Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzteile - Neigetechnik BR 411, 415
2262754
Produkte/Dienstleistungen: Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile📦
Kurze Beschreibung: 48 Komponenten der Neigetechnik für die Baureihe 411, 415
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 9 500 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen: 1, 2, 3, 4, 5, 6
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Filterelemente
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile📦
Ort der Leistung: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Ersatzteilen
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 995 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Teile HGST-Modul
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 85 000 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Pumpen, Druckregler, Dichtungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 5 150 000 💰
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Metallteile Neigetechnik
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 655 000 💰
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Schläuche Neigetechnik
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 600 000 💰
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Überwachungselemente HGST-Modul
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 15 000 💰
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-09
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-06-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 092-283994 (2023-05-09)