagen.
- Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.08.1999 (Gesetz und Verordnungsblatt für Berlin, S. 498). Mit dem Angebot ist hierzu folgende Eigenerklärung einzureichen: Formblatt IV 4021 F.
C) Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten. Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
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Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str.105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu Stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 081-285113 (2026-04-24)