Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. d. Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) u. d. Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020, 2021, 2022) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel v. 5 techn. festangestellten Vollzeit-MA im Leistungsbild Objektpl. Gebäude inkl. Geschäftsführung (GF). Freie MA sind wie UnterAN im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation eines GF oder einer Führungskraft (FK) gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat d. Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Archit.kammer und Abschlussurkunde m. Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jew. Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifik. nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserf. des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b)] im Leistungsbild Objektpl. ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild Objektpl. Gebäude. Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 3 Referenzen, wobei die Ref.3 mit der Ref.1 oder 2 identisch sein kann (Ref 1: LPH 2-5, Ref 2: LPH 2-5, Ref 3: LPH 6-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Ref 1+2: Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.07.2016-30.06.2023 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Ref 3: Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.07.2016-30.06.2023 liegen, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Ref., nicht aber zum Ausschluss. Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE
— ggf. Benennung d. UnterAN
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN
— Projektbezeichnung/-beschreibung
— Bauvolumen brutto (KG 300+400) (Ref. 1 u. 3: max Punktzahl b. >= 5,0 Mio €; Ref. 2: max Punktzahl b. >= 2,0 Mio €),
— Vergleichbarkeit der Komplexität (mindest. HZ III)
— dem Bewerber beauftr. bzw. von ihm vollständig erbr. LPHen,
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Tel.Nr.
Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer Referenz erfüllt ist) für:
— Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien
— Mitwirkung bei Beschaffung öffentl. Fördermittel
— Baumaßnahme in Holz-/Holzhybridbauweise
— Barrierefreiheit
— baul. Anford. b. Bauen f. Kinder
Sonstiges: vollständ. Projdarst. der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegeb. Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge d. Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Als Büroref. wird auch eine Ref. gewertet, die von den MA des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arb.geber erarbeitet worden sind, wenn weitgehende Identität d. zuständigen Personen besteht.