Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) vorzulegen und Angaben gemäß VOB/A § 6a zu machen. Nachweise und Erklärungen gemäß ThürVgG §12a (1)
Als Eigenerklärung (VHB 124) vorzulegen:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes des
Unternehmens
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Interessierte Unternehmen/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer/Lieferanten
müssen erklären, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen,
die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. Die
entsprechende Eigenerklärung ("Eigenerklärung RUS-Sanktionen") ist dem Angebot
beizufügen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen
Mitgliedern einzureichen.
Darüber hinaus hat jeder Bieter mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
- Nachweis Qualifikation Verantwortlicher für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
nach Merkblatt MVAS
- Erfüllung von Mindestanforderungen Güteschutz-Kanalbau RAL-GZ 961 AK2 und RAL-GZ 961 VM