Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124),Präqualifizierungszertifikat oder EEE: Bieter hat nachstehende
Eigenerklärungen (EEE) abzugeben:
1. Angabe der Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
2. dass wegen einer Straftat nach § 6 e Abs. 1 Nr. 1-10 EU VOB/A keine Person, deren Verhalten nach § 6e
Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt o. gegen Unternehmen keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
3. dass das Unternehmen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in engere Wahl kommt, ist die
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig
ist), die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen u.
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorzulegen;
4. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentl. Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
5. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares Verfahren beantragt o. eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist u. sich das Unternehmen nicht im Verfahren der
Liquidation befindet o. seine Tätigkeit eingestellt hat;
6. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen
zuzurechnen ist, im Rahmen der berufl. Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität
des Unternehmens infrage gestellt wird;
7. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung, Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
o. bewirken;
8. dass das Unternehmen o. der nach Satzung o. Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen Verstoßes
gegen Vorschriften, die zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt haben, mit Geldbuße von über 2
500 EUR belegt worden ist/sind und/ o. nicht mit Freiheitsstrafe von über 3 Monaten oder Geldstrafe von über
90 Tagessätzen belegt worden ist. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
oder Bieter in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR netto wird der Auftraggeber für den
Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen;
9. dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Falls Angebot in engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe
der Lohnsummen vorzulegen;
10. dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mind. 2 Mio. EUR für Personen-
und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden vorliegt o. Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung
spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Mindeststandard). Nachweis
der Versicherung wird bei Zuschlag vorgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, EEE durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen (§ 6b Abs. 2 EU VOB/A). Bei Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) muss für
diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung der
Bieter in Anspruch nimmt, zusammen mit Angebot vorgelegt werden. Vorgenannte EEE, und auf Anforderung
des Auftraggebers auch entsprechende Nachweise zum Beleg der EEE des Unternehmens, sind für den Teil,
dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer
Bietergemeinschaft.
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter III. 1.1)
genannten Bedingungen.