Das KiTA-Zentrum St. Simpert, als katholische kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, handelt im Auftrag von Kirchenstiftungen, die Kindertageseinrichtungen betreiben und plant einen Ersatzneubau sowie den Rückbau des bestehenden Gebäudes für die katholische Kindertagesstätte St. Nikolaus im Tannenweg 1, 82319 Starnberg. Der Neubau soll auf dem bestehenden Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite des Bestandbaus realisiert werden. Im Neubau sollen drei Kindergartengruppen, drei Krippengruppen und zwei Hortgruppen untergebracht werden. Gewünscht wird die Ausführung des Neubaus in Holzbauweise. Das neue Gebäude inkl. aller Zu-, Aus- und Umgänge ist behindertengerecht bzw. barrierefrei zu konzipieren. Es soll auf eine kostenbewusste und nachhaltige Bauweise Wert gelegt werden. Während der Baumaßnahme wird die Kindertageseinrichtung im Bestandsbau weiterbetrieben. Nach Inbetriebnahme des Neubaus soll der Altbau abgerissen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
“Das KiTA-Zentrum St. Simpert, als katholische kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, handelt im Auftrag von Kirchenstiftungen, die...”
Kurze Beschreibung
Das KiTA-Zentrum St. Simpert, als katholische kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, handelt im Auftrag von Kirchenstiftungen, die Kindertageseinrichtungen betreiben und plant einen Ersatzneubau sowie den Rückbau des bestehenden Gebäudes für die katholische Kindertagesstätte St. Nikolaus im Tannenweg 1, 82319 Starnberg. Der Neubau soll auf dem bestehenden Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite des Bestandbaus realisiert werden. Im Neubau sollen drei Kindergartengruppen, drei Krippengruppen und zwei Hortgruppen untergebracht werden. Gewünscht wird die Ausführung des Neubaus in Holzbauweise. Das neue Gebäude inkl. aller Zu-, Aus- und Umgänge ist behindertengerecht bzw. barrierefrei zu konzipieren. Es soll auf eine kostenbewusste und nachhaltige Bauweise Wert gelegt werden. Während der Baumaßnahme wird die Kindertageseinrichtung im Bestandsbau weiterbetrieben. Nach Inbetriebnahme des Neubaus soll der Altbau abgerissen werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-29 📅
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 165-519836
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
“Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine...”
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
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Quelle: OJS 2023/S 165-519836 (2023-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau und Rückbau bestehendes Gebäude, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Kurze Beschreibung:
“Das KiTA-Zentrum St. Simpert, als katholische kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, handelt im Auftrag von Kirchenstiftungen, die...”
Kurze Beschreibung
Das KiTA-Zentrum St. Simpert, als katholische kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, handelt im Auftrag von Kirchenstiftungen, die Kindertageseinrichtungen betreiben und plant einen Ersatzneubau sowie den Rückbau des bestehenden Gebäudes für die katholische Kindertagesstätte St. Nikolaus im Tannenweg 1, 82319 Starnberg. Der Neubau soll auf dem bestehenden Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite des Bestandbaus realisiert werden. Im Neubau sollen drei Kindergartengruppen, drei Krippengruppen und zwei
Hortgruppen untergebracht werden. Gewünscht wird die Ausführung des Neubaus in Holzbauweise. Das neue Gebäude inkl. aller Zu-, Aus- und Umgänge ist behindertengerecht bzw. barrierefrei zu konzipieren. Es soll auf eine kostenbewusste und nachhaltige Bauweise Wert gelegt werden. Während der Baumaßnahme wird die Kindertageseinrichtung im Bestandsbau weiterbetrieben. Nach Inbetriebnahme des Neubaus soll der Altbau abgerissen werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 572622.27 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI
2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf....”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI
2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Auftragsbestandteile sind der Ersatzneubau und der anschließende Abriss des Bestandsgebäudes. Derzeit
zusätzlich Interims-Container für den Hort auf dem Grundstück aufgestellt, diese werden bauseits versetzt
sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens.
Das KiTA-Zentrum St. Simpert legt großen Wert auf eine wirtschaftliche Bauweise. Der Auftraggeber ordnet das Projekt der Honorarzone III zu. Es liegt eine Machbarkeitsstudie, die von der Kreisstadt Starnberg 2018/2019 beauftragt wurde, für die Neugestaltung der Kindertagesstätte vor, die mehrere Varianten in Blick genommen hat. Sie soll der Orientierung dienen, abweichende Planungsvorschläge sind möglich.
Das Büro, welches die Machbarkeitsstudie erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintretendass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden
Zeitlicher Ablauf:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende November 2023 statt. Die Auftragsvergabe ist für Mitte Dezember vorgesehen, der darauffolgende Projektstart ist für den 01.02.2024 vorgesehen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme soll zum 01.09.2026, der Projektabschluss (mit Abriss des Bestandsgebäudes, abgeschlossener Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) zum 31.12.2026 erfolgen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (mit Unterkriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Untekriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 39
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 25
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-02-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: f64 Architekten und Stadtplaner PartGmbB
Nationale Registrierungsnummer: DE815687739
Postanschrift: Füssener Straße 64
Postleitzahl: 87437
Postort: Kempten
Region: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@f64architekten.de📧
Telefon: 0049 831 960168-0📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: KiTA-Zentrum St. Simpert,
hier: katholische Kirchenstiftung St. Maria, Starnberg
Nationale Registrierungsnummer: pg.starnberg@bistum-augsburg.de
Postanschrift: Fronhof 4,
hier Weilheimer Straße 4
Postleitzahl: 86152
hier: 82319
Postort: Augsburg
hier: Starnberg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vgv@meixner-partner.de📧
Telefon: +49 8215010522📞
Fax: +49 8215010510 📠
Adresse des Käuferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1f031d-eu🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer-suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer-suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2024/S 085-257916 (2024-04-27)