Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ersatzneubau Sporthalle Friedenshof I, inkl. Abbruch der Bestandshalle, Käthe-Kollwitz-Promenade 13, 23966 Wismar, Los 06/2023 Rohbauarbeiten
OV 10/2023”
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Rohbauarbeiten, inkl. Gründungsarbeiten, Beton-, Mauerarbeiten, Stahlarbeiten, Abdichtungsarbeiten”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abdichtungsarbeiten gegen Wasser📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mauerarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betonarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen📦
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hansestadt Wismar Käthe-Kollwitz-Promenade 13 23966 Wismar Ersatzneubau Sporthalle Friedenshof I, inkl. Abbruch, Käthe-Kollwitz-Promenade 13 in Wismar”
Beschreibung der Beschaffung:
“Rohbauarbeiten, inkl. Gründungsarbeiten, Beton-, Mauerarbeiten, Stahlarbeiten, Abdichtungsarbeiten” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-11 📅
Datum des Endes: 2024-09-20 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“124 Eigenerklärung zur Eignung,
Erklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG),
231 Vereinbarung Tariftreue,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
124 Eigenerklärung zur Eignung,
Erklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG),
231 Vereinbarung Tariftreue,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse,
Eintragung in die Handwerksrolle und Berufsregister.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-22
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-22
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 23966 Wismar
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Alle sonstigen Informationen finden Sie im Supportcenter für Unternehmen:
https://support.cosinex.de/untrnehmen/
Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYYEK” Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 137-437817 (2023-07-14)