Ersatzneubau und Rückbau bestehendes Gebäude, Objektplanungsleistungen der Freianlagen gem. Paragraph 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung

KiTA-Zentrum St. Simpert

Das KiTA-Zentrum St. Simpert, als katholische kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, handelt im Auftrag von Kirchenstiftungen, die Kindertageseinrichtungen betreiben und plant einen Ersatzneubau sowie den Rückbau des bestehenden Gebäudes für die katholische Kindertagesstätte St. Nikolaus im Tannenweg 1, 82319 Starnberg. Der Neubau soll auf dem bestehenden Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite des Bestandbaus realisiert werden. Im Neubau sollen drei Kindergartengruppen, drei Krippengruppen und zwei Hortgruppen untergebracht werden. Gewünscht wird die Ausführung des Neubaus in Holzbauweise. Das neue Gebäude inkl. aller Zu-, Aus- und Umgänge ist behindertengerecht bzw. barrierefrei zu konzipieren. Es soll auf eine kostenbewusste und nachhaltige Bauweise Wert gelegt werden. Während der Baumaßnahme wird die Kindertageseinrichtung im Bestandsbau weiterbetrieben. Nach Inbetriebnahme des Neubaus soll der Altbau abgerissen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-24 Auftragsbekanntmachung
2024-04-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Kurze Beschreibung:
Das KiTA-Zentrum St. Simpert, als katholische kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, handelt im Auftrag von Kirchenstiftungen, die Kindertageseinrichtungen betreiben und plant einen Ersatzneubau sowie den Rückbau des bestehenden Gebäudes für die katholische Kindertagesstätte St. Nikolaus im Tannenweg 1, 82319 Starnberg. Der Neubau soll auf dem bestehenden Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite des Bestandbaus realisiert werden. Im Neubau sollen drei Kindergartengruppen, drei Krippengruppen und zwei Hortgruppen untergebracht werden. Gewünscht wird die Ausführung des Neubaus in Holzbauweise. Das neue Gebäude inkl. aller Zu-, Aus- und Umgänge ist behindertengerecht bzw. barrierefrei zu konzipieren. Es soll auf eine kostenbewusste und nachhaltige Bauweise Wert gelegt werden. Während der Baumaßnahme wird die Kindertageseinrichtung im Bestandsbau weiterbetrieben. Nach Inbetriebnahme des Neubaus soll der Altbau abgerissen werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Starnberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KiTA-Zentrum St. Simpert
Postanschrift: Fronhof 4
Postleitzahl: 86152
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: https://kita-zentrum-simpert.de/ 🌏
E-Mail: vgv@meixner-partner.de 📧
Telefon: +49 8215010522 📞
Fax: +49 8215010510 📠
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1f21da-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1f21da-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-29 📅
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 165-520956
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung der Freianlagen gem. Paragraph 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Auftragsbestandteil ist die Objektplanung der Freianlagen im Rahmen des Auftrages zum Ersatzneubau und unter Berücksichtigung des anschließenden Abrisses des Bestandsgebäudes. Derzeit sind zusätzlich Interims-Container für den Hort auf dem Grundstück aufgestellt, diese werden bauseits versetzt und sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens. Die Außenanlagen sollen nachhaltig und wartungsarm gestaltet und dem Bedarf von drei Kindergartengruppen, drei Krippengruppen und zwei Hortgruppen gerecht werden.
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Das KiTA-Zentrum St. Simpert legt dabei großen Wert auf eine wirtschaftliche Bauweise. Der Auftraggeber ordnet das Projekt der Honorarzone IV zu. Es liegt eine Machbarkeitsstudie, die von der Kreisstadt Starnberg 2018/2019 beauftragt wurde, für die Neugestaltung der Kindertagesstätte vor, die mehrere Varianten in den Blick genommen hat. Sie soll der Orientierung dienen, abweichende Planungsvorschläge sind möglich.
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Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden.
Zeitlicher Ablauf:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang Dezember 2023 statt. Die Auftragsvergabe ist für Anfang Januar vorgesehen, der darauffolgende Projektstart ist für den 01.02.2024 vorgesehen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme soll zum 01.09.2026, der Projektabschluss (mit Abriss des Bestandsgebäudes, abgeschlossener Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) zum 31.12.2026 erfolgen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
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Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 38 ff HOAI 2021
— Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 38 ff HOAI 2021
— Stufe 3: LPH 5-7 gem. § 38 ff HOAI 2021
— Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 38 ff HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisstadt Starnberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister;
c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;
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f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
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g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften;
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i) Erklärung Bezug Russland
j) Erklärung Masernschutzgesetz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 70.000 EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen;
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b) Erklärung des Bewerbers zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im TN-Antrag über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 1.500.000 EUR für Personenschäden und über 1.000.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung mit dem Angebot eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erklärung d. Bewerbers (Bew.) bzw. d. Bewerbergemeinschaft (BG) über die Anzahl der techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (VZMA) u. d. Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020, 2021, 2022) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanford. ist ein jährl. Mittel v. 2 techn. festangest. VZMA im Leistungsbild Objektpl. Freianlagen inkl. Geschäftsführung (GF). Freie MA sind wie Unterauftragnehmer (UA) im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anl 1 ist von den freien MA auszufüllen.
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b) Angabe der Fachkräfte gem. §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bew. über die Berufsqualif. eines GF oder einer FK gem. §75 VgV: Der Bew. erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ od. „Diplom-Ingenieur Landespflege" o. vgl. gem. §75 VgV im jew. Herkunftsstaat d. Bew. (Sitz d. Bew.) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Archit.kammer und Abschlussurkunde m. Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum und ggf. Eintrag Arch.kammer. Falls im jew. Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt" od. „Diplom-Ingenieur Landespflege" nicht gesetzl. geregelt sein sollte, sind vergleichb. fachl. Qualifik. nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
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c) Die Berufserf. des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b)] im Leistungsbild FA ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild Freianlagen.
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d) Angabe von mind. 2 verschiedenen Ref. gem. §75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref.proj. gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.07.2016-30.06.2023 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Ref., nicht aber zum Ausschluss. Folgende Angaben sind bei den Ref.proj. erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE
— ggf. Benennung d. UA
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UA
— Projektbezeichn./-beschreibung
— Bauvolumen brutto (KG 500) (Ref.1+2: max Punktzahl b. >= 0,3 Mio €)
— dem Bew. beauftr. bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen
— Außenspielflächen f. Kinder (bei Ref. 1: 0-3 Jahre / bei Ref. 2: 6-8 Jahre)
— AG mit Ansprechpartn., Anschrift, Tel.Nr.
Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jew. bei einer Ref. erfüllt ist) für:
— Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien
— Planung u. Ausführung v. Spielgeräten
— Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) eingehalten
Sonstiges: vollständ. Projdarst. der Ref.proj. auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegeb. Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge d. Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
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Als Büroref. wird auch eine Ref. gewertet, die von den MA des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn weitgehende Identität d. zuständigen Personen besteht.
Mindeststandards: s.o.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Bewerber müssen Ihre Bereitschaft erklären, das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) im Auftragsfall auszufüllen und zu unterschreiben.
Entsprechend des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) darf (z. B. in Gemeinschaftseinrichtungen, Medizinischen Einrichtungen) nur Personal mit Impfschutz, Immunität oder medizinischer Kontraindikation eingesetzt werden.
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Bewerber müssen bereit sein, im Auftragsfall beide Erklärungen zu unterzeichnen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (mit Unterkriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 25 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verfahrensbetreuung: Meixner+Partner GmbH, Gögginger Str.93, 86199 Augsburg
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1f21da-eu 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
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b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
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c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
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d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
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— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und
kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird
ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss
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— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
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Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB)
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2023/S 165-520956 (2023-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau und Rückbau bestehendes Gebäude, Objektplanungsleistungen der Freianlagen gem. Paragraph 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 001
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung der Freianlagen gem. Paragraph 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. Auftragsbestandteil ist die Objektplanung der Freianlagen im Rahmen des Auftrages zum Ersatzneubau und unter Berücksichtigung des anschließenden Abrisses des Bestandsgebäudes. Derzeit sind zusätzlich Interims-Container für den Hort auf dem Grundstück aufgestellt, diese werden bauseits versetzt und sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens. Die Außenanlagen sollen nachhaltig und wartungsarm gestaltet und dem Bedarf von drei Kindergartengruppen, drei Krippengruppen und zwei Hortgruppen gerecht werden. Das KiTA-Zentrum St. Simpert legt dabei großen Wert auf eine wirtschaftliche Bauweise. Der Auftraggeber ordnet das Projekt der Honorarzone IV zu. Es liegt eine Machbarkeitsstudie, die von der Kreisstadt Starnberg 2018/2019 beauftragt wurde, für die Neugestaltung der Kindertagesstätte vor, die mehrere Varianten in den Blick genommen hat. Sie soll der Orientierung dienen, abweichende Planungsvorschläge sind möglich. Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang Dezember 2023 statt. Die Auftragsvergabe ist für Anfang Januar vorgesehen, der darauffolgende Projektstart ist für den 01.02.2024 vorgesehen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme soll zum 01.09.2026, der Projektabschluss (mit Abriss des Bestandsgebäudes, abgeschlossener Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) zum 31.12.2026 erfolgen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Starnberg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-21 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
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Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung: — Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 38 ff HOAI 2021 — Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 38 ff HOAI 2021 — Stufe 3: LPH 5-7 gem. § 38 ff HOAI 2021 — Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 38 ff HOAI 2021 Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (mit Unterkriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Preis
Preis (Gewichtung): 25
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-02-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TOPgrün GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 814480804
Postanschrift: Wieningerstraße 1a
Postleitzahl: 85221
Postort: Dachau
Region: Dachau 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@topgruen.de 📧
Telefon: +49 8131 2928860 📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: KiTA-Zentrum St. Simpert, hier: Katholische Kirchenstiftung St. Maria
Nationale Registrierungsnummer: pg.starnberg@bistum-augsburg.de
Postanschrift: Fronhof 4, hier: Weilheimer Straße 4
Postleitzahl: 86152, hier: 82319
Postort: Augsburg, hier: Starnberg
Region: Starnberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verfahrensbetreuung: Meixner+Partner GmbH, Gögginger Straße 93, 86199 Augsburg
E-Mail: vgv@meixner-partner.de 📧
Telefon: +49 8215010522 📞
Fax: +49 8215010510 📠
Adresse des Käuferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1f21da-eu 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 520956-2023

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vergabekammer-suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 89 2176-2411 📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 085-255870 (2024-04-27)